Cluster 7

Wettbewerbsrecht: Marktwirtschaft stärken, Fairness fördern, Vergaberecht vereinfachen

Im Zentrum jeder marktwirtschaftlichen Ordnung stehen Rahmenbedingungen, die einen fairen Wettbewerb aller Marktakteure sicherstellen.

Denn faire Wettbewerbsbedingungen ermöglichen es den Unternehmen, durch Investitionen und Innovationen von Produkten und Prozessen am Markt erfolgreich zu sein. Unternehmen sollten rechtssicher beurteilen können, was sie im Wettbewerb tun dürfen und was nicht. Es gilt den Wettbewerb zu stärken und Verzerrungen zu verhindern. Dafür ist das Wettbewerbsrecht der Rahmen.

Für fairen Wettbewerb ist zudem eine effektive Rechtsdurchsetzung notwendig. Die gut funktionierende zivilrechtliche Durchsetzung auch von Verbraucherschutzgesetzen, soweit neben den Wettbewerbern auch Verbraucher geschützt werden, darf nicht durch die Einführung einer behördlichen Rechtsdurchsetzung gefährdet werden. 

Auch bei öffentlichen Aufträgen ist Wettbewerb wichtig – dieser sollte durch ein einfacheres Vergaberecht sichergestellt werden.

Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:

 

 

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Porträtfoto Hildegard Reppelmund

Hildegard Reppelmund

Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)