Die EU strebt an, mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weltweites Vorbild für ein fortschrittliches Datenschutzrecht und ein entsprechend hohes Datenschutzniveau zu sein. Bei der Umsetzung der ambitionierten Vorgaben stoßen jedoch viele Unternehmen an ihre Grenzen. (Eine DIHK-Umfrage zur DSGVO hat 2024 ergeben, dass knapp vier von fünf der Unternehmen auch sechs Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO hohen oder extremen Aufwand bei der Umsetzung der DSGVO haben – und das über alle Unternehmensgrößen hinweg.) Die von der EU bewusst als Kompromiss eingeführte Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen führt in der Praxis zu Verunsicherung. Die Rechtsunsicherheiten bremsen die Unternehmen dabei aus, neue Geschäftsmodelle und Innovationen weiterzuverfolgen. Datenschutzrechtliche Regelungen sollten daher übersichtlich, verständlich, transparent und systematisch verfasst sein.
Die global vernetzten Wirtschaftsbeziehungen sind für Unternehmen in Deutschland und Europa von fundamentaler Bedeutung. Dafür ist der internationale Datentransfer essenziell. Aber nur für wenige Drittstaaten gibt es Angemessenheitsbeschlüsse der EU. In allen anderen Fällen sollten die Unternehmen das Datenschutzniveau in einem Drittland selbstständig beurteilen – was häufig nicht möglich ist.
Bei der Entwicklung des Datenschutzrechts innerhalb Europas und auf internationaler Ebene sollten daher Praktikabilität und Umsetzbarkeit der Datenschutzbestimmungen im Fokus stehen. Dazu gehört auch, dass Forschung und Entwicklung als Grundlage unternehmerischer Entscheidungen nicht durch einen fehlverstandenen Datenschutz ausgebremst werden. Das durch die DSGVO angestrebte Ziel einer Harmonisierung und Rechtsvereinheitlichung sollte zudem stringenter verfolgt werden. Unklarheiten zwischen neuen Regulierungen in der Datenökonomie und der DSGVO sollten ausgeräumt werden, damit Europa einen Spitzenplatz bei den Zukunftsthemen KI und Datenökonomie einnehmen kann.