Cluster 7

Wirtschaftsrecht: Regulierung zielorientiert und verhältnismäßig einsetzen

Unternehmen brauchen einen klaren, eindeutigen Rechtsrahmen, in dem sie agieren können.

Das ist eine grundlegende Voraussetzung jeder marktlichen Ordnung. Unscharfe Regulierungen etwa durch Gesetze, die rechtsunsichere Begriffe verwenden, verunsichern Unternehmen und führen bei diesen zu vermeidbarem, teilweise erheblichem Beratungsaufwand. Das gilt für die nationale Ebene ebenso wie für die europäische. Die EU sollte sich auf der Grundlage der Verträge mit den klaren Zielvorgaben der Grundfreiheiten, der prioritären Herstellung des Binnenmarktes und einer klaren und eindeutigen Rechtssprache fokussieren. Nur so kann ein Wirtschaftsumfeld geschaffen werden, in dem sich die Betriebe wieder verstärkt auf die Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Unternehmensziele fokussieren können.

Europäischer und nationale Gesetzgeber sollten bei jedem Gesetzgebungsprozess prüfen, ob Gesetze und Verordnungen überhaupt erforderlich sind, ob die vorgesehenen Regelungen geeignet sind und ob die Maßnahmen in Bezug auf die ausgelösten Belastungen der Unternehmen (und Bürger) verhältnismäßig sind. Der Fokus sollte darauf liegen, unnötige bürokratische Belastungen zu vermeiden und den Wettbewerb nicht zu behindern. 

Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen

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Annika Böhm

Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht

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Dr. Christian Groß

Referatsleiter Zivilrecht & Justiziariat, Schiedsgerichtsbarkeit & Wirtschaftsmediation | Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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Dr. Mona Moraht

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