Sach- und Fachkundeprüfungen stellen sicher, dass Personen in bestimmten, besonders regulierten Tätigkeiten über das notwendige Wissen und Können verfügen. Sie dienen dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der Sicherheit im öffentlichen Raum und der Qualität von Dienstleistungen.
- Sachkundeprüfung: Weist grundlegende Kenntnisse in einem bestimmten Rechts- und Fachgebiet nach, zum Beispiel im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) oder bei Finanzanlagenvermittlern (§ 34f GewO).
- Fachkundeprüfung: Geht darüber hinaus und belegt vertiefte Kenntnisse, etwa für Unternehmerinnen und Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Straßenpersonenverkehr.
Die IHKs organisieren und nehmen diese Prüfungen vor Ort ab. Die DIHK entwickelt gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern bundeseinheitliche Rahmenpläne, Musterprüfungsordnungen und Fragenfundus, damit die Anforderungen in ganz Deutschland vergleichbar sind.
In welchen Bereichen gibt es IHK-Sach- und Fachkundeprüfungen?
Ihr Weg zur passenden Prüfung – Standardablauf für alle Prüfungen
- Prüfungstyp ermitteln (je nach Tätigkeit / Rechtslage).
- Zuständige IHK finden – an Wohn- oder Unternehmenssitz.
- Prüfungstermin und Anmeldung über die IHK; Prüfung besteht typischerweise aus schriftlichem und ggf. praktischem Teil.
- Vorbereitung mithilfe von Rahmenplänen, Prüfungsordnungen, Fragenkatalogen — ggf. begleitende Kurse.
- Prüfung ablegen – Nachweis IHK-Sach- oder Fachkundenachweis erhalten; erforderlich ggf. für Gewerbeerlaubnis oder Registrierung.
Downloads – Rahmenpläne, Fragenkataloge etc.
Immobiliardarlehensvermittlung:
Rahmenplan Geprüfte Immobiliardarlehensfachleute IHK (PDF, 142 KB)
Fallvorgaben seit März 2024 (PDF, 522 KB)
Protokollbogen seit März 2024 (PDF, 90 KB) (PDF, 90 KB)
- Relevant im Themenfeld:
- Serviceportal
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- Sach- und Fachkundeprüfungen
Veröffentlicht 16.12.2025
Ansprechpartnerinnen
Dr. Mona Moraht
Referatsleiterin Gewerberecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Andrea Höbel
Referatsleiterin Gefahrgutverkehre, Fachkundeprüfungen, Verkehrsrecht