EU-Wettbewerbskompass

"Omnibus"-Verordnung mittelstandsfreundlich gestalten

Das von der EU angekündigte Vereinfachungspaket zu den Sorgfalts- und Berichtspflichten muss vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Alltag konkrete Erleichterungen bringen – dafür macht sich die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand in einem Papier von Februar 2025 stark.

Die Verbände nennen die wichtigsten Punkte, die dem Mittelstand Entlastung bringen können. Zentral ist, dass indirekte Auswirkungen auf KMU ausgeschlossen werden und ein vertrauensbasierter Politikansatz gewählt wird. Unter anderem gilt es nach Auffassung der AG Mittelstand, die Entwaldungsverordnung in den Omnibus aufzunehmen oder Berichtspflichten auf das absolute Mindestmaß zu beschränken.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte angekündigt, noch in den ersten 100 Tagen der neuen Legislatur drei wichtige Rechtsakte zur Nachhaltigkeit gestrafft und vereinfacht in einer sogenannten "Omnibus"-Verordnung zusammenzufassen: die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CS3D), die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung. Ziel ist es, doppelte und sich überschneidende Berichtspflichten in den genannten Rechtsakten zu verringern. 

Am 26. Februar soll die Omnibus-Verordnung vorgestellt werden. Die in der AG Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände, darunter die Deutsche Industrie- und Handelskammer, bewerten den Schritt grundsätzlich positiv. In einem gemeinsamen Brief an Vertreter der Kommission, Mitglieder des Europäischen Parlaments und weitere politische Entscheidungsträger fordern sie allerdings, dass das Paket konkrete Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bringen müsse.

Gegen Trickle-down-Effekte und für Vertrauen

So müsse in der Omnibus-Verordnung die "indirekte Erstreckung auf ausgenommene KMU entlang der Wertschöpfungskette" eingeschränkt werden. Denn: In CS3D, CSRD und Taxonomie sind nicht-kapitalmarktorientierte KMU zwar grundsätzlich von den Berichtspflichten ausgenommen, sie werden in der Praxis jedoch von ihren Geschäftspartnern oder auch Banken aufgefordert, die Informationen bereitzustellen, die diese benötigen, um ihren Berichts-, Offenlegungs- und Meldepflichten nachzukommen ("Trickle-down-Effekte"). 

Zudem mahnen die Verbände einen "vertrauensbasierten Politikansatz für KMU" an, der Berichtspflichten auf das absolute Mindestmaß verringere. Es sei "ein wichtiges und zentrales Signal", dass die EU-Kommission angekündigt habe, Bürokratie für KMU um 35 Prozent reduzieren zu wollen, heißt es in dem Brief der Arbeitsgemeinschaft. Allerdings gebe es bislang keine konkreten Maßnahmen, die den Betrieben einen tatsächlich spürbaren Entlastungseffekt brächten. "Die angekündigte Omnibus-Verordnung muss deshalb zwingend dafür genutzt werden, Bürokratie für KMU tatsächlich und spürbar zu reduzieren." 

Zum Papier

Wie die beiden Forderungen konkret in dem neuen Paket verankert werden könnten, lesen Sie in dem "Positionspapier Omnibus" der AG. Es ist im PDF-Format abrufbar unter www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de.

Die AG Mittelstand

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Umwelt
  • Klima
  • Lieferketten

Ansprechpartner

Evers, Marc_neu

Dr. Marc Evers

Referatsleiter Mittelstand, Existenzgründung, Unternehmensnachfolge

Zwick, Sandra

Sandra Zwick

Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung

Porträtbild Petra Blum, Pressesprecherin

Petra Blum

Pressesprecherin