Verantwortliche der deutschen FZ und TZ prüfen ihre Programme bisher im Hinblick auf die sogenannten ESG- (Environmental, Social and Governance) Kriterien. Diesem Vorgehen entsprechend sollten in Zukunft die Programme auch auf ihre Potenziale für die deutsche Wirtschaft hin analysiert und konzipiert werden. Die deutschen Auslandsvertretungen sollten diesen Prozess begleiten und unterstützen. Ein gemeinsamer Auftritt der relevanten Akteure aus Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit als Team Deutschland ist dabei anzustreben.
Vertreter von Partnerregierungen kritisieren immer wieder ein zu geringes Engagement der deutschen Wirtschaft in ihren Ländern beziehungsweise fordern ein ebensolches geradezu ein. Handel und Investitionen sind für viele von ihnen der Schlüssel für die Schaffung von nachhaltigem Wohlstand und Beschäftigung in ihren Ländern. Daher setzen auch sie sich dafür ein, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ihren Fokus vermehrt auf den Ausbau wirtschaftlicher Kooperationen legt.
1.1 Bilaterale Schwerpunkte für Wirtschaftskooperationen nutzen
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zukünftig stärker an den Interessen deutscher Unternehmen orientiert. Die größten Potenziale zur Erreichung dieses Ziels bietet die bilateral vereinbarte Zusammenarbeit.
Viele mit den Partnerländern durchgeführten Programme könnten oftmals ein größeres Engagement deutscher Unternehmen vor Ort ermöglichen, vor allem durch die verstärkte Nutzung unternehmensnaher Instrumente. Dazu gehören insbesondere Unternehmensreisen, Messeteilnahmen, Wirtschaftsveranstaltungen sowie individuelle Unternehmensberatungen. Diese Aktivitäten sollten von den Akteuren der Außenwirtschaftsförderung (Auslandshandelskammern (AHKs), Ländervereine und Fachverbände) durchgeführt werden, da sie über die erforderliche Erfahrung und Kompetenz im Bereich von Match-Making-Maßnahmen verfügen. Finanziert werden sollten sie in diesen Fällen aus den Mitteln der bilateralen Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Wichtig ist eine enge Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), um Überschneidungen mit dem Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung zu vermeiden.
1.2 Partnerorientierung praktizieren – Wettbewerb fördern
Bisher werden die Durchführungsorganisationen der FZ und der TZ quasi automatisch mit der Umsetzung bilateraler Vorhaben vom BMZ beauftragt. Auch die Akteure der Außenwirtschaft sollten sich auf ausgewählte Vorhaben beim BMZ bewerben können. So könnte dem im Koalitionsvertrag vereinbarten "Wettbewerb" in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Rechnung getragen werden. Im Ausland besitzen die AHKs mit ihrer Rolle als offizielle Repräsentanz der deutschen Wirtschaft und den Netzwerken mit lokalen Unternehmen ein Alleinstellungsmerkmal zur Durchführung entsprechender Aktivitäten. Die Auswahl der Vorhaben sollte im Vorfeld bilateraler Regierungsverhandlungen erfolgen – abgestimmt zwischen BMZ und BMWE, mit Beteiligung der Durchführungsorganisationen des BMZ, der betroffenen Wirtschaftsverbände und der deutschen Botschaft vor Ort.
1.3 Ressourcenasymmetrie berücksichtigen
Die personelle und finanzielle Ausstattung der Entwicklungszusammenarbeit übersteigt die Ressourcen der Organisationen der deutschen Außenwirtschaft um ein Vielfaches. Aus diesem Grund sollten insbesondere bei der Antragstellung und Umsetzung wirtschaftsnaher Großprojekte in Schwellen- und Entwicklungsländern Kooperationen angestrebt werden. Vor Ort betrifft dies überwiegend die Zusammenarbeit der AHKs mit der GIZ. Grundsätzlich sollten die AHKs gegenüber dem BMZ als Projektnehmer auftreten und dann die Rolle der GIZ in Form von Unteraufträgen festlegen dürfen.
1.4 Länderbezogene Fonds aufsetzen
Alternativ könnten aus den bestehenden Mitteln der bilateralen Zusammenarbeit Fonds zur pragmatischen und schnellen Förderung von Match Making-Aktivitäten aufgesetzt werden. Dies könnte länder- oder regionenbezogen erfolgen. Die vereinbarten Maßnahmen könnten sich an den bilateral vereinbarten Schwerpunkten orientieren oder anlassbezogen eingesetzt werden, zum Beispiel im Rahmen von wirtschaftlichen Großereignissen, Messen oder Unternehmerreisen zur Begleitung hochrangiger Politiker. Die sequa wurde als Schnittstelle zwischen Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit gegründet. Sie sollte die Koordination des Fonds und die Abstimmung mit den relevanten Partnern aus Außenwirtschaft und Politik übernehmen dürfen.