3. Vergaben interessengeleitet gestalten

Aktuell liegt der Anteil der ODA-Mittel (Official Development Assistance), die an deutsche Unternehmen vergeben werden, bei lediglich 11 Prozent (Quelle: OECD). Im Vergleich dazu beträgt der EU-Durchschnitt 34 Prozent, während die Quoten in den USA und Japan sogar bei 86 Prozent beziehungsweise 78 Prozent liegen. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten: "Unser Ziel ist, dass Vergaben von staatlich finanzierten Projekten der finanziellen Zusammenarbeit überwiegend an Unternehmen aus Deutschland und der EU erfolgen". Daraus ergibt sich ein Zielwert von mindestens 50 Prozent, den es zu erreichen gilt. Für eine fundierte Bewertung und gezielte Steuerung ist eine umfassende Datengrundlage unerlässlich. Im Gegensatz zu anderen – auch multinationalen – Entwicklungsbanken veröffentlicht die KfW bislang keine aggregierten Informationen zur Auftragsvergabe. Diese Lücke sollte dringend geschlossen werden. Das Berichtswesen sollte dabei nicht nur Hauptaufträge, sondern auch Unteraufträge sowie Unternehmensverflechtungen systematisch erfassen. 3.1 Strukturelle Herausforderungen angehen Die Abläufe in der Entwicklungszusammenarbeit sind oft langwierig: Von der Regierungskonsultation über die Ausschreibung bis hin zur Umsetzung vergehen häufig mehrere Jahre (top down). Dies steht im Widerspruch zu den deutlich schnelleren marktgetriebenen Bottom-up-Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen vieler Unternehmen. Sie empfinden zum Beispiel die langwierigen Vergabeprozesse von KfW-Mitteln der bilateralen Zusammenarbeit als wenig praktikabel. Deshalb sollten deutsche Unternehmen frühzeitig strukturell eingebunden werden – idealerweise schon vor den Regierungskonsultationen. So können mit jedem Partnerland Fokussektoren definiert werden, die sowohl entwicklungspolitisch sinnvoll sind als auch auf deutsches Wirtschaftspotenzial treffen. Die deutsche Wirtschaft ist breit aufgestellt, sodass eine werte- und interessenbasierte finanzielle Zusammenarbeit grundsätzlich Hand in Hand gehen kann. Eine klare Priorisierung könnte helfen, ein strukturelles Problem zu adressieren: Für viele Unternehmen ist es wirtschaftlich nicht tragfähig, für ein einzelnes Projekt – etwa im Umfang von 10 Millionen Euro – in ein neues, risikobehaftetes Marktumfeld einzutreten. Angesichts gestiegener geopolitischer Spannungen und damit verbundener Projektrisiken bei gleichzeitig stagnierenden Margen wägen viele Unternehmen eine Teilnahme sehr genau ab. Je nach Land und Kontext sollte deshalb geprüft werden, welche Sektoren und Länder, in denen deutsche Unternehmen stark vertreten sind und Interesse an Projekten haben, priorisiert werden können. Ziel muss es sein, die Schnittmenge aus entwicklungspolitischen Zielen und wirtschaftlichem Potenzial systematisch zu nutzen. Die Zahl deutscher Generalunternehmen, die als Hauptauftragnehmer auftreten, ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. Vergabeverfahren sollten insofern so gestaltet sein, dass sie nicht nur für große Generalunternehmen, sondern auch für mittelständische Akteure attraktiv sind. 3.2 Spielräume bei der Vergabe nutzen Um den Anteil deutscher Unternehmen an ODA-finanzierten Projekten zu erhöhen, sollten zum einen bestehende vergaberechtliche Spielräume konsequenter genutzt werden. Zum anderen braucht es eine politische und fachliche Diskussion darüber, in welchen Sektoren und Konstellationen zusätzliche Handlungsspielräume geschaffen werden können. Bestehende Spielräume: ESG-Kriterien: Die finanzielle Zusammenarbeit (FZ) erfolgt auf Grundlage der Vergabevorschriften der Partnerländer (partner country procurement). Innerhalb dieses Rahmens bieten die bestehenden FZ-Vergaberegeln bereits weitreichende Möglichkeiten, um technische Anforderungen sowie Umwelt-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen und dabei das Ziel eines fairen Wettbewerbs, bei dem es nicht ausschließlich um den Preis geht, zu verfolgen. Allerdings wird in der Praxis häufig nach wie vor der Preis als entscheidendes Zuschlagskriterium gewertet. Damit geraten deutsche Unternehmen, die oftmals besonders hohe Umwelt- und Sozialstandards erfüllen, im Wettbewerb ins Hintertreffen. Eine stärkere Gewichtung von ESG-Kriterien würde nicht nur die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in den Partnerländern fördern, sondern zugleich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhöhen. Geografische Nähe als Zuschlagskriterium: Bei Projekten im Bereich kritischer Infrastruktur kann die räumliche Nähe eines Unternehmens – etwa im Westbalkan oder Ländern der Östlichen Partnerschaft – ein legitimes Zuschlagskriterium darstellen, insbesondere im Sinne von Versorgungssicherheit und regionaler Integration. EU-Kooperationen: Im Rahmen von EU-finanzierten Vorhaben kann es ein zulässiges und sinnvolles Kriterium sein, dass beauftragte Unternehmen mit dem acquis communautaire der EU vertraut sind, um eine effektive Projektumsetzung zu gewährleisten. Keine deutsche Overcompliance bei der OECD-Empfehlung zur Lieferbindung: Besonders strenge Vergaberegeln müssen laut OECD nur auf die am wenigsten entwickelten und hochverschuldeten Länder angewendet werden. Deutsche Praxis ist aktuell dies auf alle ODA-Vergaben anzuwenden. Diese Overcompliance sollte beendet werden. 3.3 Zugänglichkeit und Sichtbarkeit verbessern Darüber hinaus ist eine verbesserte Sichtbarkeit von Ausschreibungen essenziell. Die existierende GTAI-Plattform allein reicht für eine flächendeckende Kommunikation nicht aus. Fachverbände und das weltweite AHK-Netz können hier als wichtiger Multiplikator dienen und gezielt deutsche Unternehmen auf passende Ausschreibungen hinweisen. Diese Stakeholder sollten in den Prozess stärker eingebunden werden. Auch die Zugänglichkeit der Vergabeverfahren muss verbessert werden. Die Hürden für die Angebotsabgabe sind möglichst niedrig zu halten. Vergabeprozesse sollten deutlich vereinfacht und so gestaltet werden, dass auch Unternehmen ohne bisherige Erfahrung mit den Instrumenten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit realistische Chancen auf eine Teilnahme haben. Ebenso müssen vorbereitende Leistungen – etwa Machbarkeitsstudien – finanziell tragbar bleiben, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht auszuschließen.

Aktuell liegt der Anteil der ODA-Mittel (Official Development Assistance), die an deutsche Unternehmen vergeben werden, bei lediglich 11 Prozent (Quelle: OECD). Im Vergleich dazu beträgt der EU-Durchschnitt 34 Prozent, während die Quoten in den USA und Japan sogar bei 86 Prozent beziehungsweise 78 Prozent liegen.

Im Koalitionsvertrag ist festgehalten: "Unser Ziel ist, dass Vergaben von staatlich finanzierten Projekten der finanziellen Zusammenarbeit überwiegend an Unternehmen aus Deutschland und der EU erfolgen". Daraus ergibt sich ein Zielwert von mindestens 50 Prozent, den es zu erreichen gilt.

Für eine fundierte Bewertung und gezielte Steuerung ist eine umfassende Datengrundlage unerlässlich. Im Gegensatz zu anderen – auch multinationalen – Entwicklungsbanken veröffentlicht die KfW bislang keine aggregierten Informationen zur Auftragsvergabe. Diese Lücke sollte dringend geschlossen werden. Das Berichtswesen sollte dabei nicht nur Hauptaufträge, sondern auch Unteraufträge sowie Unternehmensverflechtungen systematisch erfassen.

3.1 Strukturelle Herausforderungen angehen

Die Abläufe in der Entwicklungszusammenarbeit sind oft langwierig: Von der Regierungskonsultation über die Ausschreibung bis hin zur Umsetzung vergehen häufig mehrere Jahre (top down). Dies steht im Widerspruch zu den deutlich schnelleren marktgetriebenen Bottom-up-Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen vieler Unternehmen. Sie empfinden zum Beispiel die langwierigen Vergabeprozesse von KfW-Mitteln der bilateralen Zusammenarbeit als wenig praktikabel.

Deshalb sollten deutsche Unternehmen frühzeitig strukturell eingebunden werden – idealerweise schon vor den Regierungskonsultationen. So können mit jedem Partnerland Fokussektoren definiert werden, die sowohl entwicklungspolitisch sinnvoll sind als auch auf deutsches Wirtschaftspotenzial treffen. Die deutsche Wirtschaft ist breit aufgestellt, sodass eine werte- und interessenbasierte finanzielle Zusammenarbeit grundsätzlich Hand in Hand gehen kann. 

Eine klare Priorisierung könnte helfen, ein strukturelles Problem zu adressieren: Für viele Unternehmen ist es wirtschaftlich nicht tragfähig, für ein einzelnes Projekt – etwa im Umfang von 10 Millionen Euro – in ein neues, risikobehaftetes Marktumfeld einzutreten. Angesichts gestiegener geopolitischer Spannungen und damit verbundener Projektrisiken bei gleichzeitig stagnierenden Margen wägen viele Unternehmen eine Teilnahme sehr genau ab. Je nach Land und Kontext sollte deshalb geprüft werden, welche Sektoren und Länder, in denen deutsche Unternehmen stark vertreten sind und Interesse an Projekten haben, priorisiert werden können. Ziel muss es sein, die Schnittmenge aus entwicklungspolitischen Zielen und wirtschaftlichem Potenzial systematisch zu nutzen.

Die Zahl deutscher Generalunternehmen, die als Hauptauftragnehmer auftreten, ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. Vergabeverfahren sollten insofern so gestaltet sein, dass sie nicht nur für große Generalunternehmen, sondern auch für mittelständische Akteure attraktiv sind.

3.2 Spielräume bei der Vergabe nutzen

Um den Anteil deutscher Unternehmen an ODA-finanzierten Projekten zu erhöhen, sollten zum einen bestehende vergaberechtliche Spielräume konsequenter genutzt werden. Zum anderen braucht es eine politische und fachliche Diskussion darüber, in welchen Sektoren und Konstellationen zusätzliche Handlungsspielräume geschaffen werden können.

Bestehende Spielräume:

ESG-Kriterien: Die finanzielle Zusammenarbeit (FZ) erfolgt auf Grundlage der Vergabevorschriften der Partnerländer (partner country procurement). Innerhalb dieses Rahmens bieten die bestehenden FZ-Vergaberegeln bereits weitreichende Möglichkeiten, um technische Anforderungen sowie Umwelt-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen und dabei das Ziel eines fairen Wettbewerbs, bei dem es nicht ausschließlich um den Preis geht, zu verfolgen. Allerdings wird in der Praxis häufig nach wie vor der Preis als entscheidendes Zuschlagskriterium gewertet. Damit geraten deutsche Unternehmen, die oftmals besonders hohe Umwelt- und Sozialstandards erfüllen, im Wettbewerb ins Hintertreffen. Eine stärkere Gewichtung von ESG-Kriterien würde nicht nur die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in den Partnerländern fördern, sondern zugleich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhöhen.

  • Geografische Nähe als Zuschlagskriterium: Bei Projekten im Bereich kritischer Infrastruktur kann die räumliche Nähe eines Unternehmens – etwa im Westbalkan oder Ländern der Östlichen Partnerschaft – ein legitimes Zuschlagskriterium darstellen, insbesondere im Sinne von Versorgungssicherheit und regionaler Integration.
  • EU-Kooperationen: Im Rahmen von EU-finanzierten Vorhaben kann es ein zulässiges und sinnvolles Kriterium sein, dass beauftragte Unternehmen mit dem acquis communautaire der EU vertraut sind, um eine effektive Projektumsetzung zu gewährleisten.
  • Keine deutsche Overcompliance bei der OECD-Empfehlung zur Lieferbindung: Besonders strenge Vergaberegeln müssen laut OECD nur auf die am wenigsten entwickelten und hochverschuldeten Länder angewendet werden. Deutsche Praxis ist aktuell dies auf alle ODA-Vergaben anzuwenden. Diese Overcompliance sollte beendet werden.  

3.3 Zugänglichkeit und Sichtbarkeit verbessern

Darüber hinaus ist eine verbesserte Sichtbarkeit von Ausschreibungen essenziell. Die existierende GTAI-Plattform allein reicht für eine flächendeckende Kommunikation nicht aus. Fachverbände und das weltweite AHK-Netz können hier als wichtiger Multiplikator dienen und gezielt deutsche Unternehmen auf passende Ausschreibungen hinweisen. Diese Stakeholder sollten in den Prozess stärker eingebunden werden.

Auch die Zugänglichkeit der Vergabeverfahren muss verbessert werden. Die Hürden für die Angebotsabgabe sind möglichst niedrig zu halten. Vergabeprozesse sollten deutlich vereinfacht und so gestaltet werden, dass auch Unternehmen ohne bisherige Erfahrung mit den Instrumenten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit realistische Chancen auf eine Teilnahme haben. Ebenso müssen vorbereitende Leistungen – etwa Machbarkeitsstudien – finanziell tragbar bleiben, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht auszuschließen.