Zur Sicherstellung einer wirksamen und interessengeleiteten deutschen Entwicklungszusammenarbeit sollte der Umsetzungsstand des Koalitionsvertrags halbjährlich von Vertreterinnen und Vertretern der Außenwirtschaft, relevanter Ministerien, Durchführungsorganisationen und Verbände gemeinsam überprüft und diskutiert werden. Auf dieser Basis sind konkrete Handlungsempfehlungen für die zuständigen Ressorts abzuleiten.
Zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz für die Entwicklungszusammenarbeit sollten Erfolgsbeispiele der Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen und über soziale Medien vorgestellt werden.