BEG IV als Chance für spürbaren Bürokratieabbau nutzen

Die Bürokratie belastet Unternehmen in Deutschland weiterhin stark. Die DIHK fordert deshalb beim Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) entschlossene Nachbesserungen, damit Entlastungen endlich spürbar in der Praxis ankommen.

Die deutsche Wirtschaft steht aktuell vor großen Herausforderungen: hohe Energiepreise, Lieferkettenprobleme und zunehmender Fachkräftemangel belasten Unternehmen stark. Zusätzlich stellen Bürokratie und langwierige Verwaltungsverfahren ein wachsendes Hindernis dar. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung Bürokratie abbauen und die Verwaltung entlasten. Die DIHK nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf, bewertet den Nutzen für Unternehmen und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BEG IV ist ein erster Schritt zum Abbau unnötiger Bürokratie in Deutschland.
  • Bürokratische Belastungen bleiben für Unternehmen weiterhin ein zentrales Standortproblem.
  • Von den 442 Vorschlägen aus der Verbändeabfrage werden nur ein Teil vollständig oder teilweise umgesetzt.
  • Digitalisierung und schnellere Verwaltungsprozesse sind entscheidend, um spürbare Entlastungen zu erreichen.
  • EU-Vorgaben wie das Lieferkettengesetz können zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Hintergrund

Der Regierungsentwurf des BEG IV ist Teil der Bemühungen, die jährlichen Bürokratielasten von rund 65 Milliarden Euro zu senken. Begleitend hat das Bundesministerium der Justiz Berichte veröffentlicht, die zeigen, welche Vorschläge aus der Verbändeabfrage bereits umgesetzt werden. Von den 442 identifizierten Maßnahmen werden 28 vollständig und 37 teilweise umgesetzt, während 159 Vorschläge nicht weiter verfolgt werden. Ziel des Gesetzes ist es, spürbare Erleichterungen für Unternehmen und Verwaltungen zu schaffen und den "Bürokratie-Burnout" zu reduzieren. Gleichzeitig sollen EU-Vorgaben, wie das Lieferkettengesetz, beachtet und die Digitalisierung in der Verwaltung stärker genutzt werden.

Was für Unternehmen wichtig ist

  • BEG IV kann die alltägliche Bürokratie reduzieren, konkrete Effekte hängen von der Umsetzung ab.
  • Unternehmen sollten prüfen, welche Verfahren und Meldepflichten künftig vereinfacht werden.
  • Digitalisierungslösungen der Verwaltung bieten Chancen, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten.

Forderungen der DIHK

  • Die im Rahmen der Verbändeabfrage identifizierten Vorschläge, die bisher nicht oder nur teilweise umgesetzt werden, sollten noch einmal sorgfältig geprüft und nach Möglichkeit in das BEG IV aufgenommen werden, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu erhöhen.
  • Die Verwaltung sollte die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzen, um Verfahren zu beschleunigen, Abläufe zu vereinfachen und Bürokratie spürbar abzubauen.
  • Die Rechtssetzung insgesamt sollte verbessert und wirksame Bürokratiebremsen installiert werden, um langfristig die Belastungen für Unternehmen zu reduzieren.
  • EU-Vorgaben, die als Hürden für den Bürokratieabbau identifiziert werden, sollten über Initiativen auf europäischer Ebene, wie die Deutsch-Französische Initiative zur Bürokratieentlastung, adressiert werden.
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Bund und Ländern sollten deutlich beschleunigt werden, um die administrative Entlastung der Unternehmen wirksam zu machen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich konkret für Unternehmen durch das BEG IV?
Das Gesetz vereinfacht bestimmte Melde- und Berichtspflichten und reduziert redundante Verwaltungsverfahren, wobei der Umfang je nach Branche variiert.

Wie profitieren Unternehmen von Digitalisierung in der Verwaltung?
Digitale Prozesse können Bearbeitungszeiten verkürzen, Papieraufwand reduzieren und Abläufe transparenter machen.

Sind alle Vorschläge aus der Verbändeabfrage umgesetzt?
Nein, nur ein Teil der insgesamt 442 Vorschläge wird vollständig oder teilweise umgesetzt. Weitere Maßnahmen sollen geprüft werden.

Gibt es Risiken durch EU-Vorgaben?
Ja, EU-Regularien wie das Lieferkettengesetz können Umsetzungshürden erzeugen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Wie können Unternehmen den Gesetzgebungsprozess beobachten?
Unternehmen können den Prozess über Verbände, IHKs oder das Bundesministerium der Justiz verfolgen, um sich frühzeitig auf Änderungen einzustellen.

Download

DIHK-Stellungnahme zur BEG IV

 

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Schwerpunkte:
  • Bürokratie

Ansprechpartner

Porträtfoto Kevin Heidenreich, Referatsleiter Grundsatzfragen der Außenwirtschaft und Entwicklungspolitik

Kevin Heidenreich

Referatsleiter Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik