Buchstaben ESG (Enviroment/Social/Governance) vor einem grünen Hintergrund

Betriebe bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entlasten

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) stellt deutsche Unternehmen vor große Herausforderungen, besonders kleinere Betriebe sind überfordert. Die DIHK hat konkrete Vorschläge erarbeitet, wie praxisgerechte Lösungen umgesetzt und Betriebe entlastet werden können.

Damit die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) praktikabel bleibt, müssen nach Auffassung der Wirtschaft die Anforderungen und der Erhebungsaufwand gesenkt werden. Auch braucht es dringend einen praktikablen freiwilligen KMU-Standard. In einem Positionspapier vom 27. November 2024 formuliert das DIHK-Präsidium fünf Vorschläge.

Das Papier im Wortlaut

Das DIHK-Präsidium ist der Auffassung, dass die Politik auf die gesetzliche Verpflichtung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung grundsätzlich verzichten sollte. Denn eine deutliche Mehrheit der Unternehmen in Deutschland lehnt die aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) resultierenden Belastungen als unangemessen und nicht zielführend ab. 

 Falls die neue EU-Kommission an der Nachhaltigkeitsberichterstattung ganz oder in Teilen festhält, müssen vordringlich die negativen Folgen für kleinere Unternehmen begrenzt werden. Gerade diese mittelbar betroffenen Unternehmen würden durch die nachfolgend erläuterten Vorschläge entlastet. Die Bereitstellung von ESG-Daten durch die Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette sollte zudem insgesamt praxisgerechter eingeführt werden als bisher vorgesehen.

In einer globalisierten Welt und vor dem Hintergrund großer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen ist verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften in der Tradition des Leitbilds der Ehrbaren Kaufleute aktueller denn je. Die erforderliche Transformation der Unternehmen wird aus Sicht der IHK-Organisation nur gelingen, wenn die regulatorischen Vorgaben, die sich auf das absolut Notwendige konzentrieren sollten, praxistauglich sind und den Wirtschaftsstandort langfristig stärken. Die rechtlichen Vorgaben im Bereich der drei Säulen der Nachhaltigkeit: Environmental, Social and Corporate Governance (kurz ESG; englisch für: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) erfordern dabei die aktive Mitwirkung der Betriebe. Den Kern der öffentlichen Diskussion sowie der zunehmenden Belastungen für Unternehmen bilden dabei die neuen gesetzlichen Verpflichtungen, über die eigenen Nachhaltigkeitsaktivitäten nach genau vorgegebenen Standards zu berichten. 

Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung , kurz CSRD, erweitert die Zahl der direkt von dieser Richtlinie betroffenen Unternehmen in Deutschland schrittweise von bisher 500 auf circa 15.000. Dieses Jahr wird die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Zunächst müssen danach große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern ab dem Geschäftsjahr 2024 einen ausführlicheren Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Ein Jahr später sind dann alle großen Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften und Mutterunternehmen einer großen Gruppe betroffen, etwas später auch kleine und mittlere Unternehmen, soweit sie kapitalmarktorientiert sind. Unternehmen in Drittstaaten werden etwas später teilweise ebenfalls erfasst. 

Die zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen müssen individuelle Nachhaltigkeits-strategien angeben sowie anhand der verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeits-berichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) umfangreiche Daten erheben, Berichte erstellen, prüfen lassen und diese offenlegen. Zur Anfertigung des Berichts benötigen sie eine Fülle von Informationen auch aus ihrer Wertschöpfungskette, beispielsweise zum CO2-Ausstoß. Somit erhöhen sich sukzessive auch die Anfragen bei nicht kapitalmarktorientierten KMU in der Wertschöpfungskette. Damit kommt es zum sogenannten "Trickle-Down-Effekt" oder "Kaskadeneffekt": Obwohl solche nicht kapitalmarktorientierten KMU nach dem Willen der europäischen Richtlinie formal von der Berichtspflicht nicht betroffen sind, müssen in der Praxis faktisch auch Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern Nachhaltigkeitsinformationen erheben. Noch ist nicht abzuschätzen, wie viele Betriebe dieser indirekte Effekt der Richtlinie in der Gesamtheit betreffen wird. Erste Erfahrungen dieser Art haben die deutschen Betriebe bereits im Rahmen der Einführung des nationalen Lieferkettengesetzes machen müssen.

Damit nicht genug: Diverse Regulierungen aus dem Finanzsektor verpflichten darüber hinaus Kreditinstitute bei der Finanzierung der Betriebe von diesen Nachhaltigkeitsinformationen abzufragen. Kleine und mittlere Unternehmen sehen sich auch daher bereits mit unterschiedlichsten Fragebögen von Kunden, Lieferanten und Banken konfrontiert. Das bindet bei den Betroffenen personelle und finanzielle Kapazitäten, ohne, dass damit ein konkreter Nutzen im Sinne einer Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit verbunden wäre.

Aus Sicht der Unternehmen ist es angesichts der sich abzeichnenden bürokratischen Belastungen dringend erforderlich, bei den auf den Weg gebrachten Maßnahmen und Regulierungen nachzujustieren. Hierzu unterbreitet die DIHK fünf konkrete Vorschläge, die sowohl direkt betroffene Unternehmen als auch indirekt betroffene Unternehmen entlasten und gleichzeitig ESG-Daten entlang der Wertschöpfungskette praxisgerechter bereitstellen würden.

5 DIHK-Vorschläge

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  • Umwelt
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Annika Böhm

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Hauke Dierks

Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik

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Kathrin Riedler

Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik

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Cornelia Upmeier

Referatsleiterin CSR | Sonderprojekte