Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung: DIHK fordert konsequente Entlastung

Der Referentenentwurf des BMWE zur Änderung der Gewerbeordnung und Aufhebung von Berichtspflichten soll Unternehmen entlasten. Die DIHK begrüßt die Initiative, mahnt aber an: Bürokratieabbau muss konsequent umgesetzt und europäische Vorgaben berücksichtigt werden.

Der geplante Bürokratierückbau zielt darauf ab, unnötige Vorschriften zu streichen und Unternehmen spürbar zu entlasten. Besonders die Streichung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO und die Anpassung der Makler- und Bauträgerverordnung werden von den IHKs positiv bewertet. Die DIHK sieht darin einen wichtigen Schritt, fordert jedoch, die Entlastungsagenda konsequent fortzuführen – auch auf europäischer Ebene.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bürokratierückbau: Streichung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter (§ 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV) wird überwiegend begrüßt.
  • Entlastung für KMU: Weniger Zeit- und Verwaltungsaufwand, Förderung unternehmerischer Eigenverantwortung.
  • Fokus auf EU-Vorgaben: EU-Meldepflichten und Finanzdienstleistungsregeln verursachen weiterhin hohe Bürokratiekosten.
  • Qualitätssicherung: Marktqualität, Verbraucherschutz und Reputation bleiben durch freiwillige Weiterbildungen und branchenspezifische Standards gesichert.
  • DIHK-Forderung: Bürokratiereduktion konsequent fortführen, nationale und europäische Vorgaben koordinieren, prioritäre Modernisierung belastender Vorschriften.

Hintergrund

Die Umsetzung europäischer Vorgaben verursacht nach wie vor erhebliche Bürokratiekosten, insbesondere für KMU. Neben nationalen Vorschriften wie der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter sind Meldungen an europäische Aufsichtsbehörden, etwa im Finanzdienstleistungsbereich, besonders belastend. Ziel ist, unnötige Pflichten abzubauen, Ressourcen zu schonen und die Marktmechanismen zur Sicherung der fachlichen Qualität zu nutzen.

Was für Unternehmen jetzt wichtig ist

  1. Weniger Bürokratie: Die Streichung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter reduziert zeitlichen und administrativen Aufwand erheblich.
     
  2. Eigenverantwortung stärken: Marktmechanismen, Leitlinien und freiwillige Standards sichern die Qualität der Berufsausübung.
     
  3. EU-Pflichten im Blick: Auch auf europäischer Ebene müssen übermäßige Nachweis- und Berichtspflichten reduziert werden.
     
  4. Folgeanpassungen: Änderungen der Makler- und Bauträgerverordnung entlasten die Branche und erlauben freiwillige Weiterbildung.
     
  5. Fokus auf Prioritäten: Die größten Bürokratiebelastungen kommen weiterhin aus Geldwäsche- und Meldepflichten – diese sollten vorrangig modernisiert werden.

Forderungen der DIHK

  • Konsequente Umsetzung: Bürokratierückbau darf nicht bei nationalen Vorschriften stoppen, sondern muss auch EU-Vorgaben berücksichtigen.
     
  • Fokus auf belastende Bereiche: Priorität auf Geldwäsche-, Melde- und Transparenzregisterpflichten.
     
  • Marktqualität sichern: Trotz Entlastung fachliche Standards wahren.
     
  • Unternehmerfreundliche Gestaltung: Freiwillige Weiterbildungen und branchenspezifische Standards nutzen, um Eigenverantwortung zu stärken.
     
  • Langfristige Entlastungsstrategie: Bürokratiereduktion kontinuierlich fortschreiben, national und europäisch.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Vorschriften sollen konkret entfallen ?

§ 34c Abs. 2a GewO (Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter).

§ 15b MaBV, das diese Pflicht konkretisierte.

Wer profitiert besonders?

Klein- und Kleinstunternehmen in der Immobilienbranche.

Bleibt Weiterbildung möglich?

Ja, freiwillige Weiterbildungen bleiben zulässig und können branchenspezifisch genutzt werden.

Was bleibt weiterhin bürokratisch belastend?

Geldwäsche- und Melderecht, Transparenzregisterpflichten sowie Meldungen an EU-Aufsichtsbehörden. Diese Bereiche sollten künftig prioritär modernisiert werden.

Was fordert die DIHK zusätzlich?

Entlastung auch auf europäischer Ebene, klare Priorisierung der belastendsten Vorschriften, Erhalt der Marktqualität und Verbraucherschutz sowie langfristige Strategie zum Bürokratierückbau.
 

 

Download

DIHK-Stellungnahme zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung (PDF, 104 KB)

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Bürokratie

Ansprechpartnerin

Porträtfoto Mona Moraht

Dr. Mona Moraht

Referatsleiterin Gewerberecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)