Geldscheine hängen an einer Wäscheleine vor dem Reichstagsgebäude

Bund plant für 2026 mit Ausgaben von 525 Milliarden Euro

Teil des Bundeshaushalts 2026 sind auch die Ausgabenpläne für die Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, den Klima- und Transformationsfonds sowie das Sondervermögen Bundeswehr. Im eigentlichen Bundeshaushalt ist eine Neuverschuldung von 98 Milliarden Euro vorgesehen. Über den Kernhaushalt und die Sondervermögen hinweg sind im kommenden Jahr Investitionen in Höhe von rund 118 Milliarden Euro geplant.

Der Bundestag hat für 2026 Ausgaben in Höhe von 524,5 Milliarden Euro beschlossen. Dies sind 21,5 Milliarden Euro mehr als für 2025 geplant. Am Ende des Planungszeitraums 2029 rechnet der Bund mit Ausgaben in Höhe von 572,1 Milliarden Euro. Die Einnahmen basieren zum einen auf der Steuerschätzung vom 23. Oktober 2025 und wurden im Vergleich zum Entwurf um 3,4 Milliarden Euro nach oben korrigiert. Die Deckungslücke zu den Ausgaben schließt zum anderen eine Neuverschuldung im Kernhaushalt von 98 Milliarden Euro. 

Schwerpunkte im Bundeshaushalt 2026

Der mit Abstand größte Etat im Haushalt ist der Einzelplan für Arbeit und Soziales. Die für 2026 geplanten Ausgaben in diesem Bereich fallen mit 197,34 Milliarden Euro um sieben Milliarden Euro höher als 2025 aus. Zweitgrößter Etat ist seit einigen Jahren der Haushalt des Bundesministeriums für Verteidigung, der von 62,3 Milliarden Euro (2025) auf 82,7 Milliarden Euro im kommenden Jahr steigen soll. Drittgrößter Etat im Bundeshaushalt 2026 ist der Verkehrsetat mit einem Ausgabevolumen von 27,9 Milliarden Euro.

Investitionen aus dem Kernhaushalt, aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) und aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF)

Die Investitionen des Bundes werden auf drei Wegen finanziert: über den Kernhaushalt, über das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) sowie über das Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF). Über alle drei Finanzierungsquellen hinweg plant der Bund 2026 mit Investitionen in Höhe von 118 Milliarden Euro. 

Das SVIK wurde im März 2025 mit der Grundgesetzänderung (Art. 143d) eingeführt und sieht vor, über die kommenden zwölf Jahre Kredite in Höhe von 500 Milliarden Euro (300 Milliarden Euro für den Bund) zur Verfügung zu stellen. 

Der „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) hat eigene Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und dem Emissionshandel in Höhe von geplanten 21 Milliarden Euro (2026). Zusätzlich werden von den 500 Milliarden Euro des SVIK in zehn Jahresscheiben insgesamt 100 Milliarden Euro in den KTF übertragen, beginnend mit 2025. Auch 2026 erhält der KTF aus dem SVIK 10 Milliarden Euro. 

Für die Finanzierung von Investitionen ausschließlich des Bundes aus dem SVIK gilt das „Zusätzlichkeitskriterium“, im GG als „angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt“ definiert (Art. 143h Abs. 1 Satz 2 GG). Diese Anforderung wird erfüllt, wenn die Investitionsquote im Bundeshaushalt, bereinigt um finanzielle Transaktionen, bei 10 Prozent liegt. Die Investitionsquote des Kernhaushaltes beträgt im Entwurf für 2026 10,5 Prozent.

Investitionen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK)

Im kommenden Jahr plant der Bund (ohne Länderanteil und Zuweisung an den KTF) aus dem SVIK mit Investitionen in Höhe von rund 40,9 Milliarden Euro. In den Haushaltsberatungen im Bundestag kam es innerhalb des Sondervermögens noch zu Änderungen. So bekommt die „Straße“ ebenso mehr Investitionsmittel wie die Umsetzung der Hightech-Agenda. Auch für verschiedene Wohnungsbauförderprogramme stehen 2026 mehr Mittel zur Verfügung. Dafür wurde insbesondere im Titel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ deutlich um 2,5 Milliarden Euro gekürzt. 

Schwerpunkt für den Bund laut Wirtschaftsplan 2026 sind Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur mit mehr als 22 Milliarden Euro, Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur (sechs Milliarden Euro), Investitionen in die Digitalisierung (sechs Milliarden Euro), Investitionen in die Energieinfrastruktur (2,2 Milliarden Euro), Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur (1,2 Milliarden Euro), Investitionen in Forschung und Entwicklung (1,1 Milliarden Euro) sowie der Wohnungsbau mit über 500 Millionen Euro. 

Investitionen aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF)

Der Wirtschaftsplan zum KTF sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von insgesamt 34,8 Milliarden Euro vor, davon 21,7 Milliarden Euro Investitionen. Den Hauptteil machen Ausgaben zur Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich mit rund 12 Milliarden Euro aus. Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft soll mit 3 Milliarden Euro und die Transformation der Industrie mit 2,7 Milliarden Euro unterstützt werden. Für die Entlastungen bei den Stromkosten sind 2026 insgesamt fast 11 Milliarden Euro vorgesehen (Strompreiskompensation und Netzentgelte). 

Im KTF kommt es insgesamt aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung bis Oktober 2025 zu erheblichen Verschiebungen von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen von für 2025 beschlossene Programmscheiben, die dieses Jahr nicht vollständig umgesetzt werden können.

Dauerhafter Hochlauf der Verteidigungsausgaben

Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit, die oberhalb von 1 Prozent des nominalen Bruttoinlandprodukts des Vorjahres liegen, sind aus der Anwendung der Regeln der Schuldenbremse nach Art. 115 Satz 4 GG ausgenommen – die sogenannte „Bereichsausnahme“. Dazu zählen nicht nur die unmittelbaren Verteidigungsausgaben, zum Beispiel für die Bundeswehr, sondern auch andere Bereiche wie Bevölkerungs- und Zivilschutz, Ausgaben für die Nachrichtendienste, den Schutz der IT-Systeme sowie Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. Dazu kommen Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr, die sich auf die Beschaffung von Verteidigungsmaterial konzentrieren. 

Deutschlands Verteidigungsausgaben steigen im kommenden Jahr auf 108,2 Milliarden Euro. Die Ausgaben verteilen sich auf den regulären Wehretat (Einzelplan 14 des Bundeshaushalts) mit 82,69 Milliarden Euro (2025: 62,31 Milliarden Euro) und die Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr mit 25,51 Milliarden Euro (2025: 24,06 Milliarden Euro).

Finanzierung der Ausgaben und Neuverschuldung

Im Wesentlichen erfolgt die Finanzierung der Bundesausgaben über Steuereinnahmen und Kredite. Dabei sind folgende Kreditaufnahmen zu unterscheiden: zum einen für den Kernhaushalt die Kreditaufnahme im Rahmen der Schuldenbremse sowie die Kreditaufnahme für die Bereichsausnahme Verteidigung – zusammen 98 Milliarden Euro in 2026. Dazu kommen die Kreditaufnahmen für die Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sowie für das Sondervermögen „Bundeswehr“ in Höhe von zusammen 83 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2029 könnte die Neuverschuldung des Bundes (inklusive der Sondervermögen) um knapp 800 Milliarden Euro zunehmen. Der Bundesrechnungshof prognostiziert zum Ende des Finanzplanungszeitraums bei voller Ausnutzung dieser Kreditermächtigungen einen Schuldenstand des Bundes von rund 2.700 Milliarden Euro gegenüber erwarteten 1.900 Milliarden Euro Ende 2025. Konsequenz der erheblichen Neuverschuldung ist eine deutliche Zunahme der Zinslasten für die Bundessschuld. Im Jahr 2026 sind knapp 30,3 Milliarden Euro für Zinszahlungen vorgesehen. In den Folgejahren steigen die Zinsausgaben deutlich und sollen 2029 etwas mehr als 66,5 Milliarden Euro betragen. Noch 2021 musste der Bund nur vier Milliarden Euro für Zinsen ausgeben. 

Stark expansiver Ausgabenkurs muss von zügiger Umsetzung der investiven Maßnahmen begleitet werden 

Die Bundesregierung setzt mit dem Bundeshaushalt 2026 und der Finanzplanung bis 2029 ihren stark expansiven Ausgabenkurs, begleitet von einer hohen Neuverschuldung, fort. Nach einem Haushaltsjahr 2025 fast komplett in der – einschränkenden – vorläufigen Haushaltsführung ist es jetzt wichtig, vor allem in den investiven Aufgabenfeldern die geplanten Maßnahmen auch zügig umzusetzen. Entgegen den Erwartungen der Wirtschaft wird das Sondervermögen nur in Teilen zusätzliche Investitionen finanzieren. Nun kommt es jedoch ganz pragmatisch darauf an, dass die Mittel schnell in Form von öffentlichen Aufträgen in konkreten Projekten landen.

Die Bundesregierung sollte sicherstellen, dass die Prioritäten auf allen Ebenen (also Bund, Länder und Kommunen) in den Bereichen gesetzt werden, die wachstumsfördernd sind: Verkehrswege, Dateninfrastruktur, Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Gewerbegebiete, Bildungseinrichtungen! Für den Bund sollte die Bundesregierung transparent nachweisen, dass überwiegend zusätzlich investiert wird. Insgesamt sollte sich das Ausgabeverhalten des Bundes konsequent an der gemeinsamen Verabredung von Kern- und vorrangigen Aufgaben ausrichten – und dabei auch definieren, welche Themen angesichts der immensen Herausforderungen nachrangig sind. 

Spürbare Wachstumswirkungen entstehen nur dann, wenn auch die privaten Investitio­nen wieder in Schwung kommen. Denn die privaten Investitionen machen rund 90 Prozent der gesamtstaatlichen Investitionen aus.

Um die langfristige finanzielle Tragfähigkeit Deutschlands, seine Stellung als Anker im Euro-Währungssystem und seine internationale Bonität zu sichern, reicht Wirtschaftswachstum allein nicht mehr aus. Es mildert die Herausforderungen, löst sie aber nicht. Um wirksame Effekte zu erzielen, bedarf es dringend weiterer struktureller Reformen, die die Verunsicherung der Wirtschaft mindert und Anreize zu mehr Investitionen der privaten Akteure schaffen. 

Der Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 sind für finanziell tragfähige Staatsfinanzen eine Herausforderung. Das Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik ist dabei keine abstrakte Veranstaltung: es sichert die internationale Bonität Deutschlands, die Stellung des Euro im Weltwährungssystem, die Möglichkeit von fiskalischen Reaktionen auf Krisen, vor allem aber ist es einer der Anker für das Vertrauen der Wirtschaftsakteure in die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Denn mehr Forschung und Innovation, mehr in- und ausländische Investitionen in den Standort Deutschland, in neue Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Beschäftigung fußen auf verlässlichen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. 

Schwerpunkte:
  • Öffentliche Finanzen

Ansprechpartnerin

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Dr. Kathrin Andrae

Referatsleiterin Öffentliche Finanzen