Bundestag

Bundestag beschließt Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Mit dem Gesetz soll ein neuer attraktiver freiwilliger Wehrdienst entstehen, der den personellen Bedarf der Bundeswehr deckt. In ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf hat die DIHK verdeutlicht, dass die Qualifizierung junger Menschen im Rahmen des Wehrdienstes zum Beispiel über die berufliche Weiterbildung gefördert werden sollte.

Laut Bundesregierung, Bundeswehr, zivilen Sicherheitsbehörden und vielen Wissenschaftler/innen hat sich die geopolitische Sicherheitslage seit Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine im Februar 2022 stark verändert. Infolgedessen hat die NATO im vergangenen Juni neue Fähigkeitsziele beschlossen, die auch für die Bundeswehr einen personellen Aufwuchs bedeuten. Vor diesem Hintergrund bildet das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz „WDModG“ den rechtlichen Rahmen für einen neuen Wehrdienst, der zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Zentrales Ziel der Bundesregierung ist die Gewinnung zusätzlicher Streitkräftepotenziale der Bundeswehr und damit eine Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Daher kann die DIHK die Ziele des Gesetzes grundsätzlich nachvollziehen. Eine personelle Stärkung der Bundeswehr und des Zivilschutzes wird allerdings den Wettbewerb um Arbeits- und Fachkräfte weiter verschärfen.

Umso wichtiger ist es, Wehrdienst, berufliche Bildung und Arbeitswelt ganzheitlich zu denken – zum Vorteil von Wirtschaft und Staat. Konkret sollte der neue Wehrdienst eine gute „Vereinbarkeit von Wehrdienst und Beruf“ anbieten. Wehrdienstleistende mit abgeschlossener Berufsausbildung sollten zum Beispiel ihre Fähigkeiten soweit wie möglich in den Bereichen der Bundeswehr einsetzen können, in denen sie über entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen verfügen. Außerdem sollte die Qualifizierung junger Menschen im Rahmen des Wehrdienstes über die berufliche Aus- und Weiterbildung gefördert werden. Dadurch würden die Bundeswehr, Arbeitnehmende und Arbeitgeber/innen profitieren – diese Position hat die DIHK in ihren Stellungnahmen zum Referenten- und Regierungsentwurf des Gesetzes verdeutlicht. 

Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs

Künftig kann ein freiwilliger Wehrdienst mit Verpflichtungszeiten von sechs bis elf Monaten geleistet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich bereits ab einem Jahr als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit zu verpflichten. Zur Steigerung der Attraktivität ist für die freiwillig Wehrdienstleistenden ein Sold von mindestens 2 600 Euro brutto festgelegt. 

Die Forderung der DIHK nach Weiterbildungsmöglichkeiten für Wehrdienstleistende greift der Bundestag auf. Verglichen mit dem Regierungsentwurf des Gesetzes erweitert der Bundestag die unentgeltliche Teilnahme an Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung der Berufsförderungsdienste der Bundeswehr auch auf freiwillig Wehrdienstleistende. Außerdem ermöglicht der Bundestag auch einen Zuschuss auf Führerscheine für Lastkraftwagen der Klassen C und C1. Hierfür hat der Bundestag mit 5.000 Euro einen Zuschuss angesetzt. Im Regierungsentwurf war lediglich ein Zuschuss von 3.500 Euro für einen PKW-Führerschein vorgesehen.

Mit dem WDModG definiert der Bundestag auch den Personalaufwuchs der Bundeswehr in Gesetzesform (§ 91 SG). So ist bis 2035 der Aufwuchs der Streitkräfte auf 460 000 Soldat/innen vorgesehen (260 000 davon aktiv + 200 000 Reservist/innen). Dieser Aufwuchspfad legt für jedes Jahr bis 2035 eine konkrete Zielspanne für die Zahl der Soldat/innen und Reservist/innen fest. Um den Aufwuchs der Bundeswehr nachverfolgen zu können, muss der Bundesminister der Verteidigung dem Bundestag ab dem 1. Januar 2027 halbjährlich berichten.

Der Bundestag wird die Berichte als Entscheidungshilfe nehmen, ob ein rein freiwilliger Wehrdienst ausreicht. Sollten die Aufwuchsziele nicht erreicht werden, könnte ein Gesetzgebungsverfahren über die Einsetzung einer „Bedarfswehrpflicht“ folgen. Dies würde wiederum auch Anpassungen im Zivildienstgesetz erfordern. Würde der Bundestag solche verpflichtenden Maßnahmen beschließen, würde sich der Fachkräftemangel auf dem zivilen Arbeitsmarkt weiter verschärfen.

Weiterer Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Am 19. Dezember 2025 stimmt der Bundesrat in seiner letzten Plenarsitzung in diesem Jahr über das Gesetz ab.

Ansprechpartner

Baykal, Benjamin_quad

Benjamin Baykal

Referatsleiter Verteidigungspolitik, Kooperation mit der Bundeswehr