Junger und alter Mann sitzen an einer Theke und trinken Kaffee

Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet und damit den Weg für eine umfassende Modernisierung der privaten Altersvorsorge frei gemacht. Mit dem neuen Gesetz sollen Bürgerinnen und Bürger künftig renditeorientierter für das Alter vorsorgen können.

Kern der Reform ist die Neuausrichtung der Zertifizierungskriterien für private Altersvorsorgeprodukte. Ziel ist ein transparentes, verständliches und kostengünstiges Angebotsumfeld, das breite Bevölkerungsschichten motiviert, zusätzliche Vorsorge zu betreiben.

Die Regierung verfolgt dabei einen dualen Produktansatz: Garantieprodukte mit gesichertem Kapital zum Beginn der Auszahlungsphase bleiben weiterhin möglich. Neu hinzu kommt ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Dieses Depot ermöglicht Investitionen in Fonds sowie in weitere für Kleinanleger geeignete Anlageklassen – mit dem Ziel, höhere Renditen zu erwirtschaften.

Damit wird erstmals ein förderfähiges Produkt geschaffen, das stärker auf Kapitalmarktchancen setzt und damit die strukturellen Schwächen klassischer, garantielastiger Modelle adressiert.

Bundestag erweitert Zielgruppe und Förderung

Das neue Altersvorsorgesystem soll nicht nur höhere Renditen ermöglichen, sondern zugleich mehr Menschen als bisher erreichen. Die Bundesregierung hebt hervor, dass gerade Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen stärker profitieren sollen. Im parlamentarischen Verfahren wurde die Zielgruppe auf Selbstständige erweitert. Die Produktpalette soll so gestaltet sein, dass sie für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht verständlich bleibt.

Weitere Änderungen im parlamentarischen Verfahren waren die Anpassung der Kinderzulagen auf 100 Prozent für bis zu 300 Euro und eine prozentual gestaffelte Zulagenförderung: 50 Prozent Förderung für Beiträge bis 360 Euro jährlich und 25 Prozent Förderung für Beiträge zwischen 360 und 1800 Euro. Die maximale Grundzulage liegt somit bei 540 Euro.

Kostendeckel für Standardprodukt verschärft

Die DIHK hatte bereits im Dezember 2025 zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums Stellung genommen. Während die Öffnung weg von Garantieprodukten begrüßt wurde, wurde kritisch angemerkt, dass der Kostendeckel in Höhe von 1,5 Prozent für das Standardprodukt voraussichtlich keine kostendeckende Beratung ermöglichen würde. Im parlamentarischen Verfahren wurde der Kostendeckel jetzt sogar auf 1,0 Prozent abgesenkt.

Schwerpunkte:
  • Steuern

Ansprechpartner

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Alexander Dern

Referatsleiter Unternehmensfinanzierung und Finanzmärkte