Künstliche Intelligenz (KI) ist Schlüsseltechnologie für Unternehmen in Deutschland und Europa. Die DIHK betont, dass die Umsetzung der EU-KI-Verordnung (AI Act) wirtschafts- und innovationsfreundlich erfolgen muss. Der aktuelle Referentenentwurf für das nationale Umsetzungsgesetz birgt jedoch Risiken: Zersplitterte Zuständigkeiten, fehlende Ansprechpartner und unklare Abläufe könnten Innovationen bremsen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zentrale Anlaufstelle: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll als Hauptaufsichtsbehörde und Innovationsförderer fungieren.
- Koordinierung notwendig: Das geplante "Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-VO" (KoKIVO) soll Einheitlichkeit und Rechtssicherheit gewährleisten.
- Innovationsförderung: KI-Reallabore müssen praxisnah und digital zugänglich sein, idealerweise unter Einbindung regionaler Akteure.
- Bußgeldverfahren: Präventionsorientierte Sanktionen und Leitlinien für KMU empfohlen, um unverhältnismäßige Strafen zu vermeiden.
- Kosten für Unternehmen: Finanzdienstleister tragen künftig Kosten der KI-Marktüberwachung durch die BaFin – mögliche Entlastungsmechanismen sollten geprüft werden.
- Evaluierung: Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die Aufsichtsstruktur transparent unter Einbindung der Wirtschaft überprüft werden.
Hintergrund
KI ist ein zentraler Treiber für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine innovationsfreundliche, bürokratiearme Umsetzung des AI Act. Dafür sind klare Behördenstrukturen, koordinierte Zuständigkeiten und transparente Prozesse notwendig.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wer ist zuständig für die Umsetzung des AI Act?
In harmonisierten Sektoren soll auf bestehende Marktüberwachungsstrukturen zurückgegriffen werden. Zentrale Behörde und Koordinierung soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) werden, bei der zum Beispiel das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) zur Unterstützung einer einheitlichen Umsetzung und Rechtsauslegung angesiedelt werden soll.
Welche Rolle spielen Reallabore für Unternehmen?
KI-Reallabore ermöglichen praxisnahe Tests von KI-Technologien. Unternehmen können mehrere Use Cases erproben, mit Unterstützung regionaler Akteure wie IHKs.
Welche Kosten kommen auf Unternehmen zu?
Der tatsächliche Erfüllungsaufwand für Unternehmen sollte im Referentenentwurf realistisch eingeschätzt und transparent dargestellt werden
Wie werden Beschwerden bearbeitet?
Die Behörden sollen digitale, schnelle und unbürokratische Beschwerdeverfahren einrichten, mit festen Fristen für Eingangsbestätigung und Bearbeitung.
Wann erfolgt eine Überprüfung der Aufsichtsstrukturen?
Eine Evaluierung der Aufsichts- und Behördenstruktur ist nach drei Jahren vorgesehen. Dabei sollte die Wirtschaft frühzeitig eingebunden werden
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Veröffentlicht 10.10.2025
Aktualisiert 19.02.2026
Ansprechpartner
Arian Siefert
Referatsleiter Wirtschaft digital
Jonas Wöll
Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik
Jennifer Evers
Referatsleiterin Alternative Konfliktlösung (SGH), Recht der digitalen Wirtschaft und Legal Tech | Syndikusrechtsanwältin