DIHK-Stellungnahme zur geplanten European Business Wallet

Die DIHK sieht in der European Business Wallet (EBW) einen zentralen Baustein für die Digitalisierung von Verwaltungs- und Geschäftsprozessen in Europa. Sie unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission – drängt aber auf einen deutlich strafferen Zeitplan und mehr Praxisnähe für Unternehmen.

Die EBW soll Unternehmen in der EU einen deutlich einfacheren Zugang zu digitalen Verwaltungs- und Geschäftsprozessen eröffnen. Im Vordergrund stehen weniger Bürokratie, schnellere Abläufe und rechtssichere digitale Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Die DIHK bewertet den Vorschlag grundsätzlich positiv, sieht aber beim Tempo der Einführung, bei der technischen Umsetzung und bei den rechtlichen Rahmenbedingungen aus Unternehmenssicht Nachbesserungsbedarf.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Digitalpakets einen Verordnungsentwurf zur Einführung der European Business Wallet (EBW) vorgelegt. Sie soll zentrale Funktionen bündeln: digitale Identifizierung und Authentifizierung von Unternehmen, elektronische Signaturen, Verwaltung elektronischer Nachweise und einen qualifizierten elektronischen Zustelldienst. EBW-Lösungen sollen von notifizierten privaten Anbietern im Wettbewerb bereitgestellt werden; die Nutzung durch Unternehmen ist freiwillig, öffentliche Stellen sollen die EBW schrittweise verpflichtend akzeptieren. Nach Berechnungen der Kommission könnten so bis zu 160 Milliarden Euro Bürokratiekosten pro Jahr eingespart werden. In Deutschland würde die EBW fragmentierte nationale Lösungen wie "Mein Unternehmenskonto" technisch ergänzen und perspektivisch eine europaweit einheitliche Infrastruktur für Unternehmensidentitäten schaffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DIHK unterstützt die Einführung der European Business Wallet als europaweit einheitliche Lösung für digitale Unternehmensidentitäten und Nachweise.
  • Die Wallet soll als Standardwerkzeug für den sicheren digitalen Austausch zwischen Unternehmen und Behörden sowie im B2B-Geschäft dienen.
  • Die Nutzung durch Unternehmen bleibt freiwillig, öffentliche Stellen sollen die EBW verpflichtend akzeptieren.
  • Für die Wirtschaft sind kurze Umsetzungsfristen, klare Haftungsregeln und hohe Sicherheitsstandards entscheidend.
  • Standardisierte Schnittstellen und ein leistungsfähiges Ökosystem rund um die EBW gelten als Schlüssel für eine breite Nutzung – gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Forderungen der DIHK 

Zeitplan straffen

Öffentliche Stellen sollen die EBW deutlich früher als im Entwurf vorgesehen akzeptieren; die DIHK plädiert für eine Akzeptanzpflicht spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung und eng begrenzte Ausnahmen.

Standardisierung vorantreiben

Europäische Kennungen wie der European Unique Identifier (EUID) sollen zügig und flächendeckend vergeben und mit anderen Identifikationssystemen wie Steueridentifikationsnummern abgestimmt werden.

Ökosystem und Praxischecks fördern

Die öffentliche Hand soll Kompetenzzentren, Testumgebungen und Reallabore unterstützen, um Use Cases – etwa im Lieferketten- und Produktdatenkontext – schnell in die Anwendung zu bringen.

Zusammenspiel mit bestehenden Systemen klären

Nationale und sektorale Lösungen sollen an die EBW angebunden, Doppelstrukturen reduziert und Übergänge rechtssicher organisiert werden, ohne die Funktionsfähigkeit etwa der Justiz zu gefährden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was genau leistet die European Business Wallet?
Die EBW ist eine digitale Lösung, mit der Unternehmen sich gegenüber Behörden und Geschäftspartnern ausweisen, Dokumente elektronisch signieren, Nachweise verwalten und rechtssicher zustellen können – europaweit nach einheitlichen Regeln.

Ist die Nutzung für Unternehmen verpflichtend?
Nein. Unternehmen können die EBW freiwillig einsetzen. Vorgesehen ist jedoch, dass Behörden EBW-Nachweise und -Kommunikation akzeptieren müssen, sodass sich für Unternehmen ein Anreiz zur Nutzung ergibt.

Wie unterscheidet sich die EBW von der EUDI-Wallet?
Die EUDI-Wallet richtet sich an natürliche Personen und dient als digitale Brieftasche für persönliche Dokumente. Die EBW ist auf Unternehmen und wirtschaftlich Tätige zugeschnitten und bildet insbesondere Unternehmensidentitäten, Rollen und Vertretungsbefugnisse ab.

Welche Vorteile hat die EBW im grenzüberschreitenden Geschäft?
Unternehmen können Identitäten und Nachweise in anderen EU-Staaten nach dem gleichen Verfahren nutzen – etwa bei Niederlassungsgründungen, behördlichen Registrierungen oder in Lieferketten. Das reduziert Medienbrüche und unterschiedliche nationale Anforderungen.

Ab wann müssen sich Unternehmen mit der EBW befassen?
Der genaue Zeitplan hängt vom weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren ab. Angesichts der absehbaren Rolle der EBW als Standardinfrastruktur empfiehlt es sich insbesondere für stark regulierte oder international agierende Unternehmen, das Thema frühzeitig in Digitalisierungs- und IT-Strategien mitzudenken.

Download

DIHK-Stellungnahme über die Einrichtung der European Business Wallet, 10. März 2026 (PDF, 167 KB)

Relevant im Themenfeld:

Ansprechpartner

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Dr. Katrin Sobania

Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit

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Jonas Wöll

Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik