Deutschland stellt seine Telekommunikationsnetze schrittweise von Kupfer auf Glasfaser um – ein Schlüsselprojekt für die digitale Wettbewerbsfähigkeit. Das Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur soll diesen Übergang steuern und neue rechtliche Rahmenbedingungen vorbereiten. Die DIHK unterstützt das Ziel eines schnellen Glasfaserausbaus, legt den Fokus aber auf eine planbare und betriebstaugliche Migration für gewerbliche Nutzer.
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur hat ein Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration zur Konsultation gestellt, das bewusst über den bestehenden Rechtsrahmen hinausgeht und Impulse für den Digital Networks Act (DNA) sowie die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) liefern soll. Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren mit definierten Mindeststandards zu Beginn der Migration und einer Pflicht zur flächendeckenden Versorgung beim endgültigen Abschaltzeitpunkt. Im Unterschied zum Entwurf des Digital Networks Act sieht die Behörde keine Abschaltungen allein zur Einhaltung bestimmter Fristen vor, sondern knüpft diese an den Stand des FTTH-Ausbaus. Die aktuelle Stellungnahme der DIHK baut auf früheren Papieren zur Kupfer-Glas-Migration aus dem Jahr 2025 auf und adressiert besonders die Belange von Geschäftskundenanschlüssen.
Das aktuelle Papier ergänzt die bisherige DIHK-Stellungnahme (PDF, 82 KB) zu den Impulsen der BNetzA zur regulierten Kupfer-Glas-Migration von Juni 2025 und die DIHK-Stellungnahme (PDF, 115 KB) zu den Eckpunkten des BMDS für ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration vom November 2025.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein schneller und flächendeckender Glasfaserausbau ist aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft Grundbedingung für Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und regionale Entwicklung.
- Die DIHK unterstützt die Grundsätze der Bundesnetzagentur: effiziente Migration, Sicherung von Angebotsvielfalt, unterbrechungsfreie Versorgung zu angemessenen Preisen, Wettbewerbssicherung sowie Transparenz und Information.
- Das vorgesehene zweistufige Verfahren mit Mindestversorgung zu Beginn und flächendeckender Versorgung zur Abschaltung bewertet die DIHK als grundsätzlich effektiv.
- Eine pauschale Abschaltung von Kupfernetzen ohne gesicherte technische Alternativen lehnt die DIHK ab, weil sie wirtschaftliche Strukturen und das Vertrauen der Unternehmen gefährden würde.
- Geschäftskundenanschlüsse – insbesondere im Mittelstand – müssen bei Glasfaserabdeckung, Fristen und Übergangsregelungen ausdrücklich mitgedacht werden.
Forderungen der DIHK
- Die DIHK spricht sich für ein behutsames, planbares Vorgehen mit klaren Übergangsregelungen aus, das den laufenden Geschäftsbetrieb nicht gefährdet.
- Für Geschäftskundenanschlüsse (Markt 2) hält die DIHK längere Fristen zwischen Vermarktungsstopp und tatsächlicher Abschaltung als die vorgesehenen mindestens 24 Monate für erforderlich, um Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken.
- Parallele Abschaltungen im Kupfernetz dürfen nach Auffassung der DIHK nicht zu Kapazitätsengpässen bei Netzbetreibern, Technikdienstleistern oder Vorleistungsanbietern führen; die Betriebskontinuität in den Unternehmen muss gewährleistet sein.
- Die DIHK regt an, die Prozesse der Geschäftskundenmigration in zusätzlichen Pilotprojekten zu erproben, um Hürden frühzeitig zu identifizieren und durch geeignete Kommunikations- und Unterstützungsformate für gewerbliche Nutzer abzubauen.
- Bei der Glasfaserabdeckung sollte nach Einschätzung der DIHK sichergestellt werden, dass bislang kupferbasierte Unternehmensstandorte im Zuge der Migration grundsätzlich mit Glasfaser versorgt werden – oder zumindest gleichwertige funktionierende Alternativen erhalten; dabei ist die Verhältnismäßigkeit der Kosten für kleine und mittlere Unternehmen anders zu bewerten als bei Privatkunden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie wirkt sich die Kupfer-Glas-Migration auf mein Unternehmen aus?
Unternehmen müssen mittelfristig damit rechnen, dass kupferbasierte Anschlüsse schrittweise abgeschaltet werden und Glasfaser oder andere Hochleistungsanschlüsse an ihre Stelle treten. Das betrifft nicht nur klassische Daten- und Telefonanschlüsse, sondern häufig auch Produktions-, Steuerungs- oder Sicherheitssysteme. Entscheidend ist, frühzeitig zu klären, welche Dienste betroffen sind und welche Alternativen technisch geeignet sind.
Ab wann muss ich mit der Abschaltung meines Kupferanschlusses rechnen?
Konkrete Abschalttermine legt die Bundesnetzagentur nicht pauschal fest; diese werden im Rahmen der Migration von den Netzbetreibern angekündigt und durch regulatorische Vorgaben gerahmt. Das Regulierungskonzept sieht aber Mindestfristen und eine zweistufige Vorgehensweise vor, sodass Unternehmen nicht kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen. Wichtig ist, Informationsschreiben der Anbieter aufmerksam zu verfolgen und Rückfragen frühzeitig zu klären.
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- Relevant im Themenfeld:
- Innovation
Veröffentlicht 16.03.2026
Aktualisiert 30.03.2026
Ansprechpartnerin
Dr. Katrin Sobania
Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit