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DIHK zur Alterssicherungskommission: Renten langfristig finanzierbar und demografiefest gestalten
Die gesetzlichen Rentenversicherung stabilisieren, Frühverrentungsanreize abbauen, kapitalgedeckte Vorsorge ausbauen und mehr: Wie die Alterssicherung demografiefester ausgerichtet werden könnte, hat die DIHK in einer Stellungnahme zusammengefasst.
Bis Mitte 2026 soll die neue Alterssicherungskommission Vorschläge für eine Rentenreform vorlegen. Mehrere Wirtschafts- und Sozialverbände wurden eingeladen, ihre Einschätzungen, Erfahrungen und Vorschläge zu formulieren, darunter die DIHK. Am 15. März 2026 legte sie ihre Stellungnahme vor.
Die Alterssicherung in Deutschland steht angesichts des demografischen Wandels, steigender Ausgaben und wachsender Arbeitskosten unter erheblichem Druck. Trotz jüngster rentenpolitischer Maßnahmen – etwa Haltelinie beim Rentenniveau, Mütterrente und Aktivrente – bleiben zentrale Strukturprobleme ungelöst oder verschärfen sich teilweise.
Die DIHK setzt sich dafür ein, die Rentenfinanzierung nachhaltig zu stabilisieren, die Arbeitsanreize für ältere Beschäftigte zu stärken und die private sowie kapitalgedeckte Vorsorge weiter auszubauen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes zu sichern und Generationengerechtigkeit im Alterssicherungssystem zu gewährleisten.
Hintergrund
Die Bevölkerung in Deutschland altert schneller als bislang angenommen, wie die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung zeigt. In der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet dies: Die Zahl der Rentenbeziehenden wächst deutlich stärker als die der Beitragszahler. Gleichzeitig wurde das Rentenniveau politisch bei 48 Prozent bis 2031 festgeschrieben, wodurch der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel faktisch außer Kraft gesetzt ist. Dies führt zu steigenden Beitragssätzen und wachsenden Steuerzuschüssen, die bereits heute einen erheblichen Teil des Bundeshaushalts binden und fiskalische Spielräume für Zukunftsinvestitionen einschränken. Parallel dazu erhöhen Maßnahmen wie die erweiterte Mütterrente und Frühverrentungsoptionen die Kosten, und die letzgenannte entzieht dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Fachkräfte. Reformen in der privaten Altersvorsorge sollen die kapitalgedeckte Säule stärken, können aber zum Teil tief in Marktmechanismen eingreifen und müssen aus Sicht der Wirtschaft sorgfältig austariert werden.
Die DIHK-Forderungen im Überblick
Den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel reaktivieren, damit die Entwicklung von Renten und Beiträgen die demografische Realität abbildet.
Renteneintrittsalter regelgebunden an die Lebenserwartung koppeln, um längere Lebenszeiten fair zwischen Erwerbs- und Rentenphase zu verteilen.
Prüfung einer Koppelung der Rentenanpassung an die Inflation statt an die Lohnentwicklung, um Arbeitskosten zu begrenzen und die Kaufkraft der Renten zu erhalten.
Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, da sie Arbeitskräfte frühzeitig dem Arbeitsmarkt entzieht und die Rentenfinanzierung belastet.
Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug überprüfen und gegebenenfalls anheben, zum Beispiel auf 0,5 Prozent pro Monat, um Fehlanreize zu reduzieren.
Weiterentwicklung der Aktivrente: Einbeziehung von Selbstständigen und – mit klaren Stichtagsregelungen und Missbrauchsschutz – rentennaher Frührentnerinnen und Frührentner.
Altersteilzeitregelungen überarbeiten, insbesondere das Mindestalter und die steuerlichen beziehungsweise beitragsrechtlichen Vorteile, um Frühverrentungsanreize zu verringern.
Abgabenlast für beschäftigte Rentenbeziehende senken, wenn Beitragszahlungen ohne korrespondierende Leistungsansprüche erfolgen.
Beitragsfinanzierte Altersvorsorge und steuerfinanzierte Sozial- und Familienpolitik klar voneinander abgrenzen, um Transparenz und Systemgerechtigkeit zu sichern.
Versicherungsfremde Leistungen wie Mütterrente hinsichtlich ihrer Finanzierung und Zielgenauigkeit überprüfen.
Auslagerung versicherungsfremder Leistungen aus dem Beitragssystem und stärkere Priorisierung steuerfinanzierter Maßnahmen, die direkt die Erwerbsbeteiligung, Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt verbessern.
Prinzip der Teilhabeäquivalenz beibehalten, nach dem sich die ausgezahlten Leistungen an Dauer und Höhe der Beitragseinzahlungen orientieren.
Kapitalgedeckte Säule als Ergänzung zu gesetzlicher und betrieblicher Rente ausbauen, um demografische Risiken zu diversifizieren.
Marktnahes Design der privaten Vorsorgereform: Standardprodukte und Kostenregeln so ausgestalten, dass Transparenz, Wettbewerb und Produktvielfalt gewahrt bleiben.
Sicherung der nachgelagerten Besteuerung und eines verlässlichen Bestandsschutzes für bestehende private Vorsorgeverträge zur Stärkung von Vertrauen und Planungssicherheit.
Früh ansetzende kapitalgedeckte Modelle wie die Frühstartrente unterstützen, bei denen der Staat frühzeitig Sparimpulse setzt.
Einführung einer Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige, die bislang keiner Pflichtversicherung unterliegen, unter Wahrung unternehmerischer Freiräume.
Vorsorgepflicht auf Neuselbstständige begrenzen, um aufwendige Prüfprozesse bei Bestandsunternehmen und zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.
Unbürokratischen Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung für neue pflichtversicherte Selbstständige ermöglichen, sofern gleichwertige eigene Vorsorge nachgewiesen wird.
Berücksichtigung der besonderen Situation von Existenzgründungen, etwa durch Karenzzeiten in den ersten Jahren und einfache Verfahren zur Beitragsberechnung und -zahlung.