Die geplante Reform des Produkthaftungsrechts soll den digitalen Wandel abbilden und europäische Vorgaben umsetzen. Der vorliegende Regierungsentwurf geht jedoch in Teilen über diese Vorgaben hinaus. Gleichzeitig bleiben die verfahrensrechtlichen Schutzmechanismen gegen Wirtschaftsspionage unzureichend ausgestaltet. Für die die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland bedeutet dies einen Standortnachteil
Hintergrund
Mit dem Gesetzentwurf wird die EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 in deutsches Recht umgesetzt. Er erweitert unter anderem die Haftung auf Software, wie KI-Systeme, sowie auf digitale Konstruktionsunterlagen. Wenn der Hersteller in der Lage ist, Updates oder Upgrades der Software selbst oder durch einen Dritten bereitstellen zu lassen, kann dies eine dauerhafte Verantwortung über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg für ihn bedeuten. Zudem sieht der Entwurf neue Regelungen zur Offenlegung von Beweismitteln, zur Beweislastverteilung und zur erleichterten Durchsetzung von Ansprüchen – auch im Rahmen von Kollektivklagen – vor. Diese Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen sowie kleine und mittlere Betriebe entlang komplexer Lieferketten
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Entwurf weitet den Anwendungsbereich über EU-Vorgaben hinaus aus ("Gold-Plating") und erhöht damit Haftungsrisiken für Unternehmen.
- Neue Offenlegungspflichten gefährden Geschäftsgeheimnisse und führen zu zusätzlichem Dokumentationsaufwand.
- Fehlende prozessuale Schutzmechanismen – etwa ein in-camera-Verfahren – stellen einen Wettbewerbsnachteil dar.
- Erleichterte Kollektivklagen und Beweiserleichterungen können die Kosten erhöhen und Investitionen hemmen.
Forderungen der DIHK
- Verfahrensgerechtigkeit bewahren: Die Vorschriften zur Offenlegung von Beweismitteln in Haftungsprozessen stehen im Widerspruch zu fundamentalen Grundsätzen des deutschen Zivilprozessrechts. Zum Schutz vor möglichen Ausforschungsversuchen müssen Unternehmen aufwendige Dokumentationen anfertigen.
- Geschäftsgeheimnisse besser schützen: Einführung prozessualer "Safeguards" erforderlich. Ohne in-camera-Verfahren müssen sich Unternehmen mit wertvollen Geschäftsgeheimnissen angesichts der neuen Regeln zur Offenlegung von Beweismitteln fragen, ob ihr know-how in Deutschland noch ausreichend geschützt ist.
- "Gold-plating" verhindern: Keine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf digitale Konstruktionsunterlagen außerhalb von geschäftlichen Tätigkeiten.
- Standortnachteil droht: Die Öffnung des Produkthaftungsrechts für Kollektivklagen, verbunden mit Optionen der Drittfinanzierung und unvollständiger Regeln der Beweislastverteilung stellt einen Standortnachteil dar.
Download
DIHK-Stellungnahme Produkthaftung Regierungsentwurf 2026 (PDF, 193 KB)
- Relevant im Themenfeld:
- Recht
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- Industrie
Veröffentlicht 05.03.2026
Aktualisiert 16.04.2026
Ansprechpartner
Julian Kulaga
Referatsleiter Verbraucherrecht, Recht des Geistigen Eigentums