Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die geopolitische Lage verändert. Infolgedessen hat die NATO ihre Verteidigungspläne angepasst und die Bundeswehr soll wieder personell wachsen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Verteidigung den Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) veröffentlicht, der ab 2026 zusätzliche Streitkräftepotenziale erschließen soll. Für Unternehmen verschärft dies den Wettbewerb um Fachkräfte. Die DIHK betont die Notwendigkeit, Wehrdienst, berufliche Bildung und Arbeitswelt ganzheitlich zu denken und die Chance zu nutzen, den Wehrdienst als Qualifizierungsmöglichkeit für den Arbeitsmarkt zu gestalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem WDModG soll ein attraktiver Dienst entstehen, der die Personalkapazitäten der Bundeswehr erhöht. Gleichzeitig verstärkt der neue Wehrdienst den Fach- und Arbeitskräftemangel in den Betrieben.
- Mit dem neuen Wehrdienst sollten junge Menschen Möglichkeiten zur Weiterbildung erhalten, durch die sie mit mehr Qualifikationen in den Arbeitsmarkt eintreten bzw. zurückkehren.
- Einführung einer gesetzlichen Grundlage für einen Fragebogen, mit dem junge Menschen ihre Bereitschaft für die Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes signalisieren können
Hintergrund
Der Referentenentwurf des WDModG setzt unter anderem die Rahmenbedingungen für den neuen Wehrdienst, die Wiedereinführung der Musterung und eine Verordnungsermächtigung für eine Rückkehr zum allgemeinen Grundwehrdienst. Die Ziele des Gesetzes sind aufgrund der sicherheitspolitischen Lage nachvollziehbar, doch ergeben sich für Unternehmen erhebliche betriebliche Aufwände, etwa durch die Freistellung wehrdienstleistender Mitarbeitender oder den späteren Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Die DIHK weist auf die Bedeutung der Einbindung der Wirtschaft hin, um negative Auswirkungen auf Fachkräftesicherung und Ausbildung zu minimieren. Gleichzeitig sollten junge Menschen während des Wehrdienstes in den Bereichen eingesetzt werden, für den sie bereits qualifiziert sind – z. B. Mechatroniker in der Instandhaltung – und ihre Fähigkeiten durch Weiterbildung systematisch ausgebaut werden.
Was für Unternehmen wichtig ist
- Frühzeitige Information über Musterungstermine von Mitarbeitenden.
- Planbarkeit über die Abwesenheit von Mitarbeitende, die einen freiwilligen Wehrdienst leisten.
- Einführung eines Zuschusses für einen Führerschein der Klasse B für freiwillig Wehrdienstleistende und Weiterbildungsmöglichkeiten für Soldat/innen auf Zeit.
DIHK-Forderungen
- Sicherstellung von Planbarkeit und Verbindlichkeit, wenn Mitarbeitende einen freiwilligen Wehrdienst leisten.
- Den neuen Wehrdienst als Chance für die Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen nutzen, damit sie mit mehr Qualifikationsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt eintreten bzw. zurückkehren.
- Zur Fachkräfteförderung: Erweiterung des Zuschusses für Führerscheine auf weitere Fahrzeugklassen.
- Klarstellungen zum Ablauf des Entschädigungsverfahrens für Arbeitnehmende, die eine Wehrübung absolvieren.
- Modernisierung des Verfahrens zur Unabkömmlichkeit in Zusammenarbeit mit den IHKs.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ab wann tritt das WDModG in Kraft?
Voraussichtlich ab 1. Januar 2026.
Welche Auswirkungen hat der Wehrdienst auf Unternehmen?
Mitarbeitende müssen freigestellt werden, was betriebliche Abläufe und Personalplanung beeinflusst.
Welche Vorteile bietet der Wehrdienst für Fachkräfte?
Erwerb von Qualifikationen wie Führerscheinen und soft skills, durch die sie qualifizierter auf den Arbeitsmarkt zurückkehren.
Wie kann die Bundeswehr Planungsunsicherheiten reduzieren?
Durch frühzeitige Information, digitale Antragsverfahren und Kooperation mit Karrierecentern der Bundeswehr.
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Veröffentlicht 14.08.2025
Aktualisiert 17.12.2025
Ansprechpartner
Benjamin Baykal
Referatsleiter Verteidigungspolitik, Kooperation mit der Bundeswehr