DIHK zur Reform des SÜG: Bürokratie vermeiden, Verfahren praxistauglich gestalten

Die DIHK begrüßt die Ziele der Reform, Sicherheitsüberprüfungen zu beschleunigen. Sie warnt dabei aber auch vor neuen Meldepflichten, von denen besonders kleine und mittlere Unternehmen belastet sein könnten.

Angesichts der veränderten Bedrohungslage will die Bundesregierung mit dem vorgelegten Referentenentwurf Sicherheitsüberprüfungen modernisieren. Nach bisherigem Recht dauert die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitenden, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, meist mehrere Monate. Beschleunigungen sind daher zu begrüßen. Gleichzeitig erkennen die Unternehmen die Notwendigkeit hoher Sicherheitsstandards grundsätzlich an. Mit dem Gesetzentwurf drohen aber auch neue Meldepflichten für die Unternehmen und in den Sicherheitsbehörden, die die Überprüfungen durchführen, zusätzliche Prüfschritte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Positiv bewertet die DIHK geplante Beschleunigungsregelungen und klarere Begrifflichkeiten.
  • Führen die Sicherheitsbehörden in den Überprüfungen auch Internetrecherchen können sich die Bearbeitungszeiten weiter erhöhen.
  • Neue Meldepflichten können administrativen Mehraufwand verursachen.

Hintergrund

Je nachdem welche Sicherheitsfreigabe Mitarbeitende erhalten sollen, können Sicherheitsüberprüfungen mehrere Monate dauern. Daher ist eine Beschleunigung dieser Prozesse aus Sicht der Unternehmen wünschenswert. Der Gesetzentwurf erweitert die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden für die Überprüfungen auch Internet- und Social-Media-Recherchen durchzuführen. Während der Zweck dieser Regelung angesichts der sicherheitspolitischen Lage nachvollziehbar ist, könnte dies die Dauer der Sicherheitsüberprüfung verlängern.

Beschließt der Bundestag das Gesetz in dieser Fassung, würden auf Unternehmen auch Meldepflichten für "sicherheitsempfindliche Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen" zukommen. Angesichts der hohen bürokratischen Lasten, die die Unternehmen bereits tragen, sollten die Vor- und Nachteile der Maßnahme sensibel abgewogen werden. Aus Sicht der DIHK fehlen im Gesetzentwurf noch Definitionen der Rechtsbegriffe und praxistaugliche Umsetzungshilfen. 

Was für Unternehmen wichtig ist

  • Neue Meldepflichten betreffen besonders Unternehmen mit sicherheits- oder verteidigungsrelevanten Tätigkeiten.
  • Verzögerungen bei Sicherheitsüberprüfungen können Projekte und Personalplanung beeinträchtigen.

Forderungen der DIHK

  • Realistische Aufwandsschätzung: Der tatsächliche Erfüllungsaufwand für die Unternehmen sollte transparent und belastbar kalkuliert sein.
  • Begrenzung der Bürokratie: Neue Melde- und Dokumentationspflichten sollten auf das notwendigste Maß reduziert werden.
  • Klare Definitionen: Der Gesetzgeber sollte eindeutig festlegen, welche Stellen als "sicherheitsempfindlich" gelten.
  • Digitale, effiziente Abläufe: Prüfstellen benötigen ausreichende Kapazitäten, um Verzögerungen zu verhindern und schnellere Sicherheitsüberprüfungen zu ermöglichen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Fristen für die Umsetzung?
Die Regelungen des Gesetzes sollen einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Download

DIHK-Stellungnahme Sicherheitsüberprüfungsgesetz (PDF, 121 KB)

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Schwerpunkte:
  • Bürokratie

Ansprechpartner

Baykal, Benjamin_quad

Benjamin Baykal

Referatsleiter Verteidigungspolitik, Kooperation mit der Bundeswehr

Mann im Haus der deutschen Wirtschaft

Dr. Rainer Kambeck

Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand