Die Bundesregierung plant, das allgemeine Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu halten und die Mütterrente zu vereinheitlichen. DIHK begrüßt die Flexibilisierung für Beschäftigte im Rentenalter, warnt jedoch vor zusätzlichen Belastungen für Unternehmen. Ohne strukturelle Reformen der Rentenversicherung drohen steigende Steuer- und Beitragssätze, die die Wettbewerbsfähigkeit belasten. Wesentlich sei, die langfristige Finanzierbarkeit und die Fachkräftesicherung in den Vordergrund zu stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 bei 48 Prozent.
- Vereinheitlichung der Kindererziehungszeiten auf drei Jahre pro Kind.
- Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots für ältere Beschäftigte.
- Steuerfinanzierung der Rentenlasten soll Beitragssatzsteigerungen vermeiden.
- Kritische Bewertung: Demografische Herausforderungen bleiben ungelöst, Kosten für Unternehmen steigen.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf sieht eine Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 vor und will die Kindererziehungszeiten für Mütter aller Jahrgänge auf drei Jahre angleichen. Zusätzlich soll das Vorbeschäftigungsverbot für ältere Arbeitnehmer aufgehoben werden, um flexiblere Übergänge in die Rente zu ermöglichen. Kritisch bewertet die DIHK, dass die geplanten Maßnahmen die strukturellen Herausforderungen der Rentenversicherung nicht lösen. Vor allem der demografische Wandel wird die Relation von Beitragszahlern zu Rentenempfängern verschärfen und zu höheren Belastungen für Unternehmen führen. Langfristig seien Maßnahmen notwendig, die sowohl die Rentenfinanzierung sichern als auch die Fachkräftesituation in den Betrieben berücksichtigen.
Was für Unternehmen wichtig ist
- Die weitere Festschreibung des Rentenniveaus führt zu höheren Steuerzuschüssen und damit perspektivisch zu wachsenden Belastungen für Betriebe.
- Fachkräfteengpässe werden durch abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren weiterhin verschärft.
- Frühzeitige Planung und Anpassung der Personalstrategien ist notwendig, um Engpässe zu vermeiden.
- Flexible Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und auch die neue Aktivrente können genutzt werden, um ältere Fachkräfte im Betrieb zu halten.
Forderungen der DIHK
- Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, um Frühverrentung zu reduzieren.
- Erhöhung der Abschläge bei vorzeitiger Rente zur Dämpfung von Anreizen für Frühverrentung.
- Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung.
- Priorisierung struktureller Reformen der Rentenversicherung statt einseitiger Umverteilungsmaßnahmen.
- Effiziente Nutzung von Steuermitteln zur Fachkräftesicherung statt rein konsumtiver Leistungen wie der Mütterrente.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die Stabilisierung des Rentenniveaus?
Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent, Absenkungen durch den demografischen Wandel werden verhindert, die Finanzierung erfolgt größtenteils über Steuermittel.
Wer profitiert von der dritten Stufe der Mütterrente?
Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten künftig drei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind, gleich wie Mütter jüngerer Kinder.
Welche Auswirkungen hat das auf Unternehmen?
Höhere Steuerzuschüsse belasten den Staatshaushalt, was mittelbar zu höheren Abgaben oder geringerer Investitionskraft für Betriebe führen kann.
Welche Vorteile gibt es für ältere Beschäftigte?
Durch die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots können ältere Arbeitnehmer flexibel beim bisherigen Arbeitgeber befristet weiterarbeiten.
Welche strukturellen Reformen fordert die DIHK?
Wiederaktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors, Anpassung des Renteneintrittsalters und Abbau von Frühverrentungsanreizen.
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- Relevant im Themenfeld:
- Wirtschafts- und Finanzpolitik
- Schwerpunkte:
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- Beschäftigung
Veröffentlicht 30.07.2025
Aktualisiert 17.12.2025
Ansprechpartnerin
Dr. Anne Zimmermann
Referatsleiterin Beschäftigung, Alterssicherung, Familie in der Arbeitswelt