Mit dem neuen Gesetz zur Umsetzung der CSRD kommen auf viele Unternehmen umfangreiche Berichtspflichten zu. Gerade in der Wirtschaft herrscht jedoch große Unsicherheit über Umfang, Datenanforderungen und die praktische Umsetzung. Die DIHK kritisiert, dass viele europäische Anforderungen bereits als unverhältnismäßig gelten – nun aber dennoch unverändert ins deutsche Recht übertragen werden sollen. Für die Wettbewerbsfähigkeit und die Planungssicherheit der Betriebe sind realistische Übergangsfristen und praxistaugliche Vorgaben entscheidend.
Das Wichtigste in Kürze
- Unternehmen benötigen dringend praxistaugliche Übergangsregelungen und mehr Rechtssicherheit.
- Der Trickle-down-Effekt belastet auch nicht berichtspflichtige KMU erheblich.
- Hohe Kosten, komplexe Datenanforderungen und unklare Prüfungsmaßstäbe erschweren die Einführung.
- Die DIHK fordert eine grundlegende Überarbeitung der CSRD und der ESRS auf EU-Ebene.
Hintergrund
Die CSRD verpflichtet künftig deutlich mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – direkt wie indirekt über Lieferketten. Parallel arbeiten EU-Kommission, Rat und Parlament bereits an einer Vereinfachung der Regeln und an einer Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), weil Unternehmen mit unverhältnismäßigem Aufwand konfrontiert sind. Der deutsche Gesetzentwurf bleibt jedoch an die bestehenden Vorgaben gebunden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind über den "Trickle-down-Effekt" stark betroffen, da sie von berichtspflichtigen Geschäftspartnern umfassende Datenanfragen erhalten. Hohe Implementierungsaufwände, unklare Prüfungsstandards, zusätzliche Belastungen durch das ESEF-Format sowie Fragen zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen sorgen für weitere Unsicherheiten. Die DIHK betont, dass die Berichtspflichten ohne ausreichende Übergänge insgesamt nicht verhältnismäßig seien.
Was für Unternehmen wichtig ist
- Unternehmen müssen umfangreiche Daten aus der gesamten Wertschöpfungskette erheben – auch von Lieferanten, die selbst nicht berichtspflichtig sind.
- Die Umsetzung erfordert neue Prozesse: Wesentlichkeitsanalyse, Datensysteme, Verantwortlichkeiten und interne Kontrollen.
- Die Verpflichtung zur Aufstellung der Berichte im ESEF-Format stellt viele Unternehmen erstmals vor technische und organisatorische Herausforderungen.
- Umfangreiche Angaben zu Scope-3-Emissionen, Stoffinformationen und immateriellen Ressourcen sind oft schwer verfügbar.
- Betriebe sollten frühzeitig klären, ob externe Beratung, Zertifizierungen (zum Beispeil EMAS, ISO) oder digitale Tools die eigenen Berichtspflichten unterstützen können.
Forderungen der DIHK
- Übergangsregelung schaffen: Mindestens eine mehrjährige Einführungsphase mit reduzierten oder ausgesetzten Sanktionen, damit Unternehmen die neuen Berichtspflichten realistisch umsetzen können.
- CSRD und ESRS grundlegend vereinfachen: Die EU-Vorgaben schnell überarbeiten und den Umfang der verpflichtenden Datenpunkte deutlich reduzieren.
- Trickle-down-Effekt begrenzen: Gesetzlich klarstellen, welche Daten große Unternehmen von KMU verlangen dürfen – und wo Grenzen gelten, um unverhältnismäßige Belastungen zu verhindern.
- ESEF-Pflicht entschärfen: Technische Formatvorgaben von inhaltlichen Berichtspflichten trennen, um unnötige Komplexität zu vermeiden.
- Rechtssicherheit schaffen: Klare Regeln zu Konsolidierung, Befreiungstatbeständen und dem Umgang mit Geschäftsgeheimnissen gesetzlich verankern.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Warum betrifft die CSRD auch Unternehmen, die gar nicht direkt berichtspflichtig sind?
Viele Anforderungen verlangen Daten aus der gesamten Wertschöpfungskette. Berichtspflichtige Unternehmen geben diese Anforderungen an ihre Lieferanten weiter – daher der starke Trickle-down-Effekt.
Welche Daten werden typischerweise abgefragt?
Neben Klima- und Emissionsdaten (inklusive Scope 3) häufig Informationen zu Energieverbrauch, Lieferkettenstrukturen, Stoffeigenschaften, sozialen Aspekten oder Governance-Prozessen.
Müssen Unternehmen ohne Berichtspflicht Prüfungen durchführen lassen?
Nein. Sie müssen jedoch verlässliche Informationen bereitstellen, die berichtspflichtige Geschäftspartner nutzen können – ohne selbst prüfungspflichtig zu sein.
Kann ein bestehendes Umwelt- oder Energiemanagementsystem helfen?
Ja. EMAS sowie ISO-Zertifizierungen lassen sich häufig in die Nachhaltigkeitsberichterstattung integrieren und können Doppelaufwände reduzieren.
Welche finanziellen Belastungen sind zu erwarten?
Laut Regierungsentwurf rechnen berichtspflichtige Unternehmen im Schnitt mit rund 59.000 Euro einmaligem Aufwand und etwa 110.000 Euro jährlich – ohne die zusätzliche Belastung mittelbar betroffener Betriebe.
Download
DIHK-Stellungnahme zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie (PDF, 210 KB)
- Relevant im Themenfeld:
- Nachhaltigkeit
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- Mittelstand
Veröffentlicht 21.07.2025
Aktualisiert 17.12.2025
Ansprechpartner
Annika Böhm
Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht
Hauke Dierks
Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik
Cornelia Upmeier
Referatsleiterin CSR | Sonderprojekte