Der Bund hat einen Anteil von 300 Milliarden Euro am Gesamtvolumen des SVIK von 500 Milliarden Euro für die kommenden 12 Jahre. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 24 Milliarden Euro ausgegeben; der Soll-Ansatz betrug 37,2 Milliarden Euro.
Die Mittel flossen in folgende Vorhaben:
- Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes: 7,6 Milliarden Euro
- Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen: 2,4 Milliarden Euro
- Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System): 320 Millionen Euro
- Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser: 1,5 Milliarden Euro
- Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte: 371 Millionen Euro
- Investitionen in die Hightech-Agenda - Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme, Aufbau von Infrastrukturen: 200 Millionen Euro
- Digitalisierung der Verwaltung: Europäisches Indentitätsökosystem / EUDI Wallet, Bürgerkonto / Infrastruktur, Modernisierung der Registerlandschaft, Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik: 141 Millionen Euro
- Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der wettbewerblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen: 7 Millionen Euro
- Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus: 1,4 Milliarden Euro
- Wohnungsbau (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment; Klimafreundlicher Neubau, Gewerbe zu Wohnen, Wohneigentumsförderung für Familien, „Jung kauft Alt “): 37 Millionen Euro
- Sanierung kommunaler Sportstätten: 5 Millionen Euro.
- Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds: 10 Milliarden Euro.
Starkes Abweichen von Plan und Umsetzung
Vorgabe des Sondervermögens ist die „Zusätzlichkeit“ von Investitionen. Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Investitionen im Kernhaushalt des Bundes einen Anteil von mindestens 10 Prozent an den Gesamtausgaben haben. Die „Erfüllung“ bemisst sich allerdings nach der Haushaltsplanung, also den Soll-Vorgaben. Die Quote wurde nach Angaben des BMF für den Haushalt 2025 erreicht. Die im Vergleich zur Haushaltsplanung deutlich geringeren Ausgaben des Sondervermögens beruhen nach Angaben des BMF vor allem auf der vorläufigen Haushaltsführung bis ins 3. Quartal 2025 sowie auf der erst im November mit den Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des SVIK in Ländern und Gemeinden. Für 2025 war dafür ein Volumen von 8,3 Milliarden Euro vorgesehen. Großer Schwachpunkt sind die ausgebliebenen Investitionen im Klima- und Transformationsfonds, die um 8,5 Milliarden Euro geringer ausfielen als geplant. Hier wurden also in einer virtuellen Betrachtung nur 1,7 der 10 Milliarden Zuweisung, die dem SVIK zugerechnet wird, auch wirklich ausgegeben.
In Summe ergibt sich daraus folgende Übersicht:
Planansatz des SVIK 2025: 37,2 Milliarden Euro
- davon im Bundesanteil SVIK: 18,9 Milliarden Euro
- davon als Überweisung an die Länder: 8,3 Milliarden Euro
- davon als Überweisung an den KTF: 10 Milliarden Euro
IST-Abrechnung des SVIK 2025: 15,7 Milliarden Euro
- davon im Bundesanteil SVIK: 14 Milliarden Euro
- davon als Überweisung an die Länder: 0 Milliarden Euro
- davon als Überweisung an den KTF: 1,7 Milliarden Euro
Damit wiederholt sich mit dem SVIK ein ähnlich kritisches Ausgabeverhalten, wie es seit Jahren beim Klima- und Transformationsfonds zu beobachten ist: auch hier gelingt es seit seiner Auflage in keinem Haushaltsjahr, die veranschlagten Mittel in konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Diskussionen über die Zusätzlichkeit und die richtige Verwendung des Sondervermögens
Zwei Studien von März 2026 kommen zum Ergebnis, dass der Bund das Sondervermögen bisher nicht vollständig so verausgabt, wie es bei seiner Errichtung vorgesehen war.
Das ifo Institut München kommt in seiner Analyse zum Schluss, dass das SVIK im Haushaltsjahr 2025 sein Kernziel verfehlt, hat: Der überwiegende Teil der 24,3 Milliarden Euro an neuen Schulden führe nach dieser Studie nicht zu zusätzlichen Investitionen, sondern sei zur Stabilisierung des Kernhaushalts genutzt worden. Diese Analyse speist sich aus einer im Vergleich zum vom BMF anders interpretierten Investitionssystematik.
In eine ähnliche Richtung gehen die Analysen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln: Danach rief die Bundesregierung 2025 nur 42 Prozent der geplanten SVIK-Mittel ab. Das entspricht der oben aufgemachten Berechnung.
Kritisch bleibt, dass daneben rund 12 Milliarden Euro aus dem SVIK Positionen zugeordnet werden können, die bislang aus dem Kernhaushalt finanziert wurden. Das betrifft vor allem den Bereich Verkehr, aber auch Forschung und Entwicklung sowie Wohnungsbau. – Stichwort Verschiebebahnhof. Kritisch zu hinterfragen sind auch die „Sofort-Transformationskosten" für Krankenhäuser, die als Investitionen aus dem SVIK gelten, obwohl diese Mittel laufende Betriebskosten decken.
Strukturfehler des Sondervermögens können und sollten behoben werden
Aus Sicht der Unternehmen kommt es darauf an, dass die Mittel des Sondervermögens, das heißt die zusätzlichen Schulden, in den kommenden Jahren in die Finanzierung des Wachstumspotenzials fließen. Angesichts der immensen Herausforderungen ist es dringend erforderlich, möglichst schnell wieder ein robustes Wachstum zu erreichen, um die finanzielle Tragfähigkeit sowie die Stabilität des Euro zu sichern. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen so entschlackt werden, dass sie diese Prozesse effektiv unterstützen, so dass erste Investitionen in Infrastruktur schnell abfließen können.
Wichtig bleibt die transparente Planung der Investitionen der öffentlichen Hand über einen mittelfristigen Zeitraum, um vor allem zu verhindern, dass angesichts noch unzureichender Umsetzungskapazitäten die zusätzlichen Mittel nicht in steigenden (Bau)Preisen landen, sondern effizient eingesetzt werden und einen Kapazitätsaufbau in der Wirtschaft anreizen.
Zur Unterstützung dieser Zielsetzungen sollten einige Konstruktionsfehler des SVIK behoben werden. Die Bundesbank hat dazu bereits Vorschläge unterbreitet. Zum einen geht es um eine transparente und nachvollziehbare, an ökonomischen Kriterien orientierte Berechnung der Investitionsquote, die auch einen schlüssigen Investitionsbegriff einschließt. Zum anderen wäre es sinnvoll, über Instrumente nachzudenken, wie Planung und Umsetzung näher zueinander gebracht werden.
Gleichzeitig bleibt es wichtig, dass auch die 100 Milliarden Euro, die in den kommenden Jahren für Investitionen der Länder und Gemeinden zur Verfügung stehen, zusätzlich genutzt werden, um die regionalen Wachstumspotenziale zu stärken und private Investitionen vor Ort anzureizen.
- Schwerpunkte:
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- Steuern
Veröffentlicht 30.03.2026
Ansprechpartnerin
Dr. Kathrin Andrae
Referatsleiterin Öffentliche Finanzen