Die DIHK beteiligte sich im Juli 2025 an einem entsprechenden Schreiben von insgesamt acht Wirtschaftsverbänden an den zuständigen EU-Kommissar Valdis Dombrovskis. Darin warnen sie vor zusätzlicher Bürokratie zulasten der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen.
Die Unterzeichner des Briefes fordern, den Verordnungsvorschlag von 2023 zurückzuziehen. Sie stellen klar, dass sie die von der Kommission angekündigten ehrgeizigen Ziele zur Vereinfachung bestehender Vorschriften und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarktes unterstützen. Die Pläne zur Bekämpfung von Zahlungsverzug bedeuteten jedoch "die Einführung zusätzlicher bürokratischer Hürden ohne Nutzen für das Funktionieren des Binnenmarktes" und seien den jüngsten Bürokratieabbauzielen abträglich, monieren sie.
Der Vorschlag sei nicht nur ungeeignet, eine Kultur des pünktlichen Zahlungsverkehrs zu schaffen, er konterkariere auch die Bemühungen der Kommission, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gegenüber nicht in der EU ansässigen Unternehmen zu gewährleisten.
Schaden für Vertragsfreiheit und Liquidität
Von einer Umsetzung der Verordnung erwartet die Wirtschaft "weitreichende negative Auswirkungen": Unter anderem greife eine einheitliche starre Zahlungsfrist für alle Branchen unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit ein. Gleichzeitig verweisen die Verbände auf eine Studie des Kreditversicherers Allianz Trade, der zufolge starre Zahlungsfristen die Finanzierungslücken sogar noch vergrößern und zusätzliche Zinsbelastungen bewirken würden. Besonders betroffen seien kleine und mittlere Unternehmen, also genau die Betriebe, deren Wettbewerbsfähigkeit die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag eigentlich verbessern wollte.
Nicht zuletzt würden die in der Verordnung vorgesehenen neuen Vollstreckungsbehörden nicht benötigt und nur erheblichen Verwaltungsaufwand schaffen. "In Anbetracht der politischen Versprechen der Kommission, Bürokratie abzubauen, wäre die Einführung solcher Strukturen kontraproduktiv", kritisieren die Verbände.
Rückzug wäre wichtig und zeitgemäß
Sie befürchten von der geplanten Gesetzgebung "einen nicht zu rechtfertigenden Schaden" sowie "weitere negative Auswirkungen auf die globale Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarktes" und verweisen darauf, dass auch die Mehrheit im Rat die großen Probleme sehe und die Pläne konsequent ablehne.
Den Vorschlag im Rahmen der laufenden Maßnahmen der Kommission rund um Entbürokratisierung und Wettbewerbsfähigkeit zurückzuziehen, wäre deshalb "ein wichtiger und zeitgemäßer Schritt, um den Binnenmarkt zu stärken und der Erreichung dieser wichtigen Ziele der Europäischen Kommission näher zu kommen".
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Veröffentlicht 18.07.2025
Aktualisiert 29.12.2025
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Dr. Christian Groß
Referatsleiter Zivilrecht & Justiziariat, Schiedsgerichtsbarkeit & Wirtschaftsmediation | Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Petra Blum
Pressesprecherin