Kreislaufwirtschaft-Symbole auf Wiese

Europas Kreislaufwirtschaft wird neu geordnet — wie Unternehmen dabei mitreden

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit am "Circular Economy Act" (CEA), mit dem sie die Kreislaufwirtschaft in Europa neu ausrichten und stärken will. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, die Wirtschaft kann ihre Praxiserfahrungen also jetzt in die Ausgestaltung einbringen.

Schon heute nutzen viele Unternehmen Materialien mehrfach, sie organisieren Lieferketten effizienter und reduzieren Abfälle – nicht wegen neuer Gesetze, sondern weil Rohstoffe knapp und teuer werden. Recycling, Reparatur, Wiederverwendung und effizientere Materialflüsse sind schon heute oftmals wirtschaftlich sinnvoll. Dennoch bleiben Potenziale bislang ungenutzt.

Die EU-Kommission will nun mit einem "Circular Economy Act" ein Rahmengesetz schaffen, das den Markt für zirkuläre Produkte und für Sekundärrohstoffe spürbar verändern könnte. In einer stärkeren Kreislaufwirtschaft sieht sie einen zentralen Ansatz, um Abhängigkeiten zu verringern, Ressourcen zu sichern und Emissionen zu senken. Der CEA soll dafür die politischen Leitplanken setzen und könnte künftig mehr Transparenz über verwendete Materialien, verbindliche Mindesteinsätze von Rezyklaten oder Vorgaben zu Kreislaufwirtschaft im Rahmen von öffentlicher Beschaffung verlangen. Der europäische Markt für zirkuläre Produkte soll verlässlicher und vergleichbarer werden. Die bisherigen EUPlanungen sehen einen Anstieg der Kreislaufquote in Europa von rund 12Prozent auf 24Prozent bis 2030 vor.

Das Wichtigste in Kürze

Der Circular Economy Act (CEA) ist als EU-Rahmengesetz geplant, das die Kreislaufwirtschaft in Europa stärken soll. Ziel ist es, ein ausreichendes Angebot und eine ausreichende Nachfrage nach Sekundärrohstoffen zu schaffen und einen echten Binnenmarkt für Abfälle und Sekundärrohstoffe zu etablieren. Um dies zu erreichen, nutzt der CEA verschiedene Bausteine:

  • Mehr Kreislaufmaterialien: Der Anteil von Rezyklaten, Recycling-Produkten oder Sekundärrohstoffen in Produkten soll steigen. Hierzu gibt es von Seiten der Kommission Überlegungen hinsichtlich Mindestquoten, also verbindlicher Anteile von Recyclingmaterial in bestimmten Produkten.
  • Langlebigere Produkte: Produkte sollen reparierbarer und besser wiederverwendbar werden. Dazu werden übergreifende Maßnahmen eingeführt wie digitale Produktpässe und neue Ökodesign-Anforderungen, die eine transparente Dokumentation, Rückverfolgbarkeit und eine nachhaltige Produktentwicklung ermöglichen.
  • Stärkerer EU-Markt für Rezyklate: Recycelte Materialien, Rezyklate oder hochwertige Recycling-Produkte sollen leichter handelbar, verlässlich verfügbar und die Erzeugung weniger abhängig von Drittstaaten werden.
  • Weniger Abfall, mehr Ressourceneffizienz: Materialien sollen möglichst lange im Kreislauf bleiben – von der Wiederverwendung bis zur Aufbereitung.
  • Erweitere Herstellerverantwortung: Das Konzept, dass Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte inklusive Rücknahme, Recycling und Entsorgung verantwortlich sind, soll stetig auf mehr Produktkategorien ausgeweitet werden.
  • Neue Pflichten: Im Zuge der Umsetzung werden sich Branchen und Unternehmen in ganz Europa auf neue Standards einstellen müssen. Es ist zu erwarten, dass Betriebe künftig transparenter arbeiten, Materialströme genauer dokumentieren und bei der Entwicklung ihrer Produkte bestimmte ökologische Vorgaben berücksichtigen müssen – etwa zum CO2-Ausstoß über die Lebensdauer des Produktes oder zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit. In welchem Umfang dies geschieht, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Zeitplan: Die EU-Kommission wird ihren Vorschlag für einen CEA voraussichtlich im Herbst vorlegen. Anschließend startet das EU-Gesetzgebungsverfahren, in das der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament einbezogen werden. Beobachter gehen davon aus, dass es noch mindestens anderthalb Jahre dauert, bis ein verbindliches Gesetz verabschiedet ist. Nicht alle geplanten Pflichten werden dann direkt in Kraft treten. Es ist damit zu rechnen, dass es zu bestimmten Punkten Übergangsfristen für die Einführung gibt. 

Funktionierende Marktprozesse nicht behindern

Während sich politische Ziele wie mehr Produkttransparenz oder ein gesicherter Mindesteinsatz von Rezyklaten nicht ohne klare Regeln erreichen lassen, entwickeln sich viele zirkuläre Geschäftsmodelle bereits heute marktgetrieben. Einer aktuellen DIHKUmfrage zufolge haben mehr als die Hälfte der Betriebe bereits Maßnahmen wie etwa Recyclingkonzepte oder neue Geschäftsmodelle wie den Handel mit wiederaufbereiteter Technik, Leih- oder Reparaturservices umgesetzt.

Porträtfoto Kathrin Riedler

Kathrin Riedler

Neue Pflichten müssen deshalb aus Sicht der Wirtschaft unbedingt praxistauglich sein, damit sie funktionierende Prozesse nicht behindern und keine zusätzliche Bürokratie erzeugen. "Deshalb wird die DIHK den gesamten Gesetzgebungsprozess begleiten und den Vorschlag der EU-Kommission bewerten und kommentieren", sagt Kathrin Riedler, Expertin für europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik bei der DIHK in Brüssel. "Die Erfahrungen der Betriebe bringen wir dabei frühzeitig ein – damit mögliche Pflichten rechtssicher, wettbewerbsfähig und für alle Unternehmensgrößen umsetzbar bleiben."

Hinzu kommt: Wer Prozesse oder Produkte zirkulärer gestalten will, muss zunächst investieren – in neue Materialien, digitale Transparenzsysteme, Produktionsanpassungen oder die Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben. Ob ihre Kunden zirkuläre Produkte später nachfragen und bezahlen wollen, wissen die Unternehmen dabei noch nicht. Umso wichtiger ist es, dass zumindest die politischen Rahmenbedingungen verlässlich sind und tatsächlich ein funktionsfähiger Markt entsteht. Deshalb fordert die DIHK klare Regeln, die Planungssicherheit schaffen, unnötige Bürokratie vermeiden und wirtschaftlich tragfähige Lösungen ermöglichen.

Standards senken Aufwand und schaffen Rechtssicherheit

Damit der CEA für Unternehmen tatsächlich zu einem Mehrwert wird, muss er vor allem eines leisten: die Vielfalt nationaler Regeln vereinheitlichen. Heute gelten in den EU-Staaten teils völlig unterschiedliche Vorgaben – etwa dazu, ab wann ein Material nicht mehr als Abfall gilt oder welche Produkt- und Entsorgungsdaten Unternehmen an Behörden melden müssen. Unternehmen, die Produkte oder Sekundärrohstoffe grenzüberschreitend vermarkten, müssen deshalb ihre Prozesse mehrfach anpassen, Daten in verschiedenen Formaten einreichen oder unterschiedliche Behördenanforderungen erfüllen. Ein europäisch einheitlicher Rahmen könnte diesen Aufwand deutlich verringern, den Binnenmarkt voranbringen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Bürokratie würde mit einheitlichen Standards nicht automatisch verschwinden, aber sie würde berechenbarer und effizienter, weil Abläufe und Anforderungen im Idealfall überall gleich funktionieren.

Wichtig ist auch, dass neue Vorgaben gegenüber Importen aus Drittstaaten durchgesetzt werden können. Dabei zeigt sich bereits heute in der Praxis, dass der Vollzug bei Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern mitunter anspruchsvoll ist. Sollten Produkte, die in die EU eingeführt werden, jedoch weniger strengen Regeln unterliegen als die europäischer Hersteller, entstehen Wettbewerbsnachteile, und die Ziele des CEA werden unterlaufen. 

"Nicht neue Bürokratie aufbauen" 

In den vergangenen Jahren hat die EU bereits zahlreiche Vorgaben geschaffen – etwa zum nachhaltigen Produktdesign, zur Reparierbarkeit, zu Verpackungsabfällen oder Lieferketten. Für viele Unternehmen ist diese Regelungslandschaft nur schwer zu überblicken, weshalb neue Anforderungen eng auf die bestehenden abgestimmt werden müssen. 

"Der Circular Economy Act darf diese Komplexität nicht weiter erhöhen", sagt Riedler. "Wo neue Vorgaben Informationen doppelt abfragen, müssen bestehende Pflichten entfallen. Ziel sollte es sein, Regeln zu vereinfachen und aufeinander abzustimmen – nicht neue Bürokratie aufzubauen."

Der Dokumentationsaufwand ist für viele Betriebe heute schon hoch: Mehrere Stunden pro Woche fließen in Umwelt und Berichtspflichten – im DIHKUmweltbarometer 2025 gab jedes dritte Unternehmen an, dafür bis zu fünf Stunden pro Woche zu investieren. Bei mehr als einem Viertel der befragten Betriebe steigt die benötigte Zeit sogar auf über acht Stunden pro Woche.

Entsprechend wichtig ist, dass die Auswirkungen neuer Regeln für unterschiedliche Branchen und Unternehmensgrößen systematisch bewertet werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Pflichten wirtschaftlich tragfähig bleiben und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern. 

Jetzt entscheidet sich, wie die Regeln aussehen

Mit der Veröffentlichung des Gesetzesvorschlags der Kommission beginnt voraussichtlich im Herbst 2026 die entscheidende Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Danach haben Rat und Europäisches Parlament noch die Möglichkeit, den Entwurf zu verändern – es besteht also weiterhin Spielraum für unternehmerische Einflussnahme. 

"Unternehmen werden sich aktiv einbringen können – und es ist sehr wichtig, dass sie das tun", betont Riedler. "Nur wenn die Praxis gehört wird, entstehen Regeln, die funktionieren und nicht unbeabsichtigte Schäden anrichten." Die DIHK prüfe den Vorschlag der EU-Kommission im Detail und bringe die Sicht der Betriebe in Stellungnahmen, Gesprächen mit EU-Abgeordneten und über den europäischen Dachverband Eurochambres in den Prozess ein, erklärt die Brüsseler Expertin.

Jetzt Einfluss nehmen und mitgestalten

Damit die Hinweise der DIHK Wirkung entfalten, braucht es konkrete Beispiele aus den Unternehmen – etwa dazu, wo Vorgaben unverhältnismäßige Kosten verursachen, wo Regelungen gut funktionieren oder wo unnötige Berichtspflichten entstehen. Je präziser diese Erfahrungen beschrieben werden, desto gezielter kann die DIHK auf notwendige Anpassungen drängen.

Zwar wird der CEA nicht von heute auf morgen neue Pflichten auslösen, doch die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen jetzt. Ist der Gesetzestext erst einmal verabschiedet, lassen sich Fehlentwicklungen nur schwer korrigieren. Unternehmen sollten ihre Erfahrungen daher frühzeitig einbringen – über ihre IHK, über Branchenverbände oder direkt über DIHK-Formate. So lässt sich die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft aktiv mitgestalten, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu gefährden.

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  • Kreislaufwirtschaft

Ansprechpartnerin

Porträtfoto Kathrin Riedler

Kathrin Riedler

Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik