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Für einen fairen E-Commerce

Der deutsche Einzelhandel – stationär wie online – ist auf gute und faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen. Die zunehmende Präsenz von E-Commerce-Direktvertriebsmodellen aus Drittländern stellt eine wachsende Herausforderung dar. Welche zehn Maßnahmen zu mehr Fairness im E-Commerce beitragen würden, hat die DIHK in einem Impulspapier zusammengefasst.

Gleiche Marktbedingungen und Umweltstandards für alle, keine Dumpingpreise, klar benannte Verantwortlichkeiten und mehr: Die DIHK erläutert, wie die hiesigen Einzelhändler besser gegen unfaire Praktiken internationaler Mitbewerber geschützt werden können.

Aktuelle Situation 

Außereuropäische Plattformen drängen derzeit verstärkt auf den europäischen Markt. Die niedrigen Preise wirken für Kunden attraktiv. Zugleich steht der Vorwurf unlauterer Geschäftspraktiken im Raum. Einige Wettbewerber halten Produktsicherheitsvorschriften oder sonstige Schutzstandards nicht ein oder umgehen EU-Zollregelungen. Schätzungen gehen davon aus, dass in der EU über eine Milliarde Kleinwarensendungen jährlich eintreffen. Täglich gelangen etwa 400.000 Pakete allein aus China nach Deutschland. 

Bei einigen Anbietern kommt es zur weitreichenden Unterdeklarierung und damit unter anderem zu einer Hinterziehung der Einfuhr- beziehungsweise Umsatzsteuer. Schätzungen zufolge entgehen dem Fiskus Einnahmen in Milliardenhöhe. Zudem werden europäische Produkt-, Sozial-, Umwelt- und Markenstandards umgangen. Diese illegalen Praktiken gefährden hiesige Geschäftsmodelle. Hinzu kommen direkte Risiken für den Endverbraucher. Mangelnde Ressourcen und Fähigkeiten bei den europäischen und nationalen Kontrolleinrichtungen begünstigen diese Vorgehensweisen. 

Aktivitäten von Politik und Verwaltung 

Angesichts dieser Entwicklungen hat die Europäische Union reagiert: Innerhalb der EU enthält der Digital Services Act (DSA) seit 2024 besondere Regeln für sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOP). Diese sind Plattformen mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU. Im Frühjahr 2024 hat die EU-Kommission anhand dieser Kriterien auch zwei asiatische Plattformen (Temu und SHEIN) als VLOP eingestuft. 

Dementsprechend mussten diese Online-Marktplätze seit Ende September beziehungsweise August 2024 strengere Maßnahmen vor allem im Kampf gegen illegale Produkte und Inhalte ergreifen. Dazu gehört vor allem die Auslistung von gefälschten Waren, unsicheren oder illegalen Produkten und allgemein von Gegenständen, die Rechte an geistigem Eigentum verletzen. Zusätzlich wurde Temu explizit von der EU-Kommission aufgefordert, darzulegen, wie das Unternehmen Risiken im Bereich Verbraucherschutz, öffentlicher Gesundheit und Wohlergehen der Nutzer minimiert. 

Umsetzung von Maßnahmen

Die EU-Kommission setzte dabei eine Umsetzung dieser Maßnahmen bis zum 21. Oktober 2024 voraus – Ergebnis bisher offen. Sollten die einschlägigen Plattformen jedoch die Anforderungen nicht erfüllen, verfügt die EU-Kommission über weitreichende Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse, um diese an die in der EU geltenden Richtlinien heranzuführen. Erste Auskunftsersuchen wurden bereits an VLOPs gestellt und betreffen unter anderem deren Kontrollmechanismen und technischen Vorkehrungen zur Risikominderung. Der DSA deckt jedoch nur einen Teilbereich der Gesamtproblematik ab. 

Angesichts der enormen Auswirkungen der Plattformen auf die deutsche Wirtschaft sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Die DIHK hat hierfür einen 10-Punkte Maßnahmenkatalog erstellt:

DIHK-Vorschläge

 

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Handel
  • Zoll

Ansprechpartnerinnen

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Dr. Ulrike Regele

Referatsleiterin Handel

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Petra Blum

Pressesprecherin