Bereits in ihrer Erklärung mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Costa am 12. Februar auf der informellen Klausurtagung in Alden Biesen zur Vorbereitung der aktuellen Tagung hatte die EU-Kommissionspräsidentin einen Fahrplan und Aktionsplan für "One Europe, one Market" zur Vertiefung des Binnenmarktes angekündigt. Die Vorstellung durch die EU-Kommission wurde verschoben.
Der Europäische Rat betont in seinen Schlussfolgerungen vom 19. März seinerseits die Notwendigkeit zur weiteren Vertiefung und Integration aller vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes. Unternehmen aller Größenordnungen sollten nahtlos grenzüberschreitend agieren und wachsen können. Mit der "One Market"-Herangehensweise - also mit harmonisierten EU-weiten Regeln, welche 27 nationale Regeln ersetzen würden – so wie der Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung, würden bereits Erleichterungen geschaffen werden.
Die Mitgliedstaaten und die Unionsorgane (unter anderem die EU-Kommission und das Europäische Parlament) werden dazu aufgerufen, vor allem die in der Binnenmarktstrategie 2025 von der EU-Kommission identifizierten Binnenmarkthindernisse zu beseitigen und die Entstehung neuer Barrieren zu verhindern. Bereits bis März 2027 solle ein greifbarer Fortschritt erzielt werden.
Prioritär sind nach Angaben des Europäischen Rates folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Rat und Europäisches Parlament sollen sich bis Ende 2026 über den von der EU-Kommission am 18. März 2026 vorgestellten Legislativvorschlag zum sogenannten 28. Regime für Unternehmen einigen. Damit sollen europäische Unternehmen, insbesondere innovative Unternehmen, SMEs und Start-ups dabei unterstützt werden, grenzüberschreitend zu handeln und zu skalieren – einfach und auf standardmäßig digitaler Basis.
- Bis Juni soll im Bereich der vorübergehenden Entendung von Arbeitnehmern durch die Mitgesetzgeber ein einfaches, einheitliches und freiwilliges elektronisches Meldesystem (e-declaration system) für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen vereinbart werden.
- Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer soll durch eine bessere gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und eine stärkere Übertragbarkeit von Qualifikationen und Befähigungen, unter anderem durch Digitalisierung und Interoperabilität, auf der Grundlage eines Vorschlags der EU- Kommission, der bis Herbst 2026 vorgestellt werden soll, gefördert werden.
- Das "Once-Only"-Prinzip soll unter anderem durch das European Business Wallet (der sogenannten europäischen Unternehmensbrieftasche), das von Rat und Europäischem Parlament bis Ende 2026 vereinbart werden soll, umgesetzt werden.
- Durch die Stärkung der Schutzmaßnahmen für das Inverkehrbringen von Produkten auf der Grundlage eines bis Ende 2026 vorzulegenden Vorschlags der Kommission, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung nicht konformer Produkte aus Drittländern, soll eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Durchsetzung von EU-Normen erzielt werden.
- Eine Erleichterung des freien Warenverkehrs soll durch einen von der EU-Kommission bis Ende 2026 präsentierten Vorschlag erzielt werden, der die Fragmentierung im Zusammenhang mit Labelling- und Verpackungsanforderungen adressiere, unter anderem durch digitale Lösungen. Damit sollen auch die negativen Auswirkungen territorialer Lieferbeschränkungen angegangen werden, die nach Angaben des Europäischen Rates den Binnenmarkt fragmentierten.
Vereinfachung und Bürokratieabbau
Der Europäische Rat fordert die Kommission, die Mitgesetzgeber und die Mitgliedstaaten auf, die EU-Vereinfachungsagenda fortzuführen. Dabei hebt er das Think-Small-First-Prinzip besonders hervor. Weiterhin sollen die Verhandlungen zu den bisher vorgestellten Omnibuspaketen bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Im Rahmen des KI-Omnibus soll es sogar bis Juli zu einer Einigung kommen. Weitere Omnibuspakete sowie sonstige Vereinfachungsinitiativen werden vom Europäischen Rat befürwortet. Die Beschleunigung und Straffung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen dabei besonders ins Auge gefasst werden.
Bei der fortlaufenden Überprüfung des Bestands an EU-Gesetzen kann auch die Rücknahme von Gesetzesvorschlägen in Erwägung gezogen werden. Bei neuen EU-Initiativen gilt es zum einen darauf zu achten, dass sie einfach gehalten werden (Simplicity-by-Design) und zum anderen, dass ihnen qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen beiliegen.
Schließlich fordert der Europäische Rat, Verordnungen primär anzuwenden und von der exzessiven Nutzung von delegierten sowie Durchführungsrechtsakten abzusehen. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament sollen während des Gesetzgebungsverfahrens darauf achten, die Einführung von zusätzlichen Verwaltungslasten zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, auf Gold-Plating zu verzichten.
Bezahlbare Energiepreise und Energieunion 2030
Vor dem Hintergrund der aktuellen Volatilität in den Öl- und Gasmärkten fordert der Rat die Kommission zu einer "effektiven Stategie" für mehr Autonomie und Resilienz in der Energieversorgung auf, die vor allem den Ausbau von sauberen heimischen Technologien, deren Systemintegration und Speicherungen forcieren soll. Gleichzeitig wird die Kommission aufgerufen, kurzfristig gezielte Lösungen für besonders exponierte Mitgliedstaaten und energieintensive Sektoren zu ermöglichen sowie die Rolle des Emissionshandels als Leitinstrument der EU-Klimapolitik und Innovationsimpulsen weiterzuentwickeln. Zudem sollen der Ministerrat und das Europäische Parlament den Gesetzgebungsprozess zum europäischen Netzpaket bis Ende 2026 zu Ende führen, um Infrastruktur- und Investitionsplanungen zu beschleunigen sowie Genehmigungsverfahren strukturell zu vereinfachen.
Stärkung der Industrie und Reduzierung von Abhängigkeiten
Die Staats- und Regierungschefs unterstreichen in den Ratsschlussfolgerungen den Bedarf an Investitionen in Technologien von morgen. Explizit erwähnt wurden digitale Technologien sowie die notwendige Infrastruktur. Zudem sollen die Bedingungen für eine nachhaltige und produktive Industrie geschaffen werden. Dabei seien Technologieoffenheit sowie die Rolle von KMU zentral. Die Reduzierung von strategischen Abhängigkeiten und die Stärkung Europas als geopolitischer Akteur seien Voraussetzungen für Resilienz, Wachstum und Arbeitsplätze.
Der Europäische Rat fordert daher von der Europäischen Kommission, die Abhängigkeiten Europas in strategischen Sektoren bis Ende 2026 zu erfassen. Zudem soll der Industrial Accelerator Act bis Ende 2026 von den Co-Gesetzgebern verhandelt werden. Die Schlussfolgerungen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Einführung zielgerichteter und angemessener "Europäische Präferenz"-Vorgaben.
Mit Blick auf unfaire Handelspraktiken von Drittstaaten fordern die Mitgliedstaaten eine aktive Rolle der Kommission zum Schutz von Schlüsselsektoren und den angemessenen Einsatz der europäischen Handelsschutzinstrumente. Gleichzeitig soll die Kommission ihre Maßnahmen zur Diversifizierung weiter vorantreiben und den Zugang zu essenziellen Rohstoffen, Wertschöpfungsketten und Technologien sicherstellen.
Einigungsfähigkeit und wirtschaftliche Stärke
Neben dem Treffen der Staats- und Regierungschefs fand am 19. März auch noch ein sogenannter Euro-Gipfel mit allen Staatenvertretern statt. Dabei wurden weitere Einigungsschritte bis zum Jahresende, unter anderem bei folgenden Vorhaben angeregt: Digitaler Euro, Rolle des Euro als Reservewährung, Spar- und Investitionsunion (SIU). Bei letzterer wurden erreichte Fortschritte positiv bewertet, insbesondere bei der Überprüfung des Rahmens für den Verbriefungsmarkt. Weitere Einigungsschritte seien jeweils notwendig, um die wirtschaftliche Stärke der Europäischen Union abzusichern und nach außen zu dokumentieren.
Veröffentlicht 23.03.2026
Ansprechpartner
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Referatsleiterin Europäisches Wirtschaftsrecht
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Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung
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Referatsleiter Europäische Wirtschaftspolitik
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Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern