Mexiko City

Rat ratifiziert EU-Mexiko Abkommen

Mit zwei Beschlüssen hat der Rat am 11. Mai die Unterzeichnung von zwei Abkommen zwischen der EU und Mexiko genehmigt. Dabei handelt es sich um das Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit (Modernisiertes Globalabkommen, MGA) und das Interimshandelsabkommen (ITA).

Das Europäische Parlament muss den beiden Abkommen zustimmen, bevor sie vom Rat förmlich beschlossen werden können. Das Partnerschaftsabkommen muss außerdem von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann. Das Interimsabkommen über den Handel umfasst die modernisierten Aspekte der Partnerschaft, die die Liberalisierung von Handel und Investitionen betreffen. Es wird als eigenständiges Abkommen fungieren, bis das gesamte MGA in Kraft tritt. Das ITA soll den Marktzugang verbessern, indem noch bestehende Zölle abgeschafft, Märkte für öffentliche Aufträge leichter zugänglich und Dienstleistungs- und Investitionsmöglichkeiten eröffnet werden. 

Mit dem modernisierten Abkommen zwischen der EU und Mexiko werden die verbleibenden Prohibitivzölle auf Agrarlebensmittelexporte aus der EU nach Mexiko – wie Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren sowie Schokolade und Wein – abgeschafft. Der Wegfall dieser Zölle, die derzeit für bestimmte EU-Exporte bis zu 100 Prozent betragen, wird die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Agrarprodukten in Mexiko deutlich erhöhen. Darüber hinaus werden die Exporteure von Agrarlebensmitteln ihre Waren auf dem mexikanischen Markt aufgrund einfacherer Verfahren schneller und kostengünstiger verkaufen können. Mit dem Abkommen wird auch der Schutz vor Nachahmungen auf 568 typische, traditionelle und hochwertige europäische Lebensmittel und Getränke (geografische Angaben) ausgeweitet. 

Das Abkommen wird voraussichtlich auf dem Gipfeltreffen EU-Mexiko am 22. Mai 2026 unterschrieben.

Ansprechpartner

Porträt Klemens Kober

Klemens Kober

Referatsleiter Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen