Mann vor Gemälde im Haus der deutschen Wirtschaft

Recht auf Reparatur funktioniert nur bei realistischen Vorgaben

Anlässlich der ersten Lesung zum Recht auf Reparatur erklärt DIHK-Bereichsleiter Dirk Binding

20.05.2026 - „Die Wirtschaft steht hinter dem Ziel, Reparaturen zu stärken und Ressourcen zu schonen. Aber klar ist: Nachhaltigkeit darf die Betriebe nicht überfordern. Ein Recht auf Reparatur funktioniert nur, wenn die Vorgaben realistisch und auch für kleine wie mittlere Unternehmen machbar sind.

Der aktuelle Gesetzentwurf weist hier deutliche Schwächen auf. Unklare Formulierungen und Vorgaben, die in der Praxis kaum umsetzbar sind, würden zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Belastungen schaffen. Viele Betriebe fragen sich: Wie teuer darf eine Reparatur künftig sein? Wie lange darf sie dauern? Diese Unsicherheiten bremsen.

Besonders kritisch bewertet die IHK-Organisation die geplante Ausweitung des Mängelgewährleistungsrechts auf den B2B-Bereich über die europäischen Vorgaben hinaus. Das würde zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen im grenzüberschreitenden Handel führen.

Jetzt kommt es darauf an, die europäische Richtlinie eins zu eins umzusetzen und auf nationale Verschärfungen zu verzichten. Unternehmen brauchen klare, praxistaugliche Regeln, realistische Reparaturprozesse und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen. Nur dann kann das Recht auf Reparatur im Alltag wirklich funktionieren.“

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Petra Blum

Pressesprecherin