E-Transporter an einer Ladesäule

Maut auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

In Deutschland wurde die Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen am 1. Juli 2024 auf allen Bundesstraßen und Autobahnen eingeführt. Dies betrifft insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Transportgewerbe und anderen Branchen wie Messe- oder Gartenbau. Sie stehen vor der Herausforderung, die entstehenden Mehrkosten am Markt durchzusetzen.

Mehreinnahmen für die Finanzierung der Verkehrswende soll die seit Sommer 2024 geltende Ausweitung der Maut in die öffentlichen Haishalte spülen. Zwar sind Handwerksbetriebe und "handwerksähnliche Gewerbe" ausgenommen, sie trifft aber viele andere Unternehmen teils empfindlich. Welche Auswirkungen hat die Neuregelung und sind emissionsfreie Alternativen eine realistische Option?

Nachdem die Lkw-Maut in Deutschland bereits zum 1. Dezember 2023 deutlich erhöht wurde, gilt sie seit dem 1. Juli 2024 auch für kleinere Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Wie hoch die Mautgebühren ausfallen, die die betroffenen Betriebe tragen müssen, lässt sich nicht pauschal sagen. Klar ist jedoch, dass insbesondere kleinere Betriebe mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert werden. Die Höhe der Maut hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa von der Länge der zurückgelegten Strecke oder der Schadstoffklasse. Emissionsfreie Fahrzeuge sind vorerst von der Mautpflicht befreit.

Erfasst werden kann die Maut mithilfe einer für diesen Zweck eingebauten On-Board-Unit (OBU), alternativ kann jede einzelne Fahrt manuell eingebucht werden. Die Mehreinnahmen durch die Maut sollen der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur dienen und vor allem für den Ausbau des Schienennetzes genutzt werden. 

Wer fällt unter die "Handwerkerausnahme"?

Ausgenommen von der Mautpflicht sind Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Gewerbe. Dass eine Fahrt unter diese Handwerkerausnahme fällt, ist bei einer Mautkontrolle nachzuweisen. Dazu müssen beispielsweise die Handwerks-/Gewerbekarte, eine Kopie der Gewerbeanmeldung, ein Lieferschein oder Kundenaufträge vorgelegt werden.

Betroffen von der Neuregelung sind nicht nur der Güterkraftverkehr, sondern auch Gewerbe wie Messebauunternehmen, Gartenbaubetriebe, Veranstaltungstechniker oder Hausmeisterdienste, die zwar als handwerksähnliche Gewerbe angesehen werden können, aber bei der Ausnahmeregelung nicht berücksichtigt wurden. 

Für viele Betriebe sind die Anschaffungskosten für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu hoch.

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Dr. Patrick Thiele

-- Referatsleiter Nationale Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft

Die DIHK setzt sich bei der Bundesregierung dafür ein, dass weitere Gewerbe unter die Ausnahmeregelung fallen. Gleichwohl müssen sich die betroffenen Unternehmen auf die Gesetzesänderung einstellen. Das bedeutet nicht nur, sich schnellstmöglich um den Einbau der Geräte zur Mauterfassung und die Registrierung der Fahrzeuge zu kümmern. Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Kalkulation überdenken und die aus der Mautpflicht resultierenden Mehrkosten gegenüber ihren Kunden erläutern, und entsprechende Kostenerhöhungen durchsetzen. Selbst wenn die Mehrkosten vollständig an die Kunden weitergegeben werden können, kann dies zu Einbußen bei der Liquidität führen, da zwischen der Mautzahlung und dem Zahlungseingang durch die Kunden häufig sechs bis acht Wochen vergehen.

Wenig emissionsfreie Alternativen

Die hohen Preise, die begrenzte Auswahl an Modellen sowie Lieferengpässe können die Umstellung für Unternehmen deutlich erschweren. 

Zudem ist auch die Infrastruktur noch nicht flächendeckend ausgebaut und verhindern den breiten und bundesweiten Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben.

Schwerpunkte:
  • Verkehr

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Dr. Patrick Thiele

Referatsleiter Nationale Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft