Verlässlicher Handel, kalkulierbare Zölle und der Abbau von Handelsbeschränkungen – das scheint seit Jahren eher die Ausnahme. Nicht erst seit der neuen Hochzollpolitik der US-Regierung schreitet die Erosion des Welthandelssystems voran. Ohne substanzielle Reformen droht sich die Abkehr von gemeinsamen Regeln hin zu einer machtorientierten Handelspolitik auszuweiten. Die wirtschaftliche Entkopplung zwischen den USA und China verstärkt zudem eine globale Blockbildung, die das multilaterale regelbasierte Handelssystem untergräbt und deutsche Lieferketten belastet. Die 14. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) am 26. März in Yaoundé, Kamerun, ist daher eine wichtige Wegmarke für die international vernetzte deutsche Wirtschaft.
Mehr als die Hälfte des außereuropäischen Handels deutscher Unternehmen beruht rechtlich allein auf den Regeln der WTO. Dazu gehört etwa der Warenaustausch mit den USA, China oder Indien. Errungenschaften wie harmonisierte Zollcodes, einheitlich gedeckelte Zölle und der weltweite Schutz geistigen Eigentums sind für alle beteiligten Unternehmen und Staaten unverzichtbar. Der Bestand der WTO-Regeln ist für die internationale Wirtschaft von elementarer Bedeutung: Durch WTO-Verhandlungen konnte das weltweite Zollniveau in den vergangenen Jahrzehnten stark gesenkt und der globale Warenaustausch erheblich erleichtert werden. Damit von diesen Vorteilen möglichst viele gesichert werden, setzt sich die DIHK für eine ambitionierte Reform (PDF, 891 KB) der Welthandelsordnung ein.
WTO sichert den deutschen Außenhandel
Seit fast 30 Jahren baut die WTO weltweit Handelsschranken ab. Mit 166 Mitgliedern, die zusammen rund 98 Prozent des Welthandels repräsentieren, wacht sie über einheitliche Regeln und öffnet Märkte. Ein zentrales Element ist die Streitschlichtung zwischen den WTO-Mitgliedern, die Handelskonflikte begrenzen und auf Augenhöhe lösen soll. Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft sind ein weltweiter Marktzugang für Waren und Dienstleistungen sowie Rechtssicherheit im Auslandsgeschäft essenziell. Die Verpflichtung auf Zoll-Obergrenzen schafft zudem die erforderliche Planungssicherheit. Trotz Reformstau und anhaltender Blockaden, etwa im Streitschlichtungssystem, bleibt das multilaterale Regelwerk unverzichtbar.
Koalition für Freihandel statt Recht des Stärkeren
Die neue Hochzollpolitik der USA und ihre WTO-widrigen Handelsdeals markieren einen Epochenbruch für das Welthandelssystem. Neben dem WTO-System entsteht eine parallele handelspolitische Realität, geprägt von Ungewissheit, Protektionismus und Machtpolitik. Die Folgen sind rechtliche Unsicherheiten sowie zunehmende Diskriminierungs- und Vergeltungsmaßnahmen – mit hohen Risiken für deutsche Unternehmen.
Als regelbasierte Staatengemeinschaft muss die EU die Stärke des Rechts verteidigen, auf der auch der Binnenmarkt beruht. Die restlichen WTO-Mitglieder, die für 87 Prozent des Welthandels stehen, sollten sich aus großem Eigeninteresse ebenfalls dafür einsetzen, das regelbasierte Handelssystem zu erhalten. Nötig ist eine Koalition für den Freihandel, die von der EU gemeinsam mit der Transpazifischen Partnerschaft (CPTPP) angeführt werden könnte – ohne dabei WTO-Regeln zu untergraben. Ein Stillhalteabkommen, das die Anwendung von zentralen WTO-Prinzipien und -Recht sowie die vereinbarten Zollhöhen absichert, würde den Unternehmen die dringend benötigte Planungssicherheit geben
Zukunftsagenda für die WTO
Der Großteil der WTO-Regeln stammt aus den 1990er-Jahren oder ist noch älter. Ein Update ist angesichts der seitdem erfolgten großen Veränderungen der Weltwirtschaft dringend nötig. Bei der anstehenden 14. WTO-Ministerkonferenz im März muss sich die EU daher entschieden für den Erhalt der WTO einsetzen und zugleich eine strategische Reformagenda vorantreiben, um diese auf zukünftige geoökonomische und technologische Herausforderungen vorzubereiten. Erforderlich ist ein Arbeitsprogramm für neue Abkommen – etwa zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit – sowie die Priorisierung der Frage nach einem globalen Level Playing Field. Wo Konsens fehlt, sollte die EU mit einer Koalition der Willigen vorangehen und plurilaterale Abkommen, also solche, bei denen nicht alle 166 WTO-Mitglieder zustimmen müssen, vorantreiben.
Auf Unverständnis stößt in der deutschen Wirtschaft die Blockade entsprechender Abkommen, wie beim Thema Investitionserleichterung durch Indien, Südafrika und die Türkei, obwohl die Vereinbarung von 126 Staaten unterstützt wird. Solche Blockaden treiben immer mehr Akteure in bilaterale Abkommen abseits der WTO. Auch die EU-Mitteilung zur WTO-Reform vom Januar 2026 hat weltweit für Aufsehen gesorgt, da die EU darin eine Diskussion zur Zukunft des Meistbegünstigungsprinzips fordert. Dieses Prinzip sichert die Gleichbehandlung aller Handelspartner bei der Erhebung von Importzöllen. Zwar hat sich die Welt seit dem Uruguay-Abkommen 1994 stark verändert, doch eine Abkehr von diesem Grundprinzip des Welthandels würde kaum absehbare Folgewirkungen nach sich ziehen und Unternehmen im Außenhandel ungekannten Rechtsunsicherheiten aussetzen.
Stattdessen braucht es dringend einen evidenzbasierten Ansatz für die besondere und differenzierte Behandlung von Entwicklungsländern. Die für diese Länder gewährten WTO-Vorteile sollten von G20- und OECD-Staaten nicht mehr genutzt werden können. Zudem müssen Regelungslücken bei unfairen Subventionen, insbesondere von Staatsbetrieben, geschlossen werden. Eines der wichtigsten Ziele der 14. Ministerkonferenz ist die Verlängerung des Verbots von Zöllen auf elektronische Übertragungen über März 2026 hinaus. Fortschritte in diesen Bereichen würden deutschen Unternehmen das weltweite Wirtschaften spürbar erleichtern.
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Veröffentlicht 02.03.2026
Ansprechpartner
Klemens Kober
Referatsleiter Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen