Die 17 deutschen Landesdatenschutzbehörden sind sich in vielen Fragen – etwa darüber, ob eine bestimmte Software datenschutzkonform ist – nicht einig. Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich deshalb eine Entbürokratisierung und Bündelung der Aufsicht vorgenommen. So soll künftig die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zentrale Aufgaben gegenüber der Privatwirtschaft übernehmen.
Wie das in der Praxis aussehen soll, war Thema eines ersten Werkstattgespräches am 15. September unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände, darunter die DIHK.
Uneinheitlichkeit ist unzeitgemäß
Deren Chefjustiziar Stephan Wernicke zeigt Sympathie für eine zentrale Lösung, denn: "Die Uneinheitlichkeit der Datenschutzaufsicht in Deutschland ist unzeitgemäß und nicht durch den Föderalismus gefordert", sagte Wernicke auf Medienanfrage. Das habe die DIHK-Datenschutzumfrage 2024 deutlich gezeigt.
"Unser wichtigstes Ziel ist Rechtssicherheit – und die gibt es bis heute nicht", so der DIHK-Chefjustiziar. "Dazu waren die Auffassungen unter den 17 Landesdatenschutzbehörden zu disparat. Die Länder hatten mehrere Jahre Zeit, sich zu organisieren, das hat nicht funktioniert. Deshalb ist die geplante Zentralisierung der richtige Schritt."
Einheitlichkeit wichtiger als regionale Ansprechpartner
Er betonte, dass einige Unternehmen regionale Ansprechpartner schätzten. "Aber die Einheitlichkeit ist letztlich wichtiger als die Ansprechbarkeit." Es gebe immer noch viele Unsicherheiten im Datenschutz, so Wernicke, "und die Bußgelder steigen sogar". Seit Inkrafttreten der DSGVO seien viele Jahre vergangen – "eine Reform der Aufsicht darf nicht lange auf sich warten lassen".
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Veröffentlicht 15.09.2025
Aktualisiert 07.01.2026
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Referatsleiter Verbraucherrecht, Recht des Geistigen Eigentums
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