Die im Sommer 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land.
Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Dies beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Warenverkehr und führt zu Rechtsunsicherheiten.
Mit ihrem Leitfaden zum "Umgang mit Verpackungen in Europa" gibt die DIHK deshalb einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten
Europas.
Beantwortet werden die unter anderem die Fragen: Wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmungen? Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich? Welche Kennzeichnungspflichten und
Sonderregelungen gibt es?
Deutsche Durchführungsverordnung kommt
Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die EU-Kommission im November 2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) vorgelegt. Die PPWR wurde inzwischen beschlossen. Das deutsche Durchführungsgesetz greift ab dem 12. August 2026.
Da sich auch die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder ändern, kann die DIHK leider keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Die Übersicht mit Stand Juli 2024 gibt es hier im PDF-Format zum Download.
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Veröffentlicht 03.09.2024
Aktualisiert 08.03.2026
Ansprechpartner
Christoph Petri
Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik