Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Zollabfertigung schneller und einfacher
Klassischer Anwendungsfall: Mittels Carnet können etwa Regattaboote vorübergehend für Wettkämpfe importiert werden
Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.
Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute können Sie bei den IHKs unter der Adresse www.e-ata.de ein Carnet elektronisch beantragen. Zudem strebt die DIHK gemeinsam mit der Internationalen Handelskammer (ICC) eine vollständige Digitalisierung des Carnets an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter.
Volldigitalisierung zum 1. Juni 2026 geplant
In naher Zukunft soll es nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen soll es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.
Dieses volldigitale ATA-Carnet testen sechs IHKs bereits im Rahmen eines DIHK-Pilotprojekts: die IHK München und Oberbayern, die IHK Berlin, die Handelskammer Hamburg, die IHK Südlicher Oberrhein, die IHK Hochrhein-Bodensee sowie die IHK Essen.
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden es zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen.
Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig bittet die DIHK schon jetzt um Verständnis, falls der Übergang zum volldigitalen Carnet zeitweise nicht ganz reibungslos verlaufen sollte.
Hilfreiche Links
Eine aktuelle Liste der Zollstellen im In- und Ausland, die das volldigitale Carnet pilotieren, gibt es auf der Website der ICC.
Die ICC-Erklärvideos zum digitalen Carnet haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
Für weitere Informationen rund um das Thema Carnet steht Ihnen Ihre zuständige IHK gern zur Verfügung.
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Veröffentlicht 09.01.2026
Aktualisiert 03.02.2026
Ansprechpartnerin
Nadine Collier-Peters
Referatsleiterin Zollverfahren | Carnet ATA