Die EU will Reparaturen attraktiver machen und die Lebensdauer von Produkten verlängern. Deutschland muss das neue Recht auf Reparatur bis Juli 2026 umsetzen.
Was 2026 für Unternehmen bringt
Reparieren statt wegwerfen
Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur neue Regeln beschlossen, die bis zum 31. Juli 2026 in Deutschland umgesetzt sein müssen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren.
Einen konkreten Entwurf für eine entsprechende deutsche Gesetzesinitiative gibt es zwar noch nicht. Die EU-Richtlinie zeigt jedoch, wohin die Reise gehen dürfte. Danach sollen Verbraucher sollen künftig die Möglichkeit haben, bestimmte Produkte – etwa Smartphones, Tablets, Displays, Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke sowie Fahrzeuge mit Batterien – auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu einem angemessenen Preis reparieren zu lassen.
Die Reparaturpflicht trifft zunächst den Hersteller. Hat dieser keinen Sitz in der EU, muss ein Bevollmächtigter, Importeur oder Händler die Verpflichtung übernehmen. Hersteller müssen außerdem sicherstellen, dass Ersatzteile und Reparaturinformationen über einen angemessenen Zeitraum verfügbar sind und Reparaturen nicht durch technische Sperren behindert werden.
Darüber hinaus schreibt die Richtlinie vor, dass Reparaturen möglichst einfach und zugänglich sein müssen. Hindernisse für Verbraucher oder unabhängige Werkstätten sind künftig unzulässig.
Tipp für Unternehmen: Hersteller betroffener Produktgruppen sollten bereits jetzt prüfen, ob ihre Produkte technisch reparierbar sind, Ersatzteile und Werkzeuge rechtzeitig verfügbar gemacht werden und klare Prozesse für Reparaturanfragen und -abwicklung bestehen.
Weitere Informationen: BMUKN: Recht auf Reparatur | Cluster
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Veröffentlicht 16.12.2025