Neben großen Reformpaketen wie Data Act, NIS-2 oder dem neuen Verpackungsrecht treten 2026 zahlreiche weitere Änderungen in Kraft, die für Unternehmen relevant sind. Viele dieser Anpassungen betreffen steuerliche Regelungen, Berichts- und Dokumentationspflichten oder neue Verbraucher- und Umweltstandards. Der Überblick zeigt, welche zusätzlichen Neuerungen auf die Betriebe zukommen.
Weitere gesetzliche Änderungen 2026 im Überblick
AI Act
Die Umsetzung zentraler Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme verzögert sich voraussichtlich auf Dezember 2027 statt August 2026. Weitere Informationen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024RAI
Aktivrente
Ab dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Weitere Informationen: https://www.bmas.de
CSRD
Die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht soll künftig für Unternehmen nach der Rechnungslegungsrichtlinie mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz gelten. Abhängig von der nationalen Umsetzung kann der Berichtspflichtstart variieren. Weitere Informationen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/HIS/?uri=celex:52025PC0081
ElektroG
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Pflichten für den Handel: Rücknahme von Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen, einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen und Informationspflichten direkt am Regal. Weitere Informationen: https://dserver.bundestag.de/btd/21/015/2101506.pdf
E-Rechnung
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung greift ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz. Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de
GARAN-Label
Ab dem 28. September 2026 wird ein EU-weit einheitliches Informationslabel zu Gewährleistungs- und Haltbarkeitsgarantien eingeführt.
Weitere Informationen:
Richtlinie (EU) 2024/825 – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024L0825
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025R1960
Kurzarbeitergeld
Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wird bis Ende 2026 auf 24 Monate verlängert.
Weitere Informationen:
www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/dritte-verordnung-ueber-die-bezugsdauer-fuer-das-kurzarbeitergeld.html
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro. Weitere Informationen: https://www.bmas.de
Pendlerpauschale
Ab 2026 beträgt die Entfernungspauschale 38 Cent pro Kilometer – bereits ab dem ersten Kilometer. Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de
Schwarzarbeit
Für bestimmte Dienstleistungsbranchen wie Friseure, Barbershops, Nagelstudios und Kosmetiker werden ab Ende 2025 verstärkte Kontrollen eingeführt. Weitere Informationen: https://www.bmas.de
Standortfördergesetz
Das Standortfördergesetz soll private Investitionen stärken und tritt voraussichtlich Ende Januar 2026 in Kraft. Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de
Umsatzsteuer Gastronomie
Für Speisen in der Gastronomie soll der Umsatzsteuersatz ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent sinken; Getränke bleiben bei 19 Prozent. Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de
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Veröffentlicht 16.12.2025