Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)

Honorar-Finanzanlagenberater beraten unabhängig zu Finanzanlagen und verzichten auf Provisionen. Die Tätigkeit ist daher besonders strikt abgegrenzt. Beratung gegen Honorar Im Unterschied zum Finanzanlagenvermittler erhalten Honorarberater ausschließlich Vergütungen von Kundinnen und Kunden. Provisionen, Rabatte oder andere geldwerte Vorteile von Produktanbietern dürfen nicht angenommen werden. Erlaubnisvoraussetzungen Diese entsprechen weitgehend denen des Finanzanlagenvermittlers: Zuverlässigkeit geordnete Vermögensverhältnisse Sachkunde Berufshaftpflichtversicherung Unabhängigkeitsanforderungen Zur Sicherung der Neutralität bestehen besondere Transparenzpflichten und Dokumentationsstandards.

Honorar-Finanzanlagenberater beraten unabhängig zu Finanzanlagen und verzichten auf Provisionen. Die Tätigkeit ist daher besonders strikt abgegrenzt.

Beratung gegen Honorar

Im Unterschied zum Finanzanlagenvermittler erhalten Honorarberater ausschließlich Vergütungen von Kundinnen und Kunden. Provisionen, Rabatte oder andere geldwerte Vorteile von Produktanbietern dürfen nicht angenommen werden.

Erlaubnisvoraussetzungen

Diese entsprechen weitgehend denen des Finanzanlagenvermittlers:

  • Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Sachkunde
  • Berufshaftpflichtversicherung

 

Unabhängigkeitsanforderungen

Zur Sicherung der Neutralität bestehen besondere Transparenzpflichten und Dokumentationsstandards.