Honorar-Finanzanlagenberater beraten unabhängig zu Finanzanlagen und verzichten auf Provisionen. Die Tätigkeit ist daher besonders strikt abgegrenzt.
Beratung gegen Honorar
Im Unterschied zum Finanzanlagenvermittler erhalten Honorarberater ausschließlich Vergütungen von Kundinnen und Kunden. Provisionen, Rabatte oder andere geldwerte Vorteile von Produktanbietern dürfen nicht angenommen werden.
Erlaubnisvoraussetzungen
Diese entsprechen weitgehend denen des Finanzanlagenvermittlers:
- Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Sachkunde
- Berufshaftpflichtversicherung
Unabhängigkeitsanforderungen
Zur Sicherung der Neutralität bestehen besondere Transparenzpflichten und Dokumentationsstandards.