Frau entpackt einen Karton mit Recycling-Symbol

Kommunale Verpackungssteuer

Kommunen und Städte in ganz Deutschland stehen vor der Entscheidung, ob sie eine kommunale Verpackungssteuer einführen sollen. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, und was bedeutet das konkret für Unternehmen? Unser Merkblatt gibt einen Überblick.

Die Stadt Tübingen hat 2022 eine Verpackungssteuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen von Speisen und Getränken sowie auf Einweggeschirr und -besteck (sogenannte To-go-Produkte) eingeführt. Die Steuer ist vom Endverkäufer zu entrichten und wird mit einem feststehenden Satz pro Produkt berechnet.

Steuer ist rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies am 27. November 2024 die Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen zurück, womit kommunale Verpackungssteuern als rechtmäßig erklärt wurden.

Folglich können sich Anbieter von To-go-Produkten darauf einstellen, dass künftig in weiteren Kommunen lokale Steuern auf Einwegverpackungen und -geschirr erhoben werden.

Faktenpapier informiert über Folgen

Welche Unternehmen betroffen sind und was mögliche Folgen die kommunale Verpackungssteuer für Unternehmen hat, erfahren Sie in unserem Faktenpapier zur kommunalen Verpackungssteuer:

Faktenpapier kommunale Verpackungssteuer (PDF, 203 KB)

Relevant im Themenfeld:

Ansprechpartner

Regele, Ulrike_quad

Dr. Ulrike Regele

Referatsleiterin Handel

Petri, Christoph_quer

Christoph Petri

Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik

Gewinuss, Jens_quad

Jens Gewinnus

Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer