In der Praxis müssen sich oft auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen. Die EU-Kommission hat 2025 eine Empfehlung für einen freiwilligen KMU-Standard herausgegeben. Dieser "Voluntary SME-Standard" (VSME) könnte kleineren Betrieben helfen, den Anfragen ihrer Geschäftspartner nach Nachhaltigkeitsinformationen in der Wertschöpfungskette nachzukommen und ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher darzustellen.
Nicht kapitalmarktorientierte kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sind von der gesetzlichen Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, zwar nicht erfasst. Sie werden in vielen Fällen jedoch von ihren Geschäftspartnern und Kunden aufgefordert, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen – teilweise auch unterschiedliche.
Fragen und Antworten zum VSME
Was ist eine Empfehlung der EU-Kommission?
Die EU-Kommission kann Empfehlungen erlassen, die im Amtsblatt der EU in allen Sprachen der Mitgliedstaaten veröffentlicht werden. Eine Empfehlung der EU-Kommission ist grundsätzlich unverbindlich.
Warum hat die EU-Kommission 2025 eine Empfehlung erlassen?
Die Kommission möchte der Unsicherheit in den Wertschöpfungsketten entgegenwirken. Der VMSE soll den KMU helfen, die vielen Anfragen zu Nachhaltigkeitsangaben strukturierter zu bewältigen und zu vereinheitlichen.
Wo finde ich die Empfehlung beziehungsweise den VSME in den verschiedenen Sprachen?
Die Empfehlung wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die deutsche Version finden Sie hier im Amtsblatt.
Ist der VSME in der gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits verankert?
Nein. Der VSME ist bisher noch nicht in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie beziehungsweise den EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards/ESRS) verankert. Die Trilog-Einigung zum sogenannten Omnibus-Verfahren sieht dies jedoch vor. Eine entsprechende Umsetzung im Jahr 2026 wird erwartet.
Wer hat den VSME entwickelt?
Die EU-Kommission hatte vor einiger Zeit die "European Financial Reporting Advisory Group" (EFRAG) gebeten, einen freiwilligen Standard für KMU zu entwickeln. EFRAG hat Anfang 2024 einen ersten Entwurf vorgelegt, zu welchem Anmerkungen möglich waren und Praxistests durchgeführt wurden. Der überarbeitete Standard wurde dann Ende 2024 an die EU-Kommission übermittelt.
Was bedeutet der "Omnibus" zur Nachhaltigkeit für den VSME? Welche Rolle soll der VSME spielen?
Die EU-Kommission hat Ende Februar 2025 in dem sogenannten Omnibus I zur Nachhaltigkeit vorgeschlagen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung ("Corporate Sustainability Reporting Directive", CSRD) zu überarbeiten. Dabei sollen auch die Informationen, die berichtspflichtige Unternehmen über ihre Wertschöpfungskette einholen müssen, mittels einer "Obergrenze" beschränkt werden, die sich grundsätzlich nach den Mindestvorgaben des VSME richtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, einen VSME als delegierte Verordnung zu erlassen, womit er verbindlichen Charakter gewinnen würde.
Wird der VSME nochmals geändert, und wenn ja, wann?
Die EU-Kommission führt 2026 bei den Mitgliedsstaaten und einigen Stakeholdern eine Konsultation durch, bevor sie den VSME als delegierten Rechtsakt verabschieden wird.
Gibt es Unterstützung/Tools, wenn man den VSME nutzen möchte?
Auf der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Unternehmen den VSME nun auch digital umsetzen. Zudem finden sie dort weitere hilfreiche Tools für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. EFRAG stellt unter www.efrag.org vielfältige Unterstützungsmaterialen breit. Dort gibt es einerseits erklärende Videos zu den einzelnen inhaltlichen Punkten aus dem VSME, die auch in Deutsch vorliegen. Zum anderen sind eine digitale Excelvorlage zum Ausfüllen des VSME (bisher noch nur auf Englisch) sowie weitere Leitfäden abrufbar. Das Angebot wird weiter ausgebaut und auch mit den Hilfen in den jeweiligen Landessprachen verlinkt.
Inhalt des VSME
Der VSME bietet zwei Module an (für das individuelle Unternehmen oder auf konsolidierter Grundlage): das Basismodul und das Zusatzmodul. Sie enthalten Nachhaltigkeitsinformationen zu umweltbezogenen und sozialen Themen sowie zur Unternehmenspolitik.
Ein Unternehmen könnte das Basismodul allein oder das Basismodul ergänzt durch das Zusatzmodul anwenden.
Anwendungsmöglichkeiten:
| Variante 1 | Variante 2 |
|---|---|
| Basismodul | Basismodul |
| Zusatzmodul |
Der Bericht nach dem VSME soll – soweit er auf Anfrage von großen Unternehmen oder Banken erfolgt – jährlich erstellt werden. Wenn das KMU einen Jahresabschluss erstellt, soll der VSME-Bericht zur gleichen Zeit wie der Jahres-/Konzernabschluss zur Verfügung stehen. Das KMU kann entscheiden, ob es seinen Bericht nach dem VSME veröffentlicht. Bestimmte vertrauliche Informationen darf das Unternehmen weglassen, hat jedoch anzugeben, wenn diese Option genutzt wird. Ab dem zweiten Jahr sollen Vergleichszahlen zum Vorjahr in den Bericht aufgenommen werden.
Die zwei Module erwarten einige Angaben seitens des Unternehmens und stellen andere Datenpunkte unter dem "if applicable/falls zutreffend"-Ansatz. In diesem Fall hat ein KMU, das den VSME anwendet, die Angaben nur vorzunehmen, soweit sie für das KMU relevant sind.
Konsultation des ersten VSME-Entwurfs
Im Rahmen einer Konsultation von Januar bis Mai 2024 hatte die EFRAG um Einschätzungen und Bewertungen des VSME-Entwurfs gebeten. Dabei waren Antworten
von KMU, die den VSME anwenden können, ebenso von Bedeutung wie die der großen Unternehmen und Geschäftspartner, die Daten der KMU anfordern
Pilotprojekt zur Eignung des VSME
Um die Vorschläge von EFRAG auf ihre Eignung und Angemessenheit für KMU hin zu überprüfen, haben sich zwölf IHK-Mitgliedsunternehmen bereiterklärt, sich im Detail mit den Anforderungen des VSME ESRS zu befassen und die praktische Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit zu analysieren.
Die teilnehmenden KMU kamen aus verschiedensten Branchen und Regionen, die Beschäftigtenzahl reichte von 20 bis zu 200.
Die DIHK, das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) haben die Unternehmen von Januar 2024 bis Mai 2024 begleitet und im Zuge dessen Einführungs-Workshops zu den Modulen des VSME durchgeführt, Übersetzungen der Anforderungen des VSME ESRS bereitgestellt und zahlreiche Auswertungsgespräche geführt.
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Ansprechpartnerinnen
Cornelia Upmeier
Referatsleiterin CSR | Sonderprojekte
Annika Böhm
Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht