Porträtbild Volker Treier

 "Bürokratie und unklare Vorschriften belasten Unternehmen"

DIHK-Hauptgeschäftsführungsmitglied Volker Treier zur EU-Produktsicherheitsverordnung

12.12.2024 - “Das Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung stellt Händler und Hersteller vor große Herausforderungen. Der betriebliche Aufwand für die Umsetzung der Verordnung ist immens. Die Unternehmen müssen eine Vielzahl zusätzlicher Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen, wie etwa die Bereitstellung einer Risikoanalyse und die Angabe eines "verantwortlichen Wirtschaftsakteurs" in der EU. Zum anderen wirft die Verordnung in ihrer aktuellen Form noch viele ungeklärte Fragen auf, die bisher von der EU-Kommission nicht beantwortet werden. Auch die erst kurz vor Inkraftsetzung veröffentlichten FAQ der EU-Kommission bieten keine ausreichende Klarheit. Viele relevante Fragen sind offen, z.B. zur Kennzeichnung von Waren, die außerhalb der EU hergestellt wurden und über Lieferketten mit verschiedenen Akteuren in die EU gelangen.

Problematisch bleibt, dass sich der Anwendungsbereich der Verordnung nicht nur auf physische Produkte erstrecken soll, sondern jetzt auch digitale Produkte einschließlich Software umfasst. Diese Ausdehnung der Anwendung wird von vielen Unternehmen in Deutschland und Europa als zusätzliche bürokratische Belastung wahrgenommen. Auch nachhaltige Geschäftsmodelle stehen durch die Regelungen unter Druck. Wer beispielsweise gewerblich gebrauchtes Auto-, Fahrrad- oder Motorradzubehör verkauft, muss künftig ebenso eine Risikoanalyse erbringen, wie wenn die Produkte brandneu sind. Schließlich kommen auch auf Online-Händler neue Vorgaben zu: mit verpflichtender Herstellernennung, Produktabbildungen und Pflichtinformationen zur Produktsicherheit.“

Die DIHK hat während des Gesetzgebungsprozesses vielfach dafür geworben, die Regelungen praxisnäher und bürokratieärmer zu gestalten, um nicht noch mehr lähmende Bürokratie für die Unternehmen zu schaffen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gehört endlich in den Fokus der europäischen Gesetzgebung.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung steht dabei nicht isoliert. Sie fügt sich in eine Vielzahl bestehender gesetzlicher Anforderungen ein, die sich teilweise überschneiden. Dies erhöht die Komplexität für Unternehmen und erschwert eine rechtssichere Umsetzung. 

Um die Wirtschaft bei der Umsetzung der EU-Produktsicherheitsverordnung zu unterstützen, appelliert die DIHK an die zuständigen Behörden, praxisnahe Muster und Leitfäden bereitzustellen, die den Unternehmen eine Orientierung bieten. Die 79 IHKs in Deutschland stehen den Unternehmen hierbei als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, um regionale Unterstützung zu leisten und so eine möglichst reibungslose Umsetzung zu ermöglichen. 

Schwerpunkte:
  • Lieferketten

Pressekontakt

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Susanne Schraff

Pressesprecherin