Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni den Entwurf der Bundesregierung für ein "Infrastruktur-Zukunftsgesetz" in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung gebilligt. Dazu erklärt DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov:
26.06.2026 - "Mit dem heutigen Beschluss hat der Bundestag einen großen Schritt hin zu schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren gemacht. In ganz Deutschland leiden Unternehmen unter maroden Brücken, Staus und fehlenden Kapazitäten auf der Straße, der Schiene oder dem Wasser. Jeder Tag Verzögerung kostet Betriebe Planungssicherheit, Lieferfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit, im internationalen Standortvergleich verlieren wir hier seit Jahren Boden. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass die 300 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen, die allein vom Bund für Infrastruktur investiert werden sollen, schneller dort ankommen, wo sie gebraucht werden: in konkreten Projekten vor Ort.
Mit dem heutigen Beschluss ist der Auftrag jedoch nicht erledigt, Bund und Länder müssen den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen. Sie sollten das Signal aufgreifen und sich verbindlich zu einer beschleunigten Umsetzung in den Ländern bekennen, insbesondere bei der Digitalisierung der Genehmigungsbehörden und einer einheitlichen Anwendung des neuen Rechtsrahmens.
Die Modernisierung des überfrachteten Zulassungsrechts muss mit Hochdruck weitergehen. Die im Beschleunigungspakt und in der Modernisierungsagenda gemeinsam vereinbarten Erleichterungen müssen in allen Bereichen, ob Industrieanlagen, Bauvorhaben oder Landesstraßen schnellstmöglich umgesetzt werden. Insbesondere im Naturschutzrecht brauchen wir praktikable Lösungen, die sowohl den Schutz der Umwelt als auch die schnelle Realisierung von Infrastrukturprojekten ermöglichen. Tempo und Naturschutz sind kein Gegensatz, wenn das Recht praktikabel ausgestaltet ist."
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Veröffentlicht 26.06.2026
Pressekontakt
Dominik Ohlig
Pressesprecher – Chef vom Dienst