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"Industriebeschleunigungsgesetz" der EU: Ist das mehr Motor oder doch wieder Bremse?

Um die Industrie voranzubringen, plant die EU unter anderem neue Vorgaben für öffentliche Aufträge oder Regeln für ausländische Investitionen in Europa. Die DIHK mahnt, Eingriffe in die unternehmerische Freiheit möglichst gering zu halten und wichtige Handelspartner nicht vor den Kopf zu stoßen.

Mit dem am 4. März vorgestellten Industriebeschleunigungsgesetz ("Industrial Accelerator Act", IAA) möchte die EU-Kommission die industrielle Wertschöpfung in Europa stärken und den Anteil der verarbeitenden Industrie bis 2035 auf mindestens 20 Prozent steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Nachfrage nach CO2-armen, in Europa hergestellten Industrieprodukten und Netto-Null-Technologien angekurbelt werden – etwa durch Vorgaben für öffentliche Aufträge und Förderungen. Gleichzeitig sollen ausländische Investitionen in Europa, die 100 Millionen Euro übersteigen, an Prüf- und Joint-Venture-Regeln geknüpft werden. Das soll dann gelten, wenn diese Investitionen aus Staaten stammen, die über mehr als 40 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten für Elektrofahrzeuge, Batterien, Solaranlagen oder kritische Rohstoffe verfügen. Diese geplanten EU-Vorgaben klingen angesichts protektionistischer Wettbewerber auf den Weltmärkten auf den ersten Blick verständlich. Sie werfen allerdings grundlegende Fragen auf: Kann ein langfristiger Wachstumsschub über diese Vorhaben erzielt werden? Und was rechtfertigt Eingriffe in die unternehmerische Freiheit?

Lichtblick: schnellere Genehmigungsverfahren 

Positiv zu bewerten ist der Ansatz, Genehmigungsverfahren für Industrieprojekte zu beschleunigen. Allerdings sollen manche der Erleichterungen nur für energieintensive Branchen gelten. Der positive Effekt wäre größer, wenn alle Unternehmen weniger Zeit und Ressourcen in solche Prozesse stecken müssten. Auch die Idee, in den Mitgliedsländern für bestimmte Industrien Zonen festzulegen, innerhalb derer die Genehmigungsverfahren weniger aufwendig sein sollen, könnte zur Beschleunigung beitragen. Noch effektiver wäre es jedoch, entsprechende Verfahrenserleichterungen für die Breite der Wirtschaft zugänglich zu machen und gleichzeitig das gesamte regulatorische Umfeld zu entschlacken.

Schattenseiten: Kosten, Bürokratie und Handelskonflikte

Die von der Kommission geplante Einführung von Mindestanforderungen an EU-Wertschöpfung sowie Klimafreundlichkeit bei der öffentlichen Beschaffung und der Förderung ausgewählter Sektoren gibt es nicht zum Nulltarif. Zusätzliche Auflagen, bürokratische Ursprungsnachweise und potenzielle Gegenreaktionen von Handelspartnern belasten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Eine aktuelle DIHK-Umfrage zeigt, dass drei von vier Betrieben mit spürbaren Auswirkungen der "Buy European"-Maßnahmen auf ihr Geschäft rechnen. Die größte Sorge ist dabei die zusätzliche Bürokratie: Mehr als die Hälfte der Befragten erwarten mehr Aufwand durch Herkunftsnachweise, 43 Prozent gehen von höheren Produktionskosten aus, und 36 Prozent befürchten Gegenreaktionen von Handelspartnern sowie einen erschwerten Zugang zu wichtigen Drittlandmärkten. Wer Europa stärken will, darf wichtige Partner nicht vor den Kopf stoßen.

Wirtschaft frühzeitig einbinden

Der IAA wird demnächst von den EU-Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament diskutiert. Hier sollte die Wirtschaft in die Entscheidungsfindungen einbezogen werden, um die Eingriffe in die unternehmerische Freiheit so gering wie möglich zu halten. Umfassende Folgenabschätzungen mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen sowie eine Konsultation der Breite der Wirtschaft sind unerlässlich. Dabei sollte das Hauptaugenmerk darauf liegen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern, Bürokratie abzubauen und Investitionen zu erleichtern – statt sie durch neue Hürden zu bremsen. 

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Ansprechpartner

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Dr. Susanne Gewinnus

Referatsleiterin Industrie- und Forschungspolitik

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Thorben Petri

Referatsleiter Europäische Wirtschaftspolitik