Porträt Dr. Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik | Mittelstand

„Pflicht zum Reservedienst nicht der richtige Ansatz“

DIHK-Bereichsleiter Wirtschaftspolitik Rainer Kambeck zum Kabinettsbeschluss eines Reservestärkungsgesetzes

Am 1. Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf des Reservestärkungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt DIHK-Bereichsleiter Wirtschaftspolitik Rainer Kambeck:

01.07.2026 – „Die gewerbliche Wirtschaft unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Reserve zu stärken. Denn eine leistungsfähige Reserve muss ein zentraler Bestandteil der Bundeswehr werden, damit sie einen wichtigen Beitrag zur Landes- und Bündnisverteidigung sowie zur Stabilität des Wirtschaftsstandorts leisten kann. Allerdings: Bundeswehr und Wirtschaft greifen zunehmend auf dieselben Arbeitskraftpotenziale zurück. Bereits heute haben Personalengpässe insbesondere in technischen, industriellen, logistischen sowie IT- und sicherheitsrelevanten Berufen erhebliche negative gesamtwirtschaftliche Folgen. Auch ohne den zusätzlichen Bedarf der Bundeswehr wären die Engpässe bereits angesichts des zahlenmäßigen Rückgangs der Erwerbsbevölkerung erheblich.

Begegnen sollte man diesen Herausforderungen in erster Linie durch eine kluge Kooperation zwischen Bundeswehr und Wirtschaft. Für beide Seiten ist die Planbarkeit des zur Verfügung stehenden Personals von zentraler Bedeutung. Gefragt sind deshalb innovative, flexible Ansätze, die den Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft gleichermaßen entgegenkommen. Die im Gesetz stehende Pflicht zum Reservedienst ist nicht der richtige Ansatz für eine konstruktive Zusammenarbeit. Aus Sicht der Unternehmen wäre es besser, die doppelte Freiwilligkeit von Reservisten/innen und ihren Arbeitgebenden beizubehalten. Planbare Reservedienste und praxisnahe Kompensationsmöglichkeiten steigern die Attraktivität von Freistellungen auch für Arbeitgebende. So lassen sich die Bedarfe von Bundeswehr und Arbeitgebenden verbinden. Wie beim neuen Wehrdienstgesetz sollte auch hier zunächst auf eine höhere Attraktivität statt auf Pflichten gesetzt werden.

Darüber hinaus gibt es noch einigen Nachjustierungsbedarf im Gesetz: Die Bundeswehr sollte Heranziehungen mindestens drei Monate vor der Reservedienstleistung ankündigen, damit die Unternehmen frühzeitig einen Ersatz organisieren können. Die Höhe der vorgesehenen Erstattungen für Ersatzkräfte und die Förderbeträge für KMUs sollten sich zudem stärker an der Realität des Arbeitsmarktes orientieren. Beides ist vor allem für KMUs von großer Bedeutung, weil es diesen Betrieben besonders schwerfällt, Ausfälle im Betrieb zu kompensieren.“

Die DIHK-Stellungnahme zum Thema finden Sie hier zum Download:

Download
DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Reservestärkungsgesetzes
Informationen
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 213 KB
Stand: Juli 2026
Seitenumfang: 13 Seiten

 

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Verteidigung

Pressekontakt

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Petra Blum

Pressesprecherin