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"Tax-Omnibus" – EU-Kommission legt Vorschläge für dringend erforderliche Vereinfachungen bei Unternehmensteuern vor

Mit einem neuen "Omnibus-Gesetz" will die EU-Kommission nun das Unternehmensteuerrecht vereinfachen. Die durch die hohe Regulierungsdichte entstandenen Bürokratiekosten sollen dem Vernehmen nach bei Betrieben und Steuerverwaltungen in Europa um etwa sieben Milliarden Euro sinken.

Die EU-Kommission will mit einem nächsten "Omnibus-Gesetz" weiter vereinfachen – diesmal das Unternehmensteuerrecht. Am 24. Juni wird sie ein Maßnahmenpaket vorlegen, mit dem die Rechtsnormen zu Besteuerungsfragen entrümpelt werden sollen. Das ist aus Sicht der Unternehmen auch dringend erforderlich. Denn im zurückliegenden Jahrzehnt wurde von der EU-Kommission bei der Unternehmensbesteuerung ein dichtes Netz an Regulierung geknüpft. 

Ausgehend vom zu Beginn des vorigen Jahrzehnts begonnenen BEPS-Prozesses (Base Erosion and Profit Shifting) wurden bereits 2016 umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Anti Tax Avoidance Package) vorgelegt. Die Kommission überführte dabei die internationalen Standards der OECD und G20 in bindendes EU-Recht, um von ihr identifizierte Steuerschlupflöcher im EU-Binnenmarkt zu schließen und aus ihrer Sicht stattfindende Gewinnverkürzungen und -verlagerungen multinationaler Konzerne zu unterbinden.

Kleinteilig reguliert wurden zum Beispiel Transaktionen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften, Zinszahlungen und Lizenzgebühren, Fusionen zwischen Unternehmen und der Abzug von bereits gezahlten Quellensteuern. Nicht überraschend, dass bei den vielen kleinteiligen Regelungen Verfahren zur Streitbeilegung immer wichtiger wurden. Manche der relevanten Normen sind sogar mehr als 20 Jahre alt. 2022 wurde dann noch die Mindeststeuer-Richtlinie eingeführt, die sicherstellen soll, dass EU-Unternehmen überall auf der Welt mindestens 15 Prozent Steuern auf ihre Gewinne zahlen. 

Die DIHK kritisiert seit Jahren, dass viele Gesetze inhaltlich nicht passgenau aufeinander abgestimmt wurden. Für die Unternehmen war und ist es in der Praxis kaum möglich, alle Vorgaben fehlerfrei einzuhalten. Mit dem Steuer-Omnibus will die EU-Kommission jetzt dem Vernehmen nach die entstandenen Bürokratiekosten bei Unternehmen und Steuerverwaltungen in Europa um etwa sieben Milliarden Euro reduzieren, davon gut fünf Milliarden bei den Unternehmen.

Wie können Unternehmen von Steuerbürokratie entlastet werden? 

Erstens durch Ausnahmeregelungen: Unternehmen, die der Mindeststeuer unterliegen, sollen von den Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung des Außensteuergesetzes befreit werden. Zudem sollen nur solche Gewinnausschüttungen innerhalb eines Unternehmensverbundes, die über die EU-Grenze erfolgen, der Quellensteuer unterliegen. 

Zweitens sollen Schwellenwerte, mit denen der Kreis der betroffenen Unternehmen festgelegt wird, angepasst werden oder ganz entfallen. Wenn beispielsweise bei der Zins- und-Lizenzgebührenrichtlinie die Mindestbeteiligungsquote für verbundene Unternehmen gestrichen würde, könnten mehr Unternehmen von einer Quellensteuerbefreiung profitieren. Genauso könnte der Gesetzgeber bei der Mutter-Tochter-Richtlinie den steuerlichen Abzug von Beteiligungskosten nur noch dann versagen, wenn es sich um eine signifikante Beteiligung von mehr als zehn Prozent handelt.

Was die DIHK fordert 

Verfahren zur Streitbeilegung sollten nicht nur für mehr Unternehmen zugänglich gemacht werden, sie sollten auch deutlich schneller durchgeführt werden. Nach der Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs könnte eine Streitbeilegung für sämtliche Unternehmen zugänglich sein, die von Doppelbesteuerungen von Gewinnen betroffen sind. Die nur einmalige Pflicht zur Meldung von Unternehmensdaten (Once-Only-Prinzip) an Steuerverwaltungen sollte konsequent umgesetzt und im Prinzip auf alle staatlichen Bereiche ausgedehnt werden. 

Zudem sollten die Optionsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Richtlinien begrenzt werden, damit die ohnehin zunehmende Rechtszersplitterung in der EU gestoppt wird. Die Kommissionsvorschläge sollten jetzt zügig beraten und beschlossen werden, damit die angekündigten Entlastungen auch schnell bei den Unternehmen in der Praxis ankommen können. Und je stärker die Expertise der betroffenen Unternehmen im Beratungsprozess gehört wird, desto praxistauglicher sind die Neuregelungen am Ende. Belastungsreduzierung und Wettbewerbsstärkung sind das Gebot der Stunde.

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Porträtfoto Malte Weisshaar

Malte Weisshaar

Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern