Der Entwurf dient insbesondere der Anpassung an EU-Recht sowie EuGH- und BFH-Rechtsprechung, der Fortentwicklung steuerlicher Verfahrensregelungen sowie der Digitalisierung und Vereinfachung administrativer Abläufe.
Einkommensteuer
Im Bereich der Einkommensteuer sind insbesondere folgende Punkte hervorzuheben:
- Gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Immobilienkaufpreisen (§ 6f EStG)
- Anpassungen im Quellensteuerverfahren (§ 50a, § 50c EStG), u. a. Anhebung von Freigrenzen und Vereinfachungen im Entlastungsverfahren.
- Änderungen bei Kinderfreibeträgen / Kindergeld (§§ 32, 33a, 62 EStG) - insbesondere unionsrechtlich motivierte Anpassungen (EU/EWR-Bezug, Freizügigkeitsprüfung).
- Erweiterung von Mitteilungs- und Datenaustauschpflichten - etwa im Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen und Lohnsteuerbescheinigungen.
Umsatzsteuer
Im Umsatzsteuerrecht ist vor allem die geplante Neuregelung der Organschaft (§ 2c UStG, Anwendung ab 2029) von Bedeutung. Kennzeichnend sind:
- Einführung eines Erklärungsmodells (Opt-in)
- Konkretisierung der Eingliederungsvoraussetzungen
- Regelungen zur Rückabwicklung fehlerhafter Organschaftsverhältnisse
- Haftungs- und Verfahrensvorschriften.
Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Anpassungen an europarechtliche Vorgaben, etwa bei Ortsbestimmungen für Dienstleistungen und Fernverkäufe.
Abgabenordnung und Verfahrensrecht
Der Entwurf setzt einen klaren Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung:
- Erweiterte Nutzung automatisierter Verfahren und KI (§ 29c AO)
- Einführung einer elektronischen Kontenpfändung (§ 309a AO)
- Weiterentwicklung elektronischer Bekanntgabe- und Kommunikationsverfahren.
Darüber hinaus ist die Anpassung des Zinssatzes im Rahmen der Vollverzinsung (§ 238 AO) auf künftig 0,3 % pro Monat (ab 2027) zu nennen.
Forschungszulage und Mindestbesteuerung
- Anhebung der Höchstbemessungsgrenze je Forschungsvorhaben im Forschungszulagengesetz von 15 Mio. € auf 25 Mio. €
- Ergänzungen im Bereich der globalen Mindestbesteuerung (Safe-Harbour-Regelungen)
- Steuertransparenz und Informationsaustausch
- Weiterentwicklung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes - (Einbeziehung von Drittstaaten, Anpassung von Meldepflichten)
- Ausbau des automatischen internationalen Informationsaustauschs.
Veröffentlicht 29.05.2026
Kontakt
Jens Gewinnus
Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer