26.02.2026 - "Das Bundestariftreuegesetz zeigt einmal mehr, dass die Versprechen von Bürokratieentlastung nicht erfüllt werden, im Gegenteil. Die Vorgaben für Tariftreueversprechen bei Vergaben mit Ausnahme von Lieferverträgen führen zu zusätzlichen Nachweispflichten, komplexen Haftungs- und Lohnabrechnungsproblemen und zu personenbezogenen Ungleichheiten der Arbeitsbedingungen im Unternehmen. Die vermeintlichen Nachweiserleichterungen über Zertifizierungen durch die Präqualifizierungsstellen der IHKs für das Amtliches Verzeichnis laufen ins Leere, da sie in einer nicht handhabbaren Weise ausgestaltet sind. Der angestrebte Schutz der Arbeitnehmer wird mit unverhältnismäßigen Nachteilen für die Unternehmen erkauft – im Ergebnis schadet das allen Seiten: Arbeitnehmern, Unternehmen und sogar dem Staat selbst, weil sich mittelständische Unternehmen immer seltener für öffentliche Aufträge bewerben werden und öffentliche Auftraggeber in der Folge mit höheren Kosten rechnen müssen. Das Bundestariftreuegesetz ist im Ergebnis ein Beschaffungskostensteigerungsgesetz und damit ein weiterer Standortnachteil."
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Veröffentlicht 26.02.2026
Pressekontakt
Petra Blum
Pressesprecherin