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Bürokratieabbau: Die Streichung der jährlichen Berichtspflicht wird begrüßt, entlastet Unternehmen aber nur geringfügig.
Sorgfaltspflichten bleiben bestehen: Die Sorgfaltspflichten selbst müssen weiterhin vollständig ausgeübt und dokumentiert werden.
Reduzierung der Bußgeldtatbestände: Die Änderungen schaffen keine echte Entlastung und entsprechen nicht den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag; Sanktionen sollten nur bei schweren Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit fehlenden Abhilfemaßnahmen verhängt werden. Unverhältnismäßige, umsatzbezogene Geldbußen sollten entfallen.
Wirkung in der Breite berücksichtigen: Der erhebliche Trickle-Down-Effekt auf Zulieferer in den Lieferketten bleibt unverändert bestehen.
Abschaffung oder Reform: Aus mehrheitlicher Sicht der gewerblichen Wirtschaft wäre die komplette Abschaffung des LkSG bis zum Inkrafttreten des EU-Lieferkettengesetzes wichtig, um deutsche Unternehmen im europäischen Wettbewerb in der Zwischenzeit nicht zu benachteiligen. Mindestens sollten jedoch weiterreichende Anpassungen des Sanktionsregimes vorgenommen werden.