Im März 2026 hat die EU-Kommission eine Empfehlung für harmonisierte Definitionen von "innovativen Unternehmen", "innovativen Start-ups" und "innovativen Scale-ups" vorgelegt. Die DIHK unterstützt grundsätzlich das Ziel, Start-ups und Scale-ups durch einen europaweit harmonisierten Begriff besser zu erfassen– kritisiert aber die dabei vorgeschaltete Definition eines "innovativen Unternehmens" als praxisuntauglich, zu bürokratisch und innovationsverengend. Besonders problematisch: Die Kriterien basieren stark auf quantitativen Forschungs- und Entwicklungsausgaben, die sektorübergreifend kaum vergleichbar sind und geplante Innovationsvorhaben schwer nachweisbar machen, und blenden damit weite Teile der Innovationswirtschaft systematisch aus. Für Unternehmen ist das Thema hochrelevant, weil die Definitionen künftig den Zugang zu EU-Förderprogrammen und regulatorischen Erleichterungen bestimmen könnten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die DIHK lehnt eine EU-weite, vorrangig auf Forschungs- und Entwicklungsausgaben gestützte Definition "innovativer Unternehmen" ab.
- Quantitative Schwellenwerte bilden Innovation sektorübergreifend nur unzureichend ab – Dienstleistungen, digitale Plattformen und Geschäftsmodellinnovationen werden strukturell benachteiligt.
- Einheitliche EU-Definitionen für Start-ups und Scale-ups werden grundsätzlich begrüßt; die zwingende Kopplung an die Innovationsdefinition gilt jedoch als problematisch.
- Zusätzliche Nachweispflichten zur Innovativität würden insbesondere kleine Unternehmen und Start-ups bürokratisch erheblich belasten.
- Die formal unverbindliche Empfehlung könnte sich in der Praxis faktisch durchsetzen und künstliche Trennlinien in der Unternehmenslandschaft schaffen.
Hintergrund
Als Teil ihrer Start-up- und Scale-up-Strategie hat die EU-Kommission im März 2026 eine Empfehlung vorgelegt, die erstmals europaweit einheitliche Definitionen für innovative Unternehmen, Start-ups und Scale-ups schaffen soll. Teilkriterium der Definition für "innovative Unternehmen" sind quantitative Schwellenwerte: Unternehmen müssen demnach mindestens zehn Prozent ihrer Betriebskosten oder fünf Prozent ihres Umsatzes für Forschung und Entwicklung aufwenden – gemessen über die vergangenen drei Geschäftsjahre.
Alternativ sieht die Empfehlung vor, Innovativität über geplante oder vergangene Produkt-, Dienstleistungs- oder Prozessinnovationen mit gewissem Marktrisiko nachzuweisen. Start-ups und Scale-ups sollen in der geplanten Systematik als Untergruppen "innovativer Unternehmen" gelten und damit direkt von dieser vorgelagerten Definition abhängen. Obwohl die Empfehlung formal nicht rechtsbindend ist, befürchtet die Wirtschaft eine schleichende Verbindlichkeit – ähnlich wie bei der europäischen KMU-Definition aus dem Jahr 2003, die schrittweise in Förder- und Regulierungsrahmen der Mitgliedstaaten übernommen wurde. Die DIHK hat ihre Stellungnahme im April 2026 in Brüssel eingereicht.
Forderungen der DIHK
- Keine eigenständige EU-Definition "innovativer Unternehmen" als vorgelagerte Kategorie: Start-up- und Scale-up-Definitionen sollten eigenständig und auch ohne enge Kopplung an ein Innovativitätskriterium funktionieren.
- Technologieoffener und qualitativer Innovationsbegriff: Innovation darf nicht allein über Forschungs- und Entwicklungsquoten gemessen werden, sondern sollte auch qualitative Kriterien wie Skalierbarkeit, Geschäftsmodellinnovation, Neuheitsgrad, Wachstumspotenzial und unternehmerisches Risiko einschließen.
- Bürokratiearme Ausgestaltung: Bestehende Unternehmensdaten sollten genutzt, Selbstauskunftsmodelle mit stichprobenartigen Kontrollen eingeführt und aufwändige Nachweisverfahren zum Beweis der eigenen Innovativität vermieden werden
- Auch Frühere Förderzusagen als Innovationsindikator anerkennen: Wer bereits aus nationalen oder europäischen Programmen gefördert wurde, sollte diesen Nachweis nicht erneut erbringen müssen.
- Flexible Förderprogramme statt enger Definitionen: Der Zugang zu Förderinstrumenten und regulatorischen Erleichterungen darf nicht an starre Kategoriengrenzen gebunden sein, die relevante Akteure systematisch ausschließen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die EU-Empfehlung konkret für mein Unternehmen?
Die Empfehlung ist formal nicht bindend. Sie legt jedoch fest, anhand welcher Kriterien Unternehmen in der EU als "innovativ", "Start-up" oder "Scale-up" eingestuft werden sollen. Erfahrungen zeigen, dass solche Definitionen häufig in Förderprogramme und nationale Regelwerke übernommen werden – und damit faktische Bedeutung erlangen. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung daher aufmerksam beobachten.
Warum kritisiert die DIHK die Forschungs- und Entwicklungs-Schwellenwerte?
Forschungs- und Entwicklungsausgaben sind kein universeller Maßstab für Innovationskraft. In vielen Branchen – etwa im Dienstleistungssektor, bei digitalen Plattformen oder in der Kreativwirtschaft – entstehen bedeutende Innovationen ohne klar abgrenzbare Forschungs- und Entwicklungskosten. Unternehmen, die nachweislich innovativ sind, würden durch die geplanten Schwellenwerte systematisch benachteiligt. Zudem besteht die Gefahr von Fehlanreizen: Unternehmen könnten Ausgaben gezielt erhöhen, um Schwellenwerte zu erreichen, ohne dass tatsächlich zusätzliche Innovation entsteht.
Werden Start-ups durch die Empfehlung schlechtergestellt?
Einheitliche EU-Definitionen für Start-ups und Scale-ups begrüßt die DIHK grundsätzlich. Problematisch ist jedoch, dass beide Kategorien in der vorgeschlagenen Systematik zwingend als Untergruppen "innovativer Unternehmen" definiert werden. Damit hängt ihre Einstufung von einer bürokratischen und potenziell streitanfälligen Innovationsprüfung ab. Eine eigenständige, flexiblere Definition wäre aus Sicht der Wirtschaft zielführender.
Mit welchem Mehraufwand müssen Unternehmen rechnen?
Viele Unternehmen erfassen ihre Forschungs- und Entwicklungsausgaben bislang nicht in der geforderten Detailtiefe. Die Zuordnung von Personal-, Sach-, Lizenzierungs- und Gemeinkosten zu einzelnen Projekten wäre besonders für kleine und junge Unternehmen aufwändig. Teilweise wird befürchtet, dass extern attestierte, kostenpflichtige Nachweise erforderlich werden könnten – eine Belastung, für die insbesondere Start-ups häufig nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen.
Download
DIHK-Stellungnahme EU-Definition innovativer Unternehmen (PDF, 172 KB)
- Relevant im Themenfeld:
- Innovation
Veröffentlicht 10.04.2026
Aktualisiert 29.04.2026
Ansprechpartner
Lorenz Kramer
Referatsleiter Wirtschaft in Europa