Die gewerbliche Wirtschaft unterstützt das grundsätzliche Ziel der Europäischen Kommission, mittels der Leitlinien die Transparenzpflichten europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) näher zu konkretisieren und dadurch einen Beitrag zum Schutz des Informationsökosystems zu leisten. In der Umsetzung lassen die Leitlinien jedoch noch einige Fragen offen. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft braucht es vor allem verständliche, eindeutig abgrenzbare und umsetzbare Vorgaben, damit Unternehmen die Anforderungen sicher und mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.
Das Wichtigste in Kürze
Entscheidend ist, dass die EU-Kommission die Leitlinien zu den Transparenzpflichten der KI-Verordnung so fasst, dass sie von Unternehmen im wirtschaftlichen Alltag tatsächlich angewandt werden können. Dies erfordert einen restriktiven Ansatz in Bezug auf Handelspraktiken, der Bagatellgrenzen, eine Unterscheidung zwischen produktbezogenen und produktfremden Inhalten und klare Abgrenzungen zu anderen Rechtsregimen vorsieht.
Hintergrund
Artikel 50 der KI-Verordnung formuliert Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Anbieter und Betreiber müssen hiernach sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren (zum Beispiel Chatbots), wenn Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden (zum Beispiel synthetische Inhalte wie Deepfakes), und dass entsprechende Kennzeichnungen vorgenommen werden. Zudem gelten spezifische Informationspflichten für Systeme zur Emotionserkennung oder zur biometrischen Kategorisierung, damit betroffene Personen über deren Einsatz informiert sind. Am 8. Mai 2026 hat die EU-Kommission nun einen Entwurf für Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung veröffentlicht. In Kraft treten sollten diese Pflichten ursprünglich am 2. August 2026.
Forderungen der DIHK
- Die Leitlinien sollen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung nicht ohne rechtlich verbindliche Grundlage auf weitere Akteure ausweiten.
- Doppelte oder widersprüchliche Transparenzpflichten sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die vergleichbaren Vorgaben der europäischen Medical-Device-Verordnung und der In-vitro-Diagnostik-Verordnung.
- Regelmäßige Erinnerungen und der vorgeschlagene multimodale Ansatz sollten auf Hochrisikofälle beschränkt werden, um "Bannerblindness" zu vermeiden.
- Die Pflicht zur Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter oder -manipulierter Inhalte erfordert eine klare Bagatellgrenze. Industrielle KI-Anwendungen mit rein internem oder maschinenzentriertem Zweck sollten von den Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 2 KI-Verordnung ganz ausgenommen werden.
- Die Leitlinien sollten praktikable Kennzeichnungsmethoden enthalten, die eine Überfrachtung des Anzeigebereichs verhindern und den gängigen Geschäftsstandards entsprechen.
- Die Definition von Deepfakes erscheint für kommerzielle Aktivitäten ungeeignet, da hier eine Unterscheidung zwischen produktbezogenen und produktfremden Informationen erforderlich wäre.
- Um die durch Bußgelder entstehenden Hindernisse für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern, sollten die Leitlinien klarstellen, dass die zuständigen Behörden bei der Verhängung einer Strafe die Gewinnmargen des Unternehmens, den Einfluss des Unternehmens auf die Entwicklung des jeweiligen KI-Systems sowie die Transparenz des KI-Systems selbst berücksichtigen müssen.
Was für Unternehmen wichtig ist
Das sollten Sie berücksichtigen:
- Nach der derzeitigen Rechtslage sollen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung ab dem 2. August 2026 Anwendung finden. Im Rahmen der Verhandlungen über die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI wird erwogen, die Frist für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht worden sind, um vier Monate auf den 2. Dezember 2026 zu verschieben.
- Unternehmen müssen Nutzer darüber informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Unzulässig soll es nach den Leitlinien der EU-Kommission sein, hierauf lediglich in den AGB, der URL oder in maschinenlesbaren Formaten hinzuweisen.
- Anbieter von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass synthetische Inhalte eines KI‑Systems in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind.
- Deepfakes müssen offengelegt werden.
FAQ
Was verstehen die Leitlinien der EU-Kommission unter synthetischen Inhalten? Welche Vorgaben machen die Leitlinien in Bezug auf synthetische Inhalte?
Synthetische Inhalte sind Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte, die mittels eines KI-Systems erzeugt oder manipuliert werden. Anbieter von KI-Systemen müssen synthetische Inhalte in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen und sicherstellen, dass sie als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Dies gilt jedoch nicht, soweit die KI‑Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen. Nach den Leitlinien der EU-Kommission soll die Transparenzpflicht für synthetische Inhalte zum Beispiel für KI-generierte Übersetzungen, Textzusammenfassungen, farbliche Veränderungen eines Bildhintergrundes oder das Verpixeln von Gesichtern ("Blurring") auf Fotos gelten.
Wie definieren die Leitlinien Deepfakes?
Nach der KI-Verordnung sind "Deepfakes" alle durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden. Handelt es sich bei Inhalten um "Deepfakes", muss der Betreiber des KI‑Systems offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Nach den Leitlinien der EU-Kommission greift diese Transparenzpflicht auch bei realistischen Inhalten, die zwar keiner tatsächlich lebenden Person oder einem real existierenden Gegenstand beziehungsweise Ort ähneln, aber existieren könnten. Ein Täuschungsvorsatz bei der Erstellung des Inhalts ist auf Betreiberseite nicht erforderlich.
Gelten die Transparenzpflichten auch für Open-Source-KI-Systeme?
Im Gegensatz zu vielen anderen Vorschriften der KI-VO gelten die obengenannten Informations- und Transparenzpflichten auch für Open-Source-KI‑Systeme, die unter freien und quelloffenen Lizenzen bereitgestellt werden.
Download
Die DIHK-Stellungnahme zum Kommissionsentwurf für Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung steht auf Englisch zur Verfügung:
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DIHK-Stellungnahme zu dem Kommissionsentwurf für Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung (englisch)
- Informationen
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 130 KB
Stand: Juni 2026
Seitenumfang: 7 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Recht
- Schwerpunkte:
-
- Digitalisierung
Veröffentlicht 03.06.2026
Aktualisiert 24.06.2026
Ansprechpartner
Julian Kulaga
Referatsleiter Verbraucherrecht, Recht des Geistigen Eigentums
Jonas Wöll
Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik